BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18027 21. Wahlperiode 20.08.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 13.08.19 und Antwort des Senats Betr.: Versorgungslücke beim Masern-Impfstoff? Das Bundeskabinett hat ein Gesetz für eine Masern-Impfpflicht in Deutschland auf den Weg gebracht: Ab März 2020 müssen Eltern demnach – die Zustimmung des Bundeskabinetts vorausgesetzt – vor der Aufnahme ihrer Kinder in einer Kita oder Schule nachweisen, dass diese geimpft sind. Dies gilt ebenso für alle Erwachsenen, die dort arbeiten sowie für das Personal in medizinischen Einrichtungen. Fehlende Impfungen sollten bis dahin nachgeholt werden. Dies ist angesichts der niedrigen Impfquoten und steigenden Erkrankungsfälle in Hamburg zu begrüßen und entspricht einer Forderung der CDU-Fraktion (vergleiche Drs. 21/17502). Medialer Berichterstattung ist jedoch zu entnehmen, dass der Impfstoff gegen Masern bundesweit knapp wird und mit Lieferengpässen zu rechnen ist. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Ist aus Sicht des Senates die Versorgung mit Masern-Impfstoff, welcher zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet wird, in Hamburg gesichert und wenn ja, für welchen Zeitraum und für wie viele Personen? Von wie vielen benötigten Impfdosen geht der Senat insgesamt bis März 2020 aus? 2. Wenn es genügend Impfstoff gibt: Durch welchen Vertragspartner wird die Versorgung in diesem Jahr sichergestellt? 3. Sollte es aktuell nicht genügend Impfstoff geben: Warum ist die Versorgung mit Masern-Impfstoff nicht gesichert und welche Maßnahmen hat der Senat ergriffen, um die Versorgung sicherzustellen? Der Kabinettsentwurf zum Masernschutzgesetz des Bundes schätzt die zur Umsetzung erforderliche Anzahl an Masern-Impfungen für gesetzlich Versicherte im ersten Jahr auf 1,41 Millionen. Bei einem Ansatz von 2,2 Prozent (Bevölkerungsanteil Hamburgs an der Gesamtbevölkerung Deutschlands) entfielen auf Hamburg circa 31 000 Impfungen. Generell erfolgt die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln, also auch mit Masern-Impfstoff, über Angebot der pharmazeutischen Hersteller und Nachfrage. Für Impfungen, die der Öffentliche Gesundheitsdienst im Rahmen seiner bezirklichen Impfsprechstunden auf der Grundlage der Vereinbarung über die Erstattung der Sachkosten für Impfstoffe nach § 20 i Absatz 3 SGB V durchführt, fordern die Fachämter Gesundheit der Bezirke den benötigten Impfstoff beim Institut für Hygiene und Umwelt an. Die Bestellung und Auslieferung der Impfstoffe erfolgt durch den im Rahmen einer Ausschreibung ermittelten kostengünstigsten Impfstoffanbieter. Die Impfstoffanforderungen einzelner Ärzte richten sich nach dem individuellen Bedarf ihrer Praxis. Drucksache 21/18027 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Eine Sicherstellung und Versorgung mit Medizinmitteln/Impfstoffen durch öffentliche Stellen ist gesetzlich nicht vorgesehen (Ausnahme: Pandemie). Informationen zu Human-Impfstoffen, bei denen zu jeweiligen Zeitpunkten Lieferengpässe bestehen, sind beim Paul-Ehrlich-Institut (PEI) unter dem nachstehenden Link verfügbar: https://www.pei.de/DE/arzneimittel/impfstoff-impfstoffe-fuer-den-menschen/ lieferengpaesse/listen-lieferengpaesse-humanimpfstoffe/listen-node.html. 4. Welche konkreten Maßnahmen plant der Senat, um die Umsetzung des Gesetzes und dessen Bekanntheitsgrad in der Bevölkerung zu unterstützen ? Sind zum Beispiel öffentlichkeitswirksame Maßnahmen geplant? Wenn ja, welche und zu welchem Zeitpunkt? Die zuständige Behörde hat seit jeher die Masern-Impfung als den besten und wirksamsten Schutz gegen die Erkrankung zum Beispiel durch die Masernkampagnen in vergangenen Jahren propagiert. Darauf aufbauend wird sie auch in der Zukunft entsprechend verfahren. Für den Herbst dieses Jahres ist beispielsweise eine Aktionswoche Impfen geplant.