BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1803 21. Wahlperiode 09.10.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 02.10.15 und Antwort des Senats Betr.: City-Hof – Nichteinhaltung von Angebotsbedingungen (II) Einige der Senatsantworten in Drs. 21/1529 bedürfen der Nachfrage. Am 02.09.2015 hat der Senat bekannt gegeben das „Gebotsverfahren Klosterwall “ stünde „vor dem Abschluss.“ In der Pressemitteilung des Senats heißt es: „Einer der drei noch im Verfahren befindlichen Bewerber hat ein finales Angebot vorgelegt, das die für alle Verfahrensteilnehmer vorgegebenen Angebotsbedingungen nicht einhält. Dieses sah eine Sanierung der CityHochhäuser vor.“ In der Drs. 21/1496 gibt der Senat an: „Der Bewerber hat sein Gebot nach Abschluss der Verhandlungsphase unter den Vorbehalt weiterer Verhandlungen und wesentlicher Änderungen der vertraglichen Regelungen gestellt. Damit erfüllte es nicht die für alle Gebote maßgebliche und verbindliche Angebotsbedingung, die ein finales Gebot unter Zugrundelegung des mit den Bewerbern zuvor verhandelten und abschließend festgelegten Vertragsentwurfs forderte.“ Und weiter: „Damit verbleiben in der letzten Verfahrensstufe zwei Gebote, deren Konzepte jeweils eine Neubebauung des Areals vorsehen. (...) Im Herbst soll die Kommission für Bodenordnung über die Anhandgabe bzw. den Verkauf des Grundstückes entscheiden.“ Der City-Hof wurde 1956 – 1958 von dem Architekten Rudolf Klophaus erbaut und besteht aus vier Hochhäusern mit Zwischentrakten und Ladenpassage . Seit Mai 2013 steht das Ensemble gegenüber dem Hamburger Hauptbahnhof unter Denkmalschutz und liegt seit 5. Juli 2015 in der Pufferzone des anerkannten Weltkulturerbes Speicherstadt und Kontorhausviertel mit Chilehaus. Am 2. September 2015 hat der Bewerber mitgeteilt, dass er gegen den Ausschluss seines Angebots im weiteren Verfahren Widerspruch einlegt. Ich frage den Senat: 1. Wie stellt sich der aktuelle Stand des Verfahrens dar? 2. Hat der vom Bieterverfahren ausgeschlossene Bewerber mittlerweile Widerspruch eingelegt? Wenn ja, a) wann? Drucksache 21/1803 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 b) welchen Einfluss hat der Widerspruch auf den derzeitigen Ablauf des Verfahrens? 3. Inwieweit trifft es zu, dass das Immobilienmanagement der Stadt vor dem Termin zur Abgabe der finalen Angebote die Vertragsbedingungen noch einmal verändert hat? Siehe Drs. 21/1543. Das Begehren wird derzeit geprüft. Darüber hinaus sieht der Senat zur Wahrung seiner Verhandlungsposition und der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse etwaiger Vertragspartner in ständiger Praxis grundsätzlich davon ab, Einzelheiten noch nicht abgeschlossener Bieter- oder Verhandlungsverfahren zu veröffentlichen . 4. Hält der Senat im Grundsatz einen Abriss der City-Hof-Hochhäuser mit § 1 Absatz 2 HmbDSchG für vereinbar, wonach die Freie und Hansestadt Hamburg auch als Eigentümerin oder sonst Verfügungsberechtigte und als obligatorisch Berechtigte durch vorbildliche Unterhaltungsmaßnahmen an Denkmälern für den Wert des kulturellen Erbes in der Öffentlichkeit eintreten und die Privatinitiative anregen soll? Wenn ja, mit welcher Begründung? 5. Hält der Senat im Grundsatz einen Abriss der City-Hof-Hochhäuser mit dem Inhalt des § 7 Absatz 1 HmbDSchG, wonach die Verfügungsberechtigten verpflichtet sind, das Denkmal im Rahmen des Zumutbaren denkmalgerecht zu erhalten, vor Gefährdungen zu schützen und instand zu setzen, für vereinbar? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? 6. Hält der Senat es mit der Anerkennung des Weltkulturerbes Speicherstadt und Kontorhausviertel mit Chilehaus durch das UNESCOWelterbekomitee für vereinbar, ein in der Pufferzone liegendes geschütztes Baudenkmal zum Abriss freizugeben? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Ein Abriss der City-Hof-Hochhäuser ist zulässig, wenn die Sanierungsfähigkeit unter Abwägung verschiedener Aspekte (baukonstruktive, baukulturelle, wirtschaftliche, soziale) hinreichend untersucht wurde. Dies ist im Zuge des Bieterverfahrens geschehen . Der City-Hof steht seit dem 1. Mai 2013 unter Denkmalschutz. Das ursprüngliche äußere Erscheinungsbild wurde bereits zuvor durch das Aufbringen einer Plattenverkleidung stark verändert. Die Originalfassade ist nicht sanierungsfähig, sodass bei einem Erhalt nicht viel mehr als die Primärkonstruktion erhalten werden könnte. Trotz dieser Situation wurde das Bieterverfahren der Freien und Hansestadt Hamburg hinsichtlich der Frage Erhalt des City-Hofes oder Abriss und Neubau offen gehalten. Das Verfahren hat trotz weitreichender Zugeständnisse hinsichtlich des Erhalts der Originalsubstanz kein gültiges Gebot zur Sanierung des City-Hofes erbracht, woraus sich schließen lässt, dass selbst eine Sanierung dieser Art wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Der City-Hof stellt im städtebaulichen Kontext des Kontorhausviertels einen Typus dar, der sich in Form und Materialität deutlich von den benachbarten Gebäuden absetzt. Ein Neubau in Blockstruktur mit geringerer Höhe und adäquatem Fassadenmaterial bietet die Gelegenheit, das Welterbe Kontorhausviertel durch einen deutlich besseren räumlichen Abschluss und eine funktionale Optimierung aufzuwerten. Ein noch durchzuführender städtebaulicher Wettbewerb wird besonderes Augenmerk auf die sensible städtebauliche Einbindung des Weltkulturerbes Kontorhausviertel legen. 7. Inwieweit, durch wen, in welchen Gremien und in welchem Verfahren werden die seitens ICOMOS Deutschland und Bund Heimat und Umwelt in Deutschland im diesbezüglichen offenen Brief an den Ersten Bürger- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1803 3 meister vom 16. April diesen Jahres gegebenen Hinweise und Empfehlungen in Bezug auf die Entscheidung zum Abriss der City-HofHochhäuser zur Kenntnis genommen und berücksichtigt? Wenn nein, warum nicht? Die Hinweise und Empfehlungen wurden von den Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis genommen und sind im Rahmen des Bieterverfahrens bereits in die Bewertung eingeflossen .