BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18008 21. Wahlperiode 20.08.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 12.08.19 und Antwort des Senats Betr.: Intersektorale medizinische Versorgung durch Belegärzte Stationäre Operationen durch Belegärzte (niedergelassene Vertragsärzte, die ihr Honorar von der KV bekommen) sind eine Verknüpfung von ambulanter und stationärer Behandlung mit Vorteilen für die Patienten: Die Patienten kennen ihren behandelnden niedergelassenen Arzt, der die Operation vorbereitet , sie persönlich durchführt und die ambulante Nachbehandlung übernimmt . Die Zahl der Belegärzte in Deutschland ist jedoch stark rückläufig (2010 noch fast 6 000, 2018 circa 4 600). Hauptgrund ist die schlechtere Bezahlung des Belegarztes durch die KV (EBM) gegenüber dem in den Fallpauschalen (DRG) errechneten Anteil ärztlicher Leistung. Deshalb sind einige Vertragsärzte als Konsiliararzt oder teilangestellt in einer Klinik tätig und erhalten ein höheres Honorar aus der DRG der Hauptabteilung. Die Möglichkeit des „Honorarbelegarztes“ (§ 18 Absatz 3 Krankenhausentgeltgesetz) wird nicht genutzt, da die Bezahlung aus der um 20 Prozent abgesenkten Hauptabteilungs-DRG erfolgen müsste.  Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: 1. Wie viele Belegärzte gibt es in welchen Fächern in Hamburg? 2. In welchen Krankenhäusern sind diese Belegärzte tätig? Krankenhaus Anzahl Belegärztinnen/Belegärzte Asklepios Westklinikum Hamburg 3 in der Urologie Facharztklinik Hamburg 25 in diversen Fachdisziplinen Krankenhaus Jerusalem 17 in diversen Fachdisziplinen SKH Stadtteilklinik Hamburg GmbH 7 in mehreren Fachdisziplinen 3. In welchen Krankenhäusern sind wie viele Vertragsärzte als Konsiliarärzte (Bezahlung der ärztlichen Leistung aus der Hauptabteilungs-DRG) tätig? Nach Angaben der Plankrankenhäuser: Plankrankenhaus Anzahl Vertragsärztinnen/Vertragsärzte als Konsiliarärztinnen/Konsiliarärzte Albertinen-Krankenhaus Konsiliarvereinbarungen mit 9 Ärztinnen und Ärzten in Einzelpraxen, Berufsausübungsgemeinschaften und Medizinischem Versorgungszentrum (MVZ) Altonaer Kinderkrankenhaus 4 Bethesda Krankenhaus Bergedorf 5 Ev. Amalie-Sieveking-Krankenhaus 5 Facharztklinik Hamburg Siehe Antwort zu 2. Drucksache 21/18008 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Plankrankenhaus Anzahl Vertragsärztinnen/Vertragsärzte als Konsiliarärztinnen/Konsiliarärzte Israelitisches Krankenhaus 5 niedergelassene Ärztinnen und Ärzte mit KV-Sitz (Praxis im Israelitischen Krankenhaus), 3 externe Konsiliarärzte Katholisches Kinderkrankenhaus Wilhelmstift 3 Katholisches Marienkrankenhaus 46 Schön Klinik Hamburg Eilbek 6 Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf/ Universitäres Herzzentrum Hamburg GmbH derzeit 18, siehe auch Drs. 21/17970 Wilhelmsburger Krankenhaus Groß-Sand 16 4. In welchen Krankenhäusern sind wie viele Vertragsärzte teilangestellt tätig? Nach Angaben der Plankrankenhäuser: Plankrankenhaus Anzahl teilangestellte Vertragsärztinnen/ Vertragsärzte Albertinen-Krankenhaus 15 ATOS Klinik Fleetinsel Hamburg 27 Bethesda Krankenhaus Bergedorf 6 Ev. Amalie-Sieveking-Krankenhaus 9 Krankenhaus Tabea 2 Praxisklinik Bergedorf 20 Schön Klinik Hamburg Eilbek 4 Universitätsklinikum Hamburg- Eppendorf/Universitäres Herzzentrum Hamburg GmbH Der Status als selbständige/r Vertragsarztin /Vertragsarzt wird bei (Teil-)Anstellungen weder in der Personalakte dokumentiert noch gesondert statistisch erfasst, eine Aussage hierzu ist daher nicht möglich. Wilhelmsburger Krankenhaus Groß- Sand 2 5. Welche Krankenhäuser oder Krankenhauskonzerne betreiben eigene Praxen oder MVZ in Hamburg mit wie viel angestellten Ärzten (Vollzeitäquivalente und Ärztezahl)? Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg sind derzeit 29 MVZ in Hamburg zugelassen, deren Träger ein Krankenhaus (gegebenenfalls auch ein Krankenhaus von außerhalb) ist. Eine Zuordnung zu einzelnen Krankenhäusern oder Krankenhauskonzernen sowie Angaben zu den jeweils angestellten Ärztinnen und Ärzten waren der KVH nicht möglich. Hamburger Plankrankenhäuser haben zu der Frage folgende Angaben gemacht: (VK = Vollkraft) Plankrankenhaus Eigene Praxen/MVZ Altonaer Kinderkrankenhaus MVZ am AKK - 7 Ärztinnen und Ärzte mit 3,9 VK. Asklepios Kliniken Hamburg 4 MVZ mit insgesamt 98,25 Sitzen BG Klinikum Hamburg gGmbH MVZ mit zwei Vertragsarztsitzen (eigenständige Gesellschaft mit 2 VK/5 Ärztinnen und Ärzte). Katholisches Kinderkrankenhaus Wilhelmstift MVZ mit 10 Ärztinnen und Ärzte auf 5,6 VK. Katholisches Marienkrankenhaus 24 Krankenhaus Tabea 1,5 VK und 4 Ärztinnen und Ärzte Schön Klinik Hamburg Eilbek 5 VK und 7 Ärztinnen und Ärzte Universitätsklinikum Hamburg- Eppendorf/Universitäres Herzzentrum Hamburg GmbH Das Ambulanzzentrum des UKE GmbH, eine 100%ige Tochtergesellschaft des UKE, betreibt ein MVZ, in dem derzeit 145 Ärztinnen bzw. Ärzte (60,46 Vollkräfte bei Zugrundelegung einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18008 3 Stunden) vertragsärztlich tätig sind. Wilhelmsburger Krankenhaus Groß-Sand MVZ: 8 Ärztinnen und Ärzte; 4,25 VK 6. Unterstützt der Senat die sektorenübergreifende Versorgung durch Vertragsärzte ? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Seitens der zuständigen Behörde wird eine stärkere sektorenübergreifende Versorgung unterstützt. Die heutige, stark gegliederte Struktur des deutschen Gesundheitswesens entspricht nicht vollständig den Notwendigkeiten einer zeitgemäßen Patientenversorgung. Gerade in Zeiten einer zunehmend älter werdenden und vermehrt chronisch kranken Bevölkerung ist deshalb eine bruchlose, sektorenübergreifende Versorgung zwischen der ambulanten und der stationären Versorgung umzusetzen. Das Land Hamburg ist Mitglied der im Bundes-Koalitionsvertrag verankerten Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur sektorenübergreifenden Versorgung. Die Arbeitsgruppe tagt seit September 2018 und plant, bis Ende 2019 Vorschläge für die Weiterentwicklung zu einer sektorenübergreifenden Versorgung des stationären und des ambulanten Systems im Hinblick auf Bedarfsplanung, Honorierung, Kodierung, Dokumentation, Kooperation der Gesundheitsberufe und Qualitätssicherung unter Berücksichtigung der telematischen Infrastruktur vorzulegen. 7. Der „Honorarbelegarzt“ nach § 18 Absatz 3 Krankenhausentgeltgesetz (KhEntG) erhält sein Honorar aus der Hauptabteilungs-DRG minus 20 Prozent. Wird sich der Senat dafür einsetzen, diesen Abschlag zu streichen ? Wenn ja, bitte erläutern in welchem Rahmen. Wenn nein, warum nicht? Die künftige Tätigkeit von Belegärztinnen beziehungsweise Belagärtzen kann – abhängig von den Ergebnissen der Bund-Länder Arbeitsgruppe – neu zu betrachten sein. Deshalb sind diese und damit deren mögliche Auswirkungen auf die Honorierung abzuwarten.