BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1801 21. Wahlperiode 09.10.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 02.10.15 und Antwort des Senats Betr.: Krankheitsfälle in Flüchtlingsunterkünften (II) – Weiter unzureichende Gesundheitsversorgung in Hamburgs Flüchtlingsunterkünften Die Gesundheitsversorgung in den Hamburger Zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen (ZEA) und Notunterkünften war bisher unzureichend. Der rotgrüne Senat hat angekündigt, die Gesundheitsversorgung ab dem 1. Oktober 2015 besser organisieren zu wollen unter Federführung der Gesundheitsbehörde . Unter Leitung des Fachamtes für Gesundheit beim Bezirksamt Altona sollten nun stationäre und mobile Ambulanzen für die Zentralen Erstaufnahmen und Notunterkünfte geschaffen werden. Diese Auskünfte des Senats in der Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 21/1670 geben Anlass zu Nachfrage. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften von f & w fördern und wohnen AöR (f & w) und des Deutschen Roten Kreuzes, Kreisverband Hamburg-Harburg e.V. (DRK), wie folgt: 1. In welchen oder für welche der in Hamburg zurzeit eingerichteten Zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen und Notunterkünfte/n wurden stationäre Ambulanzen eingerichtet? Zum Stand 6. Oktober 2015 sind in folgenden Zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen und Notunterkünften stationäre Ambulanzen eingerichtet/geplant: Sportallee, Schnackenburgallee, Harburger Poststraße, Niendorfer Straße, KarlArnold -Ring, Dratelnstraße, Holstenhofweg, Schlachthofstraße, Schwarzenberg, Grellkamp, Jenfelder Moorpark, Ohlstedter Platz, Oktaviostraße, Bredowstraße, Heselstücken, Rugenbarg und Bargkoppelstieg. 2. Welches Personal, unter Angabe der Stellen und Vollzeitäquivalente (VZÄ), ist den einzelnen stationären Ambulanzen an den Standorten der ZEA und der Notunterkünfte jeweils zugeordnet? Bitte unterscheiden nach Ärzten und Pflegekräften, Schreibkräften sowie nach öffentlichen Bediensteten und Mitarbeitern des „vertraglich betrauten ärztlichen Dienstleisters“? Die Betreuung einzelner Standorte erfolgt entweder a) direkt durch das Gesundheitsamt Altona mit Honorarkräften oder b) durch Vergabe der Betreuung an Dritte (zum Beispiel Krankenhäuser). Dabei wird der gleiche Betreuungs- und Vergütungsschlüssel sowohl bei direkt betreuten Einrichtungen als auch bei Beauftragten zugrunde gelegt. Siehe Drs. 21/1701. Den einzelnen stationären Ambulanzen sind Ärzte und Assistenzpersonal zugeordnet, soweit die Standorte durch das Gesundheitsamt Altona direkt betreut werden. Inwie- Drucksache 21/1801 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 weit Beauftragte (gegebenenfalls zum Beispiel Schreibkräfte) hinzugezogen werden, ist noch offen. Die Ärztinnen/Ärzte und das Assistenzpersonal bei den durch das Gesundheitsamt Altona betreuten Standorten werden derzeit ausschließlich auf Honorarbasis beschäftigt . Insofern entfallen Angaben zu Stellen und Vollzeitäquivalenten. Damit ergibt sich derzeit Bild bei der Betreuung: Standort Bewohner Sollstunden/ Woche Arzt Sollstunden/ Woche Pfleger Hinweise Schnackenburgallee Team 1 1.500 60 60 Direktbetreuung durch das Gesundheitsamt Altona. Schnackenburgallee Team 2 1.000 40 40 Direktbetreuung durch das Gesundheitsamt Altona. Sportallee / Heselstücken 200 8 8 Direktbetreuung