BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18007 21. Wahlperiode 20.08.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 12.08.19 und Antwort des Senats Betr.: Situation in der Hamburger Justiz – Personal Geschäftsstellen (VI) Um die Arbeit an den Gerichten effektiv aufrechtzuerhalten, müssen neben Richtern auch die Geschäftsstellen mit entsprechendem und ausreichendem Personal ausgestattet sein. Allerdings sind 30 Stellen unbesetzt. Am Amtsgericht Barmbek fehlten 2018 bei den Teilzeit-Justizfachangestellten und beim Servicepersonal 10,1 Prozent.1 Die Fehlzeiten in den Geschäftsstellen der Gerichte bleiben auf einem hohen Niveau. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die zuständige Behörde bewertet die Situation im Servicebereich der Gerichte und der Staatsanwaltschaften laufend. Auf den demografischen Wandel und den Mangel an ausgebildeten Nachwuchskräften im mittleren Justizdienst hat der Senat seit Beginn dieser Legislaturperiode mit einer anwachsenden Ausbildungsinitiative reagiert. Die Anzahl der auszubildenden Justizfachangestellten und Justizsekretärinnen und -sekretäre wurde im Jahr 2016 auf 20 und im Jahr 2017 auf 40 gesteigert. Seit dem Jahr 2018 wurde eine Anzahl von ungefähr 60 Jahrgangsanfängerinnen und -anfängern und jeweils versetzt ausgebildeten Nachwuchskräften erreicht. Die zuständige Behörde geht vorläufig davon aus, dass mit diesem Volumen die Ausbildungskapazitäten der Hamburger Gerichte und Staatsanwaltschaften ausgeschöpft sind. Die Ausbildung in den Gerichtsdienststellen bindet erhebliche personelle Kapazitäten . Wie bereits in der Vergangenheit wird daher auch weiterhin ein Teil der frei werdenden Stellen nicht durch selbst ausgebildete Nachwuchskräfte, sondern durch externe Einstellungen besetzt werden. Mit der Ausbildungsoffensive und der Einführung einer Qualifizierungsmaßnahme für extern eingestelltes Personal sind geeignete Maßnahmen ergriffen worden, um die Situation im Bereich der Geschäftsstellen nachhaltig zu verbessern. Seit dem Jahr 2019 wird für externes Personal ein einjähriger Qualifizierungslehrgang an der Berufsschule angeboten, der überwiegend berufsbegleitend weiterqualifiziert. Daneben wurde das modulare Fortbildungsangebot bereits 2015 ausgeweitet und stetig an die Bedarfe der Dienststellen angepasst. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele tatsächliche Vollzeitäquivalente und wie viele notwendig zu besetzenden Vollzeitstellen gibt es in den Geschäftsstellen beim a. Amtsgericht Hamburg-Mitte, b. Amtsgericht Hamburg-Altona, c. Amtsgericht Hamburg-St. Georg, 1 Vergleiche Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/16093 vom 12.02.2019. Drucksache 21/18007 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 d. Amtsgericht Hamburg-Barmbek, e. Amtsgericht Hamburg-Bergedorf, f. Amtsgericht Hamburg-Blankenese, g. Amtsgericht Hamburg-Harburg, h. Amtsgericht Hamburg-Wandsbek, i. Landgericht Hamburg, j. Hanseatischen Oberlandesgericht, k. Verwaltungsgericht Hamburg, l. Hamburgischen Oberverwaltungsgericht, m. Sozialgericht Hamburg, n. Landessozialgericht Hamburg, o. Arbeitsgericht Hamburg, p. Landesarbeitsgericht Hamburg? Bitte darstellen, wie viele Planstellen als Vollzeitäquivalente unbesetzt geblieben sind und wie viele der vorhandenen Stellen