BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18023 21. Wahlperiode 20.08.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Joachim Lenders und Philipp Heißner (CDU) vom 13.08.19 und Antwort des Senats Betr.: Endloses Warten auf das Geld – Hat der Senat inzwischen eine schnellere Bearbeitung der Beihilfeanträge realisiert? (VI) Aus der Drs. 21/17774 ergeben sich Nachfragen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Die Beihilfebearbeitung stellt an die fachlichen Fähigkeiten und die Belastbarkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hohe Anforderungen. Auf dem internen Stellenmarkt der Freien und Hansestadt Hamburg können für die Beihilfebearbeitung regelmäßig nicht genügend Bewerberinnen und Bewerber gewonnen werden. Daher sind zusätzlich Ausschreibungen erforderlich, die für externe Kandidatinnen beziehungsweise Kandidaten offen sind. Einige der neuen Beschäftigten bestehen die vertragliche Probezeit von sechs Monaten nicht. Beschäftigte, die sich in der Beihilfe bewähren, haben Chancen, sich auf dem internen Arbeitsmarkt der Freien und Hansestadt Hamburg erfolgreich auf andere, auch höherwertige Stellen zu bewerben. Außerdem nimmt im Bereich Beihilfebearbeitung eine relativ hohe Zahl von Personen Elternzeit in Anspruch. Die zuständige Behörde erhöht durch verschiedene Maßnahmen weiter die Attraktivität des Bereichs. Neben den bereits in der Drs. 21/17774 erwähnten Maßnahmen sind dies: Einarbeitung neuer Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in einem neu gegründeten Ausbildungsteam mit hauptamtlichen Mentoren. Schaffung beruflicher Entwicklungsmöglichkeiten im Fachbereich Beihilfebearbeitung und fachbereichsübergreifend auch im Geschäftsbereich Beihilfe („Beihilfekarriere “). Verstärktes Engagement des Fachbereichs Beihilfebearbeitung in der Ausbildung von Nachwuchskräften der allgemeinen Verwaltung. Einführung flexibler und familienfreundlicher Arbeitsmodelle im Rahmen von Telearbeit und mobiler Arbeit. Gründung mehrerer fachbereichsübergreifender Arbeitsgruppen, die eine Beteiligung von geeigneten und interessierten Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern an der Weiterentwicklung des Geschäfts- und Fachbereichs ermöglichen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele der 60 Stellen sind insgesamt und mit wie vielen Mitarbeitern besetzt? Im Juli 2019 waren 57,7 Vollkräfte beziehungsweise 71 Beschäftigte in der Beihilfesachbearbeitung tätig. Drucksache 21/18023 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Wie viele dieser Mitarbeiter sind seit dem Jahr 2018 neu hinzugekommen ? Bei 23 der 71 Beschäftigten handelt es sich um Neueinstellungen im Zeitraum 01.01.2018 bis 31.07.2019. 3. Wie viele Mitarbeiter verfügen über Erfahrungen von mehr als zwei Jahren im Bereich der Beihilfe? 46 Personen haben mehr als zwei Jahre Beihilfeerfahrung (das heißt länger als 01.08.2017). 4. Wie erklärt der Senat die hohe Fluktuation in dem Bereich? 5. Welche Maßnahmen gedenkt der Senat infolge der hohen Fluktuation und somit dem Abfluss von Erfahrung und Wissen zu ergreifen? Siehe Vorbemerkung. 