durch das Gesundheitsamt Altona. Niendorfer Straße 300 12 12 Direktbetreuung durch das Gesundheitsamt Altona. Jenfelder Moorpark 800 32 32 Betreuung durch Trainingszentrum für Erste Hilfe & Notfallmedizin (TEN) und Kinderärzte des Katholischen Kinderkrankenhauses (KKH) Wilhemstift. Schwarzenberg 800 32 32 Direktbetreuung durch das Gesundheitsamt Altona. Dratelnstraße 1.600 64 64 Direktbetreuung durch das Gesundheitsamt Altona. Holstenhofweg 400 16 16 Direktbetreuung durch das Gesundheitsamt Altona. Ohlstedter Platz 400 16 16 Betreuung durch TEN. Grellkamp 600 17 17 Direktbetreuung durch das Gesundheitsamt Altona. Karl-Arnold-Ring 310 12 12 Betreuung durch DRK Harburg . Neuland 506 20 20 Betreuung durch DRK Harburg . Oktaviostraße 280 11 11 Betreuung durch die Bundeswehr . Bargkoppelstieg Betreuung durch TEN. Bredowstraße Betreuung durch die Feuerwehr und TEN. Vogt-Kölln-Straße Betreuung durch DRK. Rugenbarg 800 32 32 Zunächst Versorgung durch REFUGEEDOCTORS.ORG, ab 1.11. Versorgung durch UKE. Kurt-A.-Körber Chaussee 1.200 48 48 Betreuung durch TEN. Krankenstube AK Harburg 90 4 4 Direktbetreuung durch das Gesundheitsamt Altona. Hörgensweg 1.800 72 72 Träger wird gesucht; zur Zeit Feuerwehr Die Daten unterliegen ständiger Anpassung. Deshalb können Abweichungen zu der im Internet dargestellten Fassung auftreten. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1801 3 3. Welche Öffnungszeiten haben die ärztlichen stationären Ambulanzen in den einzelnen Erstaufnahmeeinrichtungen jeweils mit welcher Besetzung ? Die Daten unterliegen ständiger Anpassung. Deshalb können Abweichungen zu der im Internet dargestellten Fassung auftreten. Einrichtung Ärztinnen und Ärzte Anderes medizinisches Fachpersonal Tageszeit (Ärzte/med. Fachpersonal) Hamburg-Mitte Dratelnstraße 5 2 4x 9-13 Uhr (1 / 1) 1x 9-13 Uhr (1 / 0) 4x 15-18 Uhr (1 / 0) 1x 15-18 Uhr (1 / 1) Bredowstraße Wird von der Feuerwehr versorgt. Karl-Arnold-Ring Wird vom DRK versorgt. Altona Schnackenburgallee 5 6 5x 9-12 Uhr (1 / 1) 6x 13-17 Uhr (1 / 1) 7x 18-23 Uhr (0 / 1) Schnackenburgallee 2 4 5 7x 9-13 Uhr (1 / 1) 4x 14-18 Uhr (1 / 1) 1x 14-18 Uhr (1 / 0) Eimsbüttel Niendorfer Straße 2 2 1x 9:30-12:30 Uhr (1 / 1) 1x 14:30-17:30 Uhr (1 / 1) 1x 13-14 Uhr (1 / 1) Hamburg-Nord Sportallee/Heselstücken 2 2 1x 12-15 Uhr (1 / 1) 1x 13-16 Uhr (1 / 1) 1x 15-18 Uhr (1 / 1) Grellkamp 3 5 2x 9-11 Uhr (1 / 1) 3x 14-17 Uhr (1 / 1) Voigt-Kölln-Straße Wird vom DRK versorgt. Flagentwiet Wird vom DRK versorgt. Wandsbek Marienthal (Holstenhofweg ) 2 2 2x 10-13 Uhr (1 / 1) 1x 11-14 Uhr (1 / 1) Jenfelder Moorpark Die allgemeinärztliche Versorgung wird momentan noch von TEN sichergestellt. Die kinderärztliche Versorgung wird vom KKH Wilhelmstift sichergestellt (2x pro Woche je ein Arzt und eine Hilfskraft). Bargkoppelstieg Wird momentan noch von TEN versorgt. Ohlstedter Platz Wird momentan noch von TEN versorgt. Oktaviostraße Wird von der Bundeswehr versorgt. Kinderärztliche Sprechstunde jeden Montag von 9-11 Uhr (1 / 1). Bergedorf Kurt-A.