Teilzeitstellen sind. Zur Erläuterung der folgenden Tabelle siehe Drs. 21/16093. Produktgruppe Gericht VZÄ Soll 7/2019 VZÄ Ist 7/2019 23501 Hanseatisches Oberlandesgericht* 61,06 61,53 23502 Landgericht Hamburg 196,37 194,44 23503 Hamburger Amtsgerichte 727,36 708,66** davon: Amtsgericht Altona 77,62 Amtsgericht Barmbek 67,99 Amtsgericht Bergedorf 30,73 Amtsgericht Blankenese 23,98 Amtsgericht Harburg 66,42 Amtsgericht Mitte 319,00 Amtsgericht St. Georg 71,92 Amtsgericht Wandsbek 48,00 23504 Hamburger Arbeitsgerichte 52,40 51,78 23506 Hamburger Sozialgerichte* 70,85 74,36 23507 Hamburgisches Oberverwaltungs-gericht* 10,90 11,18 23508 Verwaltungsgericht Hamburg 34,02 33,60 * Die Gerichte nutzen hier die gewollte Flexibilität bei der VZÄ-Planung aus. Anders als im Stellenplan ist es möglich, den Sollwert zu überschreiten; er stellt also keine absolute Obergrenze dar. ** In der Zahl des VZÄ-Ist sind 3,0 VZÄ enthalten, die noch keinem Amtsgericht zugeordnet sind. 2. Wie hoch ist der Krankenstand bezogen auf die Vollzeitäquivalente und die Teilzeitstellen in den Geschäftsstellen bei den folgenden Gerichten: a. Amtsgericht Hamburg-Mitte, b. Amtsgericht Hamburg-Altona, c. Amtsgericht Hamburg-St. Georg, d. Amtsgericht Hamburg-Barmbek, e. Amtsgericht Hamburg-Bergedorf, Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18007 3 f. Amtsgericht Hamburg-Blankenese, g. Amtsgericht Hamburg-Harburg, h. Amtsgericht Hamburg-Wandsbek, i. Landgericht Hamburg, j. Hanseatisches Oberlandesgericht, k. Verwaltungsgericht Hamburg, l. Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, m. Sozialgericht Hamburg, n. Landessozialgericht Hamburg, o. Arbeitsgericht Hamburg, p. Landesarbeitsgericht Hamburg? Bitte die tatsächlichen Zahlen und in Prozenten darstellen. Krankheitsbedingte Fehlzeiten in dem Zeitraum vom 01.01.18 bis zum 30.11.2018* Teilzeit Vollzeit Gesamt Gericht Fehlzeiten (Quote) Fehltage Fehlzeiten (Quote) Fehltage Fehlzeiten (Quote) Fehltage Amtsgericht Mitte 10,2 % 1 640,5 8,5 % 4 365,0 8,9 % 6 005,5 Amtsgericht Altona 14,4 % 543,1 12,7 % 1 731,0 13,1 % 2 274,1 Amtsgericht St. Georg 9,8 % 542,4 11,8 % 1 304,0 11,1 % 1 846,4 Amtsgericht Barmbek 12,6 % 435,7 8,9 % 1 038,0 9,7 % 1 473,7 Amtsgericht Bergedorf 6,2 % 154,7 6,1 % 272,0 6,1 % 426,7 Amtsgericht Blankenese 7,5 % 112,4 6,5 % 203,0 6,8 % 315,4 Amtsgericht Harburg 9,6 % 478,9 6,7 % 732,0 7,6 % 1 210,9 Amtsgericht Wandsbek 5,4 % 135,0 12,2 % 1 061,0 10,7 % 1 196,0 Landgericht Hamburg 8,4 % 969,2 8,1 % 2 523,0 8,2 % 3 492,2 Hanseatisches Oberlandesgericht 8,6 % 110,8 10,6 % 703,0 10,3 % 813,8 Verwaltungsgericht Hamburg 9,5 % 178,6 8,9 % 443,0 9,1 % 621,6 Hamburgisches Oberverwaltungsgericht 5,3 % 19,6 7,7 % 116,0 7,3 % 135,6 Hamburger Sozialgerichte** 9,5 % 265,0 13,8 % 1 596,0 12,9 % 1 861,0 Hamburger Arbeitsgerichte** 7,7 % 113,9 8,3 % 744,0 8,2 % 857,9 * Die in Drs. 21/16093 genannten Fehltage und die Fehlzeiten-Quoten waren aufgrund technischer Probleme bei der Übermittlung der Daten der Gerichte für das zweite Halbjahr 2018 fehlerhaft. Diese Problematik wurde erst im Nachhinein bekannt, die korrigierten Daten lassen sich dieser Tabelle entnehmen. ** Die Sozial- und Arbeitsgerichte können jeweils nur gemeinsam ausgewertet werden. Krankheitsbedingte Fehlzeiten in dem Zeitraum vom 01.12.18 bis zum 30.06.2019 Teilzeit Vollzeit Gesamt Gericht Fehlzeiten (Quote) Fehltage Fehlzeiten (Quote) Fehltage Fehlzeiten (Quote) Fehltage Amtsgericht Mitte 11,1 % 1 088,5 9,6 % 3 185,0 9,9 % 4 273,5 Amtsgericht Altona 11,9 % 308,4 11,4 % 922,0 11,5 % 1 230,4 Amtsgericht St. Georg 11,5 % 369,3 10,8 % 745,0 11,0 % 1 114,3 Drucksache 21/18007 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Krankheitsbedingte Fehlzeiten in dem Zeitraum vom 01.12.18 bis zum 30.06.2019 Teilzeit Vollzeit Gesamt Gericht Fehlzeiten (Quote) Fehltage Fehlzeiten (Quote) Fehltage Fehlzeiten (Quote) Fehltage Amtsgericht Barmbek 7,0 % 168,3 13,7 % 956,0 12,0 % 1 224,3 Amtsgericht Bergedorf 6,3 % 95,4 5,9 % 163,0 6,1 % 258,4 Amtsgericht Blankenese 9,4 % 88,6 8,4 % 176,0 8,7 % 264,6 Amtsgericht Harburg 13,4 % 393,1 10,2 % 674,0 11,2 % 1 067,1 Amtsgericht Wandsbek 6,5 % 117,0 13,1 % 683,0 11,4 % 800,0 Landgericht Hamburg 9,2 % 667,3 8,3 % 1 567,0 8,5 % 2 234,3 Hanseatisches Oberlandesgericht* Verwaltungsgericht Hamburg 8,6 % 89,8 10,3 % 327,0 9,9 % 416,8 Hamburgisches Oberverwaltungsgericht *** *** 12,9 % 144,0 12,2 % 149,2 Hamburger Sozialgerichte** 12,1 % 242,4 9,6 % 643,0 10,2 % 885,4 Hamburger Arbeitsgerichte** 5,0 % 34,8 7,6 % 433,0 7,3 % 467,8 * Für das Hanseatische Oberlandesgericht bestehen Zweifel an der Validität der Fehlzeiten- Daten. ** Die Sozial- und Arbeitsgerichte können jeweils nur gemeinsam ausgewertet werden. *** Keine Angabe aus Datenschutzgründen wegen zu geringer Personenanzahl. 3. Wie viele Justizfachangestellte/-innen werden derzeit an welchen Gerichten in Hamburg ausgebildet? Wie sehen die Planungen für das laufende Jahr 2019 und für das Jahr 2020 aus? Die Ausbildung der Justizfachangestellten erfolgt zentral durch die Justizbehörde. Derzeit befinden sich 38 Justizfachangestellte in der Ausbildung. Zum 1. September 2019 nehmen weitere 20 angehende Justizfachangestellte ihre Ausbildung auf. Zusätzlich befinden sich derzeit 56 Beamte im allgemeinen Justizdienst in der Ausbildung . Zum 1. Oktober 2019 werden weitere 40 statt 30 Beamtinnen und Beamte die Ausbildung aufnehmen. Für 2020 wird derzeit die Ausbildung von 20 Justizfachangestellten und 40 Beamtinnen und Beamten im allgemeinen Justizdienst angestrebt. Die Ausbildungskapazitäten sind damit vollständig ausgeschöpft. Eine weitere Steigerung der Ausbildungskapazitäten ist derzeit nicht möglich. 4. Welche Maßnahmen wird die zuständige Behörde wann umsetzen, um einen Geschäftsbetrieb ohne zeitliche Verzögerungen in den Geschäftsstellen zu gewährleisten und mehr Justizfachangestellte/-innen zu gewinnen? a. Wird es neben dem Ausbildungslehrgang für Quereinsteiger noch weitere Maßnahmen geben? b. Wenn ja, welche und in welchem Zeitraum? Wenn nein, warum nicht? Der erste „Aufbaulehrgang Justiz“ ist Anfang Februar 2019 angelaufen und soll nach Abschluss evaluiert werden. Für 2020 befindet sich ein zweiter Durchgang bereits in der Ausschreibung. Die jährliche Fortbildungsreihe „Modulare Fachfortbildung“ deckt insbesondere die Bedarfe von Bereichswechslern und extern eingestellten Beschäftigten . In 2019 wurden speziell für Quereinsteiger zusätzlich zwei Module der „Modularen Fachfortbildung“ angeboten, dies ist für 2020 ebenfalls in Planung. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.