BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18029 21. Wahlperiode 20.08.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 13.08.19 und Antwort des Senats Betr.: Gefährliche Verkehrssituationen an der Straße Timms Hege in Wohldorf -Ohlstedt Der Fußweg an der Straße Timms Hege wird täglich von vielen Kindern der Schule am Walde und der benachbarten Kita „Die Waldameisen“ genutzt. Leider kommt es dort immer wieder zu hohen Geschwindigkeiten der Verkehrsteilnehmer und somit zu gefährlichen Situationen für Fußgänger und Fahrradfahrer. Viele Anwohnerinnen und Anwohner sind in Sorge über ihre Sicherheit und die ihrer Kinder. Die Verkehrssicherheit muss auch dort höchste Priorität erhalten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Mit der Ersten Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 30. November 2016 (BGBl. I S. 2848) wurden die Möglichkeiten für die Anordnung von innerörtlichen streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h (Zeichen 274) erweitert. Die Neuregelung in § 45 Absatz 9 Satz 4 Ziffer 6 StVO ermöglicht solche Beschränkungen auf Straßen des überörtlichen Verkehrs oder auf weiteren Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen 1. allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen für geistig oder körperlich behinderte Menschen, 2. Kindergärten und Kindertagesstätten (Kitas) aber auch vor 3. Alten- und Pflegeheimen oder 4. Krankenhäusern auch ohne den ansonsten nach § 45 Absatz 9 Satz 3 StVO insbesondere für Beschränkungen des fließenden Verkehrs erforderlichen Nachweis einer besonderen Gefahrenlage, die aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse besteht und die die allgemeine Gefahrenlage im Verkehr erheblich übersteigt, wie zum Beispiel an einem Unfallschwerpunkt. Mit der Neuregelung ist jedoch kein Automatismus verbunden, dass Tempo 30 vor den genannten Einrichtungen stets anzuordnen ist. Gemäß dem inhaltlich unveränderten § 45 Absatz 9 Satz 1 StVO sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen weiterhin nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Dies gilt auch bei der Anordnung von Tempo 30 im unmittelbaren Bereich der in Rede stehenden Einrichtungen. Somit sind weiterhin auch in diesen Fällen jeweils Einzelfallprüfungen und Gesamtabwägungen notwendig. Durch Erlass der Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) wurden Regelungen zur Konkretisierung der neuen Drucksache 21/18029 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Vorschriften und zur Sicherstellung einer einheitlichen Ermessensausübung durch die Straßenverkehrsbehörden getroffen. Voraussetzung für die Anordnung einer Tempo-30-Strecke ist unter anderem ein direkter Zugang der Einrichtung zur in Rede stehenden Straße. Die vom Fragesteller angeführte Kita „Die Waldameisen“ befindet sich auf dem Gelände der Schule „Am Walde“. Beide Einrichtungen verfügen lediglich über einen direkten Zugang zur Straße Kupferredder , ein direkter Zugang zur Straße Timms Hege existiert nicht. Somit liegt die oben genannte Voraussetzung für die Anordnung einer Tempo-30-Strecke in der Straße Timms Hege nicht vor. Für die Straße Kupferredder wurde nach gesonderter Prüfung bereits eine Tempo-30- Strecke auf Grundlage der HRVV durch die örtliche Straßenverkehrsbehörde angeordnet . Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wann wurde die letzte Verkehrszählung in der genannten Straße durchgeführt ? In welchem Zeitraum und an welchem Wochentag ist dies genau geschehen? 2. Wie viele Fahrzeuge verkehren in der genannten Straße durchschnittlich wochentags und am Wochenende? 