-Körber Chaussee noch im Aufbau Harburg Harburger Poststraße Wird vom Team Gesundheitszentrum Lange Reihe 14 (Dr. Tadzic & Co.) sichergestellt. Schwarzenberg 3 3 2x 14-17 Uhr (1 / 1) 1x 9-12 Uhr (1 / 1) Elbcampus (Neuland, Schlachthofstraße) Wird vom DRK versorgt. Geutensweg Wird vom DRK versorgt. Drucksache 21/1801 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 4. Welche zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen oder Notunterkünfte werden zukünftig mit mobilen Ambulanzen versorgt? Welche Öffnungszeiten werden die mobilen Ambulanzen in welcher Einrichtung mit welcher personellen Ausstattung haben? Bitte unter Angabe der Stellen und VZÄ und unterscheiden nach Ärzten und Pflegekräften, Schreibkräften sowie nach öffentlichen Bediensteten und Mitarbeitern des „vertraglich betrauten ärztlichen Dienstleisters“? 5. Wie viele mobile Ambulanzteams mit wie vielen Mitarbeitern welcher Qualifikation gibt es? Zum Stand 6. Oktober 2015 wird keine Unterkunft mit mobilen Ambulanzen versorgt. In Planung ist aber die Versorgung neu eingerichteter ZEA ab 1. November 2015 mit einer mobilen Ambulanz. Im Übrigen sind die Planungen noch nicht abgeschlossen. 6. Welche der in ambulanten oder stationären Teams eingesetzten Ärzte und Pflegekräfte sind ab 1. Oktober 2015 Mitarbeiter der Freien und Hansestadt Hamburg? Welche der eingesetzten Ärzte oder Pflegekräfte sind Honorarkräfte? Wie viele davon wurden zu wann neu eingestellt? Wie erfolgt die Vergütung der beiden Gruppen? Bei den direkt durch das Gesundheitsamt Altona mit Honorarkräften versorgten Unterkünften werden nach aktuellem Stand beschäftigt: - 33 Ärzte, davon sind vorbehaltlich des Vertragsabschlusses zwei Beschäftigte der Freien und Hansestadt Hamburg - 19 Assistenzberufe, davon sind vorbehaltlich des Vertragsabschlusses zwei Beschäftigte der Freien und Hansestadt Hamburg Bei den direkt durch das Gesundheitsamt Altona versorgten Unterkünften werden nach aktuellem Stand ausschließlich Honorarkräfte beschäftigt. Die Beauftragung erfolgt derzeit. Die Vergütung erfolgt auf Honorarbasis (Euro 75/Stunde Arzt, Euro 25/Stunde Assistenz ). Bei den durch beauftragte Organisationen (zum Beispiel Bundeswehrkrankenhaus, UKE) versorgten ZEA-Standorten geht das Bezirksamt Altona davon aus, dass die dort Beschäftigten ausschließlich beim jeweiligen Beauftragten haupt- oder nebenberuflich tätig sind. Im Übrigen siehe Antwort zu 4. und 5. 7. Welche Aufgaben nehmen die Fachämter für Gesundheit bei der Flüchtlingsversorgung im Einzelnen wahr? Wo werden welche Einsatzpläne aufgestellt? Die Gesundheitsämter der Bezirksämter sind nach örtlicher Zuständigkeit für den Infektions- und Gesundheitsschutz der Einrichtungen zuständig (zum Beispiel bei Auftreten von Infektionskrankheiten, Ermittlung und Umsetzung von Maßnahmen et cetera). Die Einsatzpläne richten sich nach den bezirklichen Organisationsregelungen. Diese Zuständigkeitsregelung erstreckt sich auf die normalen Dienstzeiten wochentags . Außerhalb der normalen Dienstzeiten besteht ein amtsärztlicher Bereitschaftsdienst (zum Beispiel Wochenende, Feiertage), wonach ein Bezirksamt für das gesamte Stadtgebiet zuständig ist. Die Einsatzplanung hierfür wird durch die Gesundheitsämter der Bezirke abgestimmt und festgelegt. Im Übrigen siehe Drs. 21/1701. 8. Mit welchen technischen Geräten und medizinischen Ausstattung sind die stationären Ambulanzen einerseits und die mobilen Ambulanzen andererseits ausgestattet? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1801 5 In den Zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen und Notunterkünften mit stationären Ambulanzen wird ein einfacher und sachgerechter medizinischer einheitlicher Einrichtungsstandard vorgehalten im Sinne einer medizinischen Erstversorgung. Die künftige Ausstattung mobiler Ambulanzen wird sich ebenfalls an einem einfachen und sachgerechten medizinischen einheitlichen Einrichtungsstandard orientieren. 9. Gibt es gesonderte kinderärztliche und/oder gynäkologische Sprechstunden in den Zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen und Notunterkünften ? Wenn nein, warum nicht? Gesonderte kinderärztliche Sprechstunden werden in Unterkünften ab 500 Bewohnern angeboten werden. Aktuell ist dort von einer Sprechstunde/Woche auszugehen. Eine darüber hinausgehende gynäkologische Sprechstunde wird aktuell nur in der Einrichtung Schnackenburgallee angeboten. 10. Welche Hygienestandards gelten für die zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen und Notunterkünfte? Existiert für Hamburg ein „Muster-Hygieneplan “ für Massen- oder Gemeinschaftsunterkünfte nach § 36 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz? Wenn nein, warum nicht? Wann wird der Senat einen entsprechenden Hygieneplan vorlegen? Alle Betreiber wenden Hygienepläne gemäß § 36 Absatz 1 IfSG an. Das DRK teilt mit, dass dazu ein vorliegender Muster-Hygieneplan an die jeweils vor Ort herrschenden Gegebenheiten angepasst wurde. Im Übrigen siehe Drs. 21/1259. 11. Wie wird nach Ansicht des Senats die Einhaltung von hygienischen Mindeststandards zur Vermeidung von Infektionen für die Menschen in den Hamburger Erstaufnahmeeinrichtungen und Notunterkünften gewährleistet ? Siehe Drs. 21/1259. 12. Wie viele Mitarbeiter oder Honorarkräfte von f & w fördern und wohnen AöR oder anderen Betreibern von Erstaufnahmeeinrichtungen oder Notunterkünften haben sich in den vergangenen neun Monaten im Rahmen ihrer Tätigkeit dort mit Infektionskrankheiten, insbesondere mit Tuberkulose und Hepatitis B und C, angesteckt? Nach Kenntnis der Betreiber f & w und DRK hat sich kein Beschäftigter der Erstaufnahmeeinrichtungen oder Notunterkünfte mit einer der in der Fragestellung genannten Infektionskrankheiten infiziert. 13. Inwieweit sind zwischenzeitlich in sämtlichen zentralen Erstaufnahmen und Notunterkünften Isolierräume (bitte pro Unterkunft darstellen) eingerichtet worden für Menschen mit Infektionskrankheiten? Wie und durch wenn erfolgt die Behandlung von Erkrankten in den Isolierräumen? 14. Inwieweit wird von den Gesundheitsbehörden der Bezirke eine Überwachung der Einhaltung von Hygienevorschriften nach dem Infektionsschutzgesetz durchgeführt? Bitte für die einzelnen Fachämter für Gesundheit der Bezirke im Einzelnen mit den Daten der Kontrollbesuche darlegen. Die Gesundheitsämter der Bezirksämter sind nach örtlicher Zuständigkeit für den Infektions- und Gesundheitsschutz der Einrichtungen zuständig (siehe auch Antwort zu 7.). Die Behandlung dort vor Ort erfolgt direkt durch das vom Gesundheitsamt Altona eingestellte Fachpersonal (Honorarkräfte) oder durch TEN oder refugee doctors nach den definierten medizinischen Standards. Drucksache 21/1801 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 In folgenden Einrichtungen der Zentralen Erstaufnahme sind Isolierräumlichkeiten vorhanden: Standort Einheiten Platzzahl Sportallee/Heselstücken 1 8 Schnackenburgallee 3 6 Harburger Poststr. 