6. Bundesweit sind bisher rund 80 Krankenhäuser der Rahmenvereinbarung zur Direktabrechnung zwischen Beihilfe und Kliniken beigetreten, allerdings bisher keine Hamburger Einrichtung. Da die Geschäftsführung des ZPD laut der Drs. 21/17774 in Kontakt mit den kaufmännischen Leitungen großer Hamburger Krankenhäuser sowie der Hamburgischen Krankenhausgesellschaft steht, kann der Senat Auskunft darüber geben, warum die Hamburger Krankenhäuser noch nicht beigetreten sind? Die für eine Direktabrechnung erforderlichen Anpassungen in den Verwaltungsabläufen , IT-Lösungen und Abrechnungsprozessen der Krankenhäuser sind aufwändig und nur im Rahmen von Projekten umsetzbar. In den Gesprächen mit der Hamburgischen Krankenhausgesellschaft wird derzeit für eine höhere Priorisierung dieser Projekte geworben. Die Gespräche sind noch nicht abgeschlossen. 7. Laut der Drs. 21/17774 sei auch ohne Beitritt des jeweiligen Krankenhauses zur Rahmenvereinbarung eine einzelfallbezogene Direktabrechnung zwischen Krankenhaus und Beihilfe möglich (vergleiche § 1 Absatz 3 der Rahmenvereinbarung). Wie oft (Gesamtzahl und in Prozent aller Krankenhausrechnungen) wurde im Jahr 2019 bisher von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht? Warum erfolgte dies nicht häufiger? Bisher wurden 116 (0,8 Prozent aller Krankenhausrechnungen) Anträge auf Direktabrechnung gestellt. Im Übrigen siehe Antwort zu 6. 8. In der Drs. 21/11716 teilte der Senat mit, dass die Auszahlung automatisiert innerhalb des Beihilfeprogramms direkt mit der Festsetzung angewiesen wird. Nunmehr wird in den Beihilfebescheiden darauf hingewiesen , dass „zum Zweck der Qualitätssicherung das ZPD die Anweisung von Zahlungen auf dienstags und donnerstags festgelegt hat.“ a) Wer hat die Änderung dieser Vorgehensweise wann und aus welchen Gründen entschieden? b) Welche Qualitätssicherung erfolgt dadurch konkret? Die zuständige Behörde hat im Rahmen der Einführung von KoPers in Abstimmung mit den Dienstleistern am 23. April 2019 entschieden, den systemübergreifenden Verarbeitungsprozess mit dem Beihilfefachverfahren und dem Haushaltsverfahren neu zu justieren, um einen stabilen Betrieb der täglichen Zahlungen abzusichern. c) Erfolgt die Auszahlung noch immer automatisiert oder händisch? Automatisiert. d) Inwiefern ist gewährleistet, dass die Zahlungen auch am jeweils auf den Bescheid folgenden Dienstag/Donnerstag angewiesen werden? Grundsätzlich werden die Daten am Tag der Bescheiderstellung am Abend aufbereitet und für den folgenden Dienstag/Donnerstag zur Zahlung bereitgestellt. Ausnahmen können sich einmal im Monat während der monatlichen Bezügeabrechnung ergeben. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18023 3 9. Warum wurden wann die telefonischen Sprechzeiten reduziert? 10. Aufgrund des hohen Anruferaufkommens sind die Mitarbeiter auch während der telefonischen Sprechzeiten häufig nicht erreichbar. a) Wieso wurden trotz hohem Anruferaufkommens die telefonischen Sprechzeiten reduziert? Die telefonischen Sprechzeiten wurden für die Zeit vom 15.07.19 bis 30.08.2019 reduziert, um Personalkapazitäten für die Antragsbearbeitung zu nutzen und damit die Bearbeitungszeit zu verringern. b) Inwiefern hat sich das Anruferaufkommen im Laufe des letzten Jahres verändert? Im Zeitraum August 2018 bis Juli 2019 sind 55 284 Anrufe eingegangen, in den zwölf Monaten davor waren dies 51 962. Dies stellt eine Steigerung von 6,4 Prozent dar. c) Sind während der telefonischen Sprechzeiten alle Sachbearbeiter erreichbar? Wenn nein, warum nicht und wie erfolgt die personelle Besetzung der Sprechzeiten? Ja, während der telefonischen Sprechzeiten werden alle anwesenden Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in die Beantwortung von eingehenden Telefonanrufen eingebunden .