3. Wie beurteilen der Senat und die Fachbehörde die Ergebnisse der letzten Verkehrszählung? In dieser Bezirksstraße wurden keine Verkehrszählungen durchgeführt. Daten im Sinne der Fragestellungen liegen daher nicht vor. 4. Wie häufig werden in der genannten Straße Geschwindigkeitsmessungen durch die zuständige Fachbehörde vorgenommen? 5. Wann hat die zuständige Fachbehörde zuletzt eine Geschwindigkeitsmessung in der genannten Straße vorgenommen, auf welcher Höhe wurde die Messung genau durchgeführt, wie viele Geschwindigkeitsübertretungen sind dabei festgestellt worden und welche Strafen wurden dabei jeweils verhängt? Bitte den genauen Messzeitraum angeben. 6. Wie beurteilen der Senat und die Fachbehörde die Ergebnisse der letzten Geschwindigkeitsmessung? Die letzte Geschwindigkeitsmessung mit einem Temposys-Gerät wurde vom 17. bis 23. Juli 2019 durchgeführt. Es handelte sich um eine präventive Maßnahme, bei der dem Fahrzeugführer die gemessene Geschwindigkeit auf einem Display angezeigt wird. Zudem erfolgte eine Erfassung von statistischen Geschwindigkeitswerten. Diese Werte waren so unauffällig, dass keine weitergehenden Maßnahmen erforderlich waren . Geschwindigkeitsmessungen werden weiterhin im Rahmen der personellen und technischen Ressourcen durchgeführt, eine Schwerpunktsetzung in der Straße Timms Hege ist aus polizeilicher Sicht derzeit nicht erforderlich. 7. Wie viele Unfälle welcher Art gab es seit 2011 in dem genannten Bereich und was waren jeweils die genauen Ursachen? Bitte jahresweise angeben . Die Verkehrsunfalldaten sind durch eine Abfrage in der Datenbank Elektronische Unfalltypensteckkarte (EUSka) am 14. August 2019 ermittelt worden; die Daten für das Jahr 2019 sind vorläufig. Die Straße Timms Hege wurde von der Straße Bredenbekstraße bis zur Straße Westerfelde (ohne Endknoten) ausgewertet. Im ausgewerteten Zeitraum (1. Januar 2011 bis 30. Juni 2019) ereigneten sich dort neun polizeilich registrierte Verkehrsunfälle (VU), die Verkehrsunfalllage ist unauffällig. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18029 3 Anzahl der VU aufgeschlüsselt nach Ursachengruppe Jahr Geschwindigkeit Sonstige Fehler des Fahrzeugführers 2011 - 2 2013 1 1 2015 1 - 2016 - 1 2017 - 2 2018 - 1 2019* - - * bis 30. Juni 2019 Bei den Unfällen mit der Ursachengruppe „Geschwindigkeit“ handelt es sich um einen VU mit nicht angepasster Geschwindigkeit auf schneeglatter Fahrbahn und einen VU, bei dem um 01.05 Uhr ein Fahrer vermutlich aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit ins Schleudern gekommen war. VU mit Kindern, zu Fuß Gehenden oder Radfahrenden sind in dem genannten Bereich nicht registriert worden. 8. Was hat die zuständige Fachbehörde in den letzten Jahren für die Verkehrssicherheit in der genannten Straße genau getan? 9. Welche konkreten baulichen Maßnahmen hat die zuständige Fachbehörde seit 2011 veranlasst? Zum Schutz der Bäume und der beschädigten Seitenbereiche wurden in den letzten Jahren durch das zuständige Bezirksamt Eichenspaltpfähle eingebaut und an punktuellen Stellen wurde der Gehweg mit Wegebaumaterial instandgesetzt. Im Weiteren wurde 2017 eine Risssanierung an der Mittelnaht durchgeführt. In diesem Jahr wurden abgenutzte Fahrbahnmarkierungen erneuert. Darüber hinaus waren keine Maßnahmen erforderlich. 10. Was plant die zuständige Fachbehörde für eine Erhöhung der Verkehrssicherheit in der genannten Straße in den nächsten Jahren zu tun? Aufgrund der unauffälligen Situation in Bezug auf die gefahrenen Geschwindigkeiten wie zur Verkehrsunfalllage sind derzeit keine weiteren Maßnahmen im Sinne der Fragestellung geplant.