BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18011 21. Wahlperiode 20.08.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 12.08.19 und Antwort des Senats Betr.: Schulentwicklungsplan: Rückmeldungen von Schülern/-innen, Eltern und Schulen Bis zum 25.6.2019 hatten alle schulischen Gremien, Schulkonferenzen, Elternräte, Kreisschüler-/-innenräte und Kreiselternräte Zeit, sich zum Referentenentwurf des Schulentwicklungsplans (SEPL) zu äußern. Den drei Kammern und den Bezirksversammlungen räumt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde Zeit bis zum 30.8.2019 ein. Da die LINKE vom Senat erwartet, dass er alle Stellungnahmen der Öffentlichkeit zugänglich macht, damit ein annähernd demokratischer Beteiligungsund Diskussionsprozess noch ermöglicht werden kann, sind ihm zum Prozess einige Fragen zu stellen. Ich frage den Senat: Das laufende Beteiligungsverfahren zur Erstellung eines Schulentwicklungsplans ist breit angelegt. Die Schulkonferenzen, Kreiseltern- und Kreisschülerräte, die Bezirksversammlungen sowie von Schüler-, Lehrer- und Elternkammer wurden um Stellungnahmen gebeten. Darüber hinaus wurden der Landesschulbeirat sowie zahlreiche Verbände und Interessengruppen aktiv über die Planungen informiert. In der für Bildung zuständigen Behörde liegen mit Stand 15. August 2019 193 Stellungnahmen von Schulkonferenzen, neun Stellungnahmen der Kreiselternräte und vier Stellungnahmen der Kreisschülerräte vor. Die Kammern nach Hamburgischen Schulgesetz sowie die Bezirksversammlungen haben noch bis zum 30. August 2019 Zeit, Stellungnahmen abzugeben. Die bereits eingegangen Stellungnahmen werden zurzeit von der für Bildung zuständigen Behörde sorgfältig geprüft. Dieses Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Zum Schutze seines Beratungs- und Entscheidungsprozesses sieht der Senat von Angaben zu noch laufenden Beteiligungsverfahren ab. Nach Beendigung des Beteiligungsverfahrens und nach Abschluss des Diskussionsund Meinungsbildungsprozesses ist die Veröffentlichung der Stellungnahmen im Internet geplant. Grundsätzlich ist vorgesehen, dass alle Schulen über die jeweiligen regionalen Schulaufsichten über das weitere Verfahren informiert werden. Auch die Regionalen Bildungskonferenzen (RBK) haben den Referentenentwurf für eine fortgeschriebene Schulentwicklungsplanung mit der Veröffentlichung am 7. Mai 2019 erhalten, um ihn in den Austausch zwischen den unterschiedlichen Akteuren in den Regionen und der Weiterentwicklung der Kooperation zwischen den Bildungseinrichtungen insgesamt einzubeziehen. Es steht den RBK frei, auf ihren Sitzungen den Referentenentwurf des Schulentwicklungsplans zu beraten, sie unterliegen nicht der zentralen Steuerung durch eine Behörde. Drucksache 21/18011 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Stellungnahmen liegen der Behörde für Schule und Berufsbildung bis zum heutigen Tag vor? (Bitte die Stellungnahmen in Gänze anhängen.) 2. Wie bewertet die zuständige Behörde die bisherigen Stellungnahmen? 3. Welche Rückschlüsse zieht die zuständige Behörde aus den Stellungnahmen für ihr Vorgehen betreffs des SEPL? 4. Wie wird die zuständige Behörde mit den Stellungnahmen verfahren? (Bitte den konkreten weiteren Umgang aufzeigen, gegebenenfalls nach Eingabegruppen unterschieden. Besondere Rücksicht ist auf die einzelnen , detaillierten Kritikpunkte, die in den Stellungnahmen enthalten sind, zu nehmen.) 5. Welche Mitbestimmung räumt die zuständige Behörde den Gremien hinsichtlich der Ausgestaltung des SEPL konkret ein? 6. Wann beruft die zuständige Behörde die Regionalen Bildungskonferenzen (RBK) ein, um ein wirkliches Beteiligungsverfahren zu gewährleisten ? (Wenn keine Regionalen Bildungskonferenzen einberufen werden, welche sachlichen und fachlichen Gründe liegen dafür vor?) 7. Wie wird die zuständige Behörde den Entwurf des SEPL mit Rücksicht auf die Stellungnahmen ändern? (Bitte konkret entlang des SEPL- Entwurfs darlegen.) Wenn keine Änderungen vorgenommen werden, bitte konkret pro Kritikpunkt fachlich und sachlich begründen. 8. Wie wird die zuständige Behörde ihr Beteiligungsverfahren in Zukunft regional und demokratisch gestalten? (Bitte ein Konzept zur Beteiligung der RBK und der relevanten regionalen Bildungsakteure vorlegen, dass demokratische Ab- und Mitbestimmung gewährleistet.) 9. Plant die Behörde, alle Stellungnahmen öffentlich zugänglich zu machen? Wenn nicht, warum nicht? Siehe Vorbemerkung.