BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18000 21. Wahlperiode 16.08.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 09.08.19 und Antwort des Senats Betr.: Einbindung von Hilfsorganisationen und privater Dienstleister in Hamburgs Notfallrettung (II) Der öffentliche Rettungsdienst soll die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallversorgung und den Krankentransport mit Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen sicherstellen. Wie die Antworten auf die Schriftlichen Kleinen Anfragen Drs. 21/8247, Drs. 21/8801, Drs. 21/11937 und Drs. 21/14973 zeigen, kommt es bei der Versorgung der Hamburger Bevölkerung mit Rettungs- und Notarztwagen immer wieder zu zeitlichen Verzögerungen; eine verstärkte Einbindung der Hilfsorganisationen in den öffentlichen Rettungsdienst zur Erhöhung der Sicherheit der Bevölkerung ist unerlässlich. An oberster Stelle muss die Sicherheit von Leib und Leben der Menschen stehen. Zurzeit befindet sich die Novelle des Hamburgischen Rettungsdienstgesetzes in den Beratungen der Hamburgischen Bürgerschaft. Es ist von größter Bedeutung, dass die Bereichsausnahme für den Rettungsdienst gesetzlich geregelt wird, damit freiwillige, gemeinnützige Hilfsorganisationen sich nicht in einem Ausschreibungsverfahren einem Wettbewerb mit kommerziellen Anbietern aussetzen müssen. Eine verstärkte Einbindung der Hilfsorganisationen in den öffentlichen Rettungsdienst ist zur Erhöhung der Sicherheit der Bevölkerung nicht nur äußerst sinnvoll, sondern auch dringend erforderlich. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie hat sich die Anzahl der Alarmierungszahlen sowie der tatsächlichen Notfallbeförderungen im Jahr 2018 sowie im ersten Halbjahr 2019 in Hamburg entwickelt? 2018 1. Halbjahr 2019 Alarmierungen 289 043 139 685 Notfallbeförderungen 151 667 67 608 * Nur Berufsfeuerwehr, da andere Organisationen nicht in Feuerwehr-Einsatzdokumentationssystem dokumentieren. 2. Wie hat sich die Anzahl der monatlich insgesamt eingesetzten Rettungsmittel im öffentlichen Rettungsdienst im Jahr 2018 sowie im ersten Halbjahr 2019 entwickelt und wie viele davon entfielen jeweils auf die Hilfsorganisationen? Drucksache 21/18000 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 In der Tabelle werden Rettungswagen-Äquivalente aufgeführt. Ein Rettungswagen- Äquivalent entspricht der Vorhaltung eines Rettungswagens für 24 Stunden an sieben Tagen in der Woche. Jan Feb März April Mai Juni Juli Aug Sept Okt Nov Dez 2018 64,90 64,90 64,90 64,90 64,90 64,90 64,90 64,90 64,90 64,90 75,27 75,27 davon Hilfsorganisationen 1,68 1,68 1,68 1,68 1,68 1,68 1,68 1,68 1,68 1,68 12,05 12,05 2019 76,89 77,45 77,45 77,45 77,45 77,45 - - - - - - davon Hilfsorganisationen 13,67 14,23 14,23 14,23 14,23 14,23 - - - - - - 3. Wie haben sich die Kosten im öffentlichen Rettungsdienst im Jahr 2018 sowie im ersten Halbjahr 2019 in Hamburg entwickelt? Welche Entwicklung in der Vorhaltung liegt dem zugrunde? Siehe Drs. 21/17414. 4. Wie hat sich die Erfüllungsquote „Eintreffzeit im öffentlichen Rettungsdienst an der Einsatzstelle innerhalb von <= 8 Minuten“ in Hamburg monatlich seit Oktober 2018 entwickelt? Okt 2018 Nov 2018 Dez 2018 Jan 2019 Feb 2019 März 2019 April 2019 Mai 2019 Juni 2019 65% 65% 65% 65% 66% 65% 65% 65% 65% 5. Welche und wie viele Rettungsmittel der Hilfsorganisationen werden aktuell im öffentlichen Rettungsdienst im Rahmen der Notfallrettung in jeweils welchen Gebieten eingesetzt? Siehe Drs. 21/14973. 6. Wie beurteilt die zuständige Behörde die in der am 6. Juni 2019 durchgeführten Expertenanhörung zur Drs. 21/16376 erhobene Forderung nach einer Aufnahme der Bereichsausnahme in das Gesetz? Der durch den Senat der Bürgerschaft zugeleitete Gesetzesentwurf „Hamburgisches Rettungsdienstgesetz“ enthält eine Regelung zur Bereichsausnahme.