1 6 Niendorfer Str. 1 4 Dratelnstraße Container nach Bedarf 58 Dratelnstraße Zelte 3 48 Holstenhofweg 1 4 Schwarzenberg 2 8 Auf dem Sülzbrack 2 4 Ohlstedter Platz 1 10 Neuland 2 k.A. (Quelle: f & w, DRK; Stand: 5. Oktober 2015) An den übrigen Standorten, die sich teilweise noch im Aufbau befinden, können Isoliermöglichkeiten in der Regel bei Bedarf geschaffen werden. Bei dem Datum handelt es sich um das letzte Begehungsdatum, hierbei kann es sich auch um eine anlassbezogene Begehung gehandelt haben. Wenn kein Datum vermerkt , konnte dieses in der Kürze der Zeit nicht ermittelt werden. Altona: Schnackenburgallee Letztes Begehungsdatum: 28.05.2015 HH-Nord: Standorte der ZEA Letztes Begehungsdatum Sportallee 70 30.01.2014 Grellkamp 40 17.09.2015 HH-Mitte: Standorte der ZEA Datum Karl-Arnold-Ring 10.11.2014 Dratelnstraße 16.06.2015 Bredowstraße Feuerwehrakademie 28.08.2015 Ehemalige ZEA Karolinenstraße/ Messehalle B6 (Unterkunft ist inzwischen geräumt) 18.08.2015 Bergedorf: An beiden Standorten der Zentralen Erstaufnahme in Bergedorf wurde in diesem Jahr eine Begehung nach §36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) durchgeführt. Harburg: Standorte der ZEA Letztes Begehungsdatum Harburger Poststraße 1/Neuländer Platz 20.03.2015 Neuland Schlachthofstraße 20b 06.10.2015 Schwarzenbergplatz 1/Schwarzenbergstraße 87 20.02.2015 ZEA Asklepios Klinik Eißendorfer Pferdeweg 52 Geplant 13.10.2015 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1801 7 Standorte der ZEA Letztes Begehungsdatum Geutensweg 30/OBI Noch nicht Eimsbüttel: „In zeitlichem Zusammenhang mit der Inbetriebnahme von neuen Standorten der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung erfolgte eine Inaugenscheinnahme durch das Gesundheitsamt wie folgt: 18.3.2015 ZEA Niendorfer Straße 01.10.2015 ZEA Hamburg Haus 05.10.2015 ZEA Hörgensweg“ Wandsbek: Wenn ein neuer Standort der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung eröffnet wird, erfolgt durch das Gesundheitsamt eine Begehung bezüglich der Hygiene inklusive Beratung der Einrichtungsleitung über Infektionsschutz. Folgende Begehungen fanden statt: 30.07. Jenfelder Moorpark (erneuter Besuch 31.07.) 24.08. Ohlstedter Platz 16.09. Bargkoppelstieg 21.09. Jenfelder Moorpark 24.09. Bargkoppelstieg Am 09.10. wird die Begehung in der Oktaviostr. stattfinden. Im Übrigen siehe Drs. 21/1259. 15. Hat die Gesundheitsbehörde oder eine nachgeordnete Behörde im Bezirk Mitte Auflagen für den Betrieb der Zelte am Hachmannplatz erlassen? Wenn ja, welche und wie werden diese überwacht? Nein. 16. Wie viele Busse mit welcher Platzkapazität setzt der Senat für den Shuttleservice zur Röntgenuntersuchung beim Tuberkulosebekämpfungszentrum beim Bezirk Mitte ein? Setzt der Senat mobile Röntgenbusse ein? Wenn nein, warum bedient sich der Senat nicht mobiler Röntgenbusse? Die für die Unterkünfte zuständigen Betreiber setzen keine Busse ein, ein Einsatz von Röntgenbussen war bisher nicht erforderlich. 17. Ist es richtig, dass der Senat und seine Behörden keinen Überblick darüber haben, wie lange sich ein Flüchtling in einer Erstaufnahmeeinrichtung oder einer Notunterkunft aufhält, bis er die Erstuntersuchung und die Röntgenuntersuchung erhält? Die Dauer zwischen der erstmaligen Aufnahme einer Schutz suchenden Person und der Erstuntersuchung kann im jeweiligen Datensatz nachvollzogen werden. Es ist jedoch nicht möglich, eine automatisierte Statistik aus diesen teils händisch geführten Datensätzen abzurufen. Im Übrigen siehe Drs. 21/1670.