BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/17998 21. Wahlperiode 16.08.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) 09.08.19 und Antwort des Senats Betr.: Kahlschlag in den Walddörfern – Wie geht es weiter nach der Fällung einer Waldfläche mit über 200 Bäumen? (5) Bereits im Februar 2017 hatte die Wirtschaftsbehörde den umfangreichen Kahlschlag einer über 1 Hektar großen privaten Waldfläche zwischen den Straßen Duvenwischen und Schmalenremen (Flurstück 412 in Volksdorf) genehmigt. Ursprünglich hatte der Senat in der Antwort auf die Kleine Schriftliche Anfrage Drs. 21/11189 im Dezember 2017 ausgeführt, dass bei rund 60 Prozent des Baumbestands auf dieser Fläche Maßnahmen erforderlich seien und dass laut Genehmigung der zuständigen Behörde vorhandene Bäume, die absehbar längerfristig verkehrssicher erhalten werden können, auf der Fläche zu belassen sind. In Drs. 21/12350 hat die zuständige Behörde dann „bedauert“, dass deutlich mehr Bäume gefällt wurden. Ein Verstoß gegen die Nebenbestimmungen des Genehmigungsbescheides wurde von der Stadt jedoch nicht festgestellt. Allerdings hatte die zuständige Behörde bereits kurz nach Durchführung der Fällungen auf der Waldfläche eine Wiederaufforstungsanordnung erlassen. Gemäß Drs. 21/14881 wurde diese Anordnung im Oktober 2018 vor dem Verwaltungsgericht beklagt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie ist der genaue Sachstand des juristischen Verfahrens bezüglich der Wiederaufforstungsanordnung vom 28.02.2018? 2. Welche Maßnahmen haben welche Stellen der Freien und Hansestadt Hamburg seit November 2018 zum Schutz und Erhalt dieser Fläche als Waldfläche ergriffen? Der Widerspruch gegen die Wiederaufforstungsanordnung wurde mit Widerspruchsbescheid vom 28.09.2018 zurückgewiesen. Gegen den Widerspruchsbescheid wurde fristgerecht Klage erhoben. Das Verfahren ist derzeit beim Verwaltungsgericht anhängig . Eine kahlgeschlagene Fläche bleibt Wald nach § 1 Landeswaldgesetz. 3. Ist es zutreffend, dass die hier betroffene Fläche in der Kartierung zum Biotopverbund als Prüffläche für den Biotopverbund aufgeführt ist? Seit wann genau handelt es sich um eine solche Prüffläche und bis wann sollen entsprechende Prüfungen abgeschlossen werden? Die betroffene Fläche ist mit Beschluss der Hamburgischen Bürgerschaft vom 27. Februar 2019 über die Aufnahme des Biotopverbunds in das Landschaftsprogramm für die Freie und Hansestadt Hamburg (Drs. 21/15508) zur „Prüffläche für den Biotopverbund “ erklärt worden. Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen.