BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1806 21. Wahlperiode 09.10.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels (FDP) vom 02.10.15 und Antwort des Senats Betr.: Stand der Medienkompetenzförderung an Schulen Die Förderung der Medienkompetenz als Schlüsselqualifikation ist eine bedeutsame Bildungsaufgabe. Der wesentliche Akteur ist dabei die Schule. Hier werden die Grundbausteine für das weitere Leben eines jeden Einzelnen gelegt. Der Senat hat 2013 ein „Rahmenkonzept Medienkompetenzförderung “ vorgelegt (Drs. 20/7358). Dieses Konzept ist zwar sehr umfangreich und enthält viele Handlungsaufträge, aber die Verankerung und Umsetzung dieser Ansätze in der Praxis läuft nach wie vor schleppend. Dies hat jüngst eine „Expertise zum Stellenwert der Medienkompetenzförderung in Schulen in Hamburg und Schleswig-Holstein“ der Medienanstalt Hamburg/SchleswigHolstein (MA HSH) von Juli 2015 festgestellt. Der Bericht bemängelt unter anderem, dass es im Lehramtsstudium an der Universität Hamburg immer noch keine verpflichtenden medienpädagogischen Studienanteile gibt und dass die Lehrkapazitäten nicht ausreichen, den Bedarf der Studierenden zu decken.1 In Bremen gibt es neuerdings mit dem Programm „itslearning“ eine digitale Lernplattform, die mit wenig Kosten (2 Euro pro Schüler) für Schulen, Lehrer und Schüler einen großen Nutzen bringt, weil sie eine völlig neue Art der Vernetzung und des digitalen Lernens ermöglicht.2 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Ergebnisse hatte das von der BSB auf der Basis des NetbookProjekts erarbeitete „pädagogisch-technische Strategiekonzept zur Unterstützung der Schulen im Zeitraum 2013-2020“, um die Potenziale digitaler Mobilität für neue, individualisierte Lernprozesse nutzbar zu machen?3 In dem von der für Bildung zuständigen Behörde erstellten Strategiekonzept unter dem Titel „Schulische/Pädagogische IT-Strategie“ wurden pädagogische Leitlinien erarbeitet, die über eine Verankerung digitaler Medien in Lehr- und Lernprozessen neue didaktische und methodische Zugänge zum Lernen, zur Diagnose, zur Dokumentation und zur Lernbegleitung ermöglichen. Die Schulische/Pädagogische IT-Strategie beschreibt die Zielrichtung, in die sich die IT in den Schulen entwickeln soll. Auf Grundlage pädagogischer Anforderungen ist eine lernförderliche, alltagstaugliche und für Schulmanagementaufgaben passende IT- 1 Vergleiche Rudolf Kammerl: Medienbildung – (k)ein Unterrichtsthema? Eine Expertise zum Stellenwert der Medienkompetenzförderung in Schulen in Hamburg und Schleswig-Holstein, im Auftrag der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein, Norderstedt 2014, Seite 13. 2 Vergleiche http://www.radiobremen.de/gesellschaft/itslearning100.html. 3 Vergleiche Drs. 20/7358, Punkt 3.1.2.1, Seite 13. Drucksache 21/1806 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Infrastruktur zur Kommunikation, zum Dateimanagement und zur Nutzung digitaler Inhalte für Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler konzipiert worden. Folgende Ziele werden für die allgemeinbildenden Schulen unter anderem angestrebt: - die Bereitstellung eines webbasierten Zugangsportals mit Identitäts-, Zugriffs- und Benutzermanagement und Grundlagenfunktionalitäten wie E-Mail, Kalender und sichere Datenablage, - den orts- und zeitunabhängigen Zugang zu digitalen Inhalten im Internet mit schulischen und persönlichen Endgeräten, - die Bereitstellung einer gemanagten WLAN-Infrastruktur und eines IT-Supports für die Schulen sowie - die medienbruchfreie Unterstützung von Pädagogik und Schulverwaltung. Im Schuljahr 2014/2015 wurde das Pilotprojekt „Start in die nächste Generation“ an sechs Schulen (drei Gymnasien und drei Stadtteilschulen) mit einer Laufzeit von zwei Jahren begonnen (siehe auch Antwort zu 13.). Die Universität Hamburg evaluiert dieses Projekt. Die Erkenntnisse aus diesem Projekt werden für die weitere Umsetzung der Strategie berücksichtigt. 2. Welche Erfahrungen hat die zuständige Behörde mit dem Pilotprojekt „Medienscouts“ gemacht, bei dem Schüler andere Schüler in Sachen Medienkompetenz unterrichten? Wurde das Projekt ausgeweitet?4 Die bisher gemachten Erfahrungen bezüglich der Akzeptanz und Wirkung der Medienscouts sind positiv. Die unterstützenden Maßnahmen für die Begleitlehrkräfte werden gut angenommen und bewertet. Eine Handreichung zur Unterstützung der Begleitlehrkräfte und Medienscouts wurde im Schuljahr 2014/2015 fertiggestellt und den Begleitlehrkräften zur Verfügung gestellt (siehe http://bildungsserver.hamburg.de/ contentblob/4504438/data/medienscouts-hamburg.pdf). Das Projekt wurde auf weitere Schulen ausgeweitet. An 30 weiterführenden Schulen sind aktuell Medienscouts im Einsatz. Weitere 15 Schulen haben für den nächsten Durchgang Interesse angemeldet . 3. Wurden gemäß der Empfehlung im Rahmenkonzept Medienkompetenzförderung von 2013 mittlerweile Indikatoren entwickelt, mit denen die Schulen regelmäßig die Wirksamkeit ihrer Maßnahmen überprüfen können ? Wenn ja: welche genau? Wenn nein: aus welchem Grund? Die Entwicklung von Indikatoren ist entsprechend dem Rahmenkonzept Medienkompetenzförderung von 2013 eine gemeinsame Aufgabe der Universität Hamburg und des Landesinstitutes für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI). Der Prozess der Erarbeitung von Indikatoren in Zusammenarbeit mit den medienpädagogischen Forschungswerkstätten der Universität Hamburg wurde begonnen und ist noch nicht abgeschlossen. 4. Warum wurde das Ziel des Rahmenkonzepts Medienkompetenzförderung , die Medienbildung in der Lehrerausbildung „verbindlich zu verankern “, nicht umgesetzt? Warum ist noch nicht einmal sichergestellt, dass zumindest alle Studenten, die solche Veranstaltungen belegen wollen, dies auch können? Für wann plant der Senat die Umsetzung des genannten Ziels? Der Kompetenzerwerb im Umgang mit Medien spielt im Studium aller Studierenden der Universität eine große Rolle. Insbesondere in der ersten Phase der Lehrerbildung werden hier zentrale Fähigkeiten vermittelt. Dies geschieht weniger als gesonderte Einheit, sondern stellt vielmehr ein Querschnittsthema dar. So achten die Dozentinnen und Dozenten bei didaktischen Seminaren besonders auf die Vermittlung von unter- 4 Vergleiche Drs. 20/7358, Punkt 3.1.2.1, Seite 13. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1806 3 schiedlichen medienpädagogischen Methoden. Hierzu gehören verschiedene E-Learning-Inhalte, Tools zum blended learning/teaching oder auch die Entwicklung von Kompetenzen zur Nutzung verschiedener aktueller technischer Geräte in Lehrund Lernprozessen. Studierende und Lehrende können sich über das e-LearningPortal der UHH (siehe https://www.uni-hamburg.de/elearning.html) über Workshops und Online-Seminare informieren, um ihre persönliche Medienkompetenz zu erweitern . Ebenso gibt es Plattformen zum gemeinsamen Online-Lernen und zur Zusammenarbeit in virtuellen Teams. Alle Studierenden der Universität können dieses Angebot nutzen. Speziell für angehende Lehrkräfte bietet das Medienzentrum der Fakultät Erziehungswissenschaft allen Fakultätsmitgliedern individuelle Workshops an. Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten dort eine intensive Anleitung im Wechsel mit Freiarbeit an den Geräten. In der zweiten Phase der Lehrerbildung in Hamburg ist Medienkompetenzförderung als eines von drei prioritären Themen verankert und durch folgende obligatorische Anteile abgesichert: Die verbindliche Teilnahme an medienpädagogischen Veranstaltungen , die Umsetzung mindestens eines unterrichtlichen Lernarrangements mit digitalen Medien und die Teilnahme an den verpflichtenden Modulwochen, in denen das Referat Medienpädagogik regelmäßig medienpädagogische Angebote macht. Die regelmäßige digitale Kommunikation mittels einer Kommunikationsplattform ist ebenso begleitender Bestandteil des Vorbereitungsdienstes wie die rechtlichen Fragen der Mediennutzung. Im Rahmen der mündlichen Prüfungen zum Zweiten Staatsexamen wird auch die Mediennutzung thematisiert. 5. Warum wurde das Ziel des Rahmenkonzepts Medienkompetenzförderung , die Medienpädagogik „verbindlich“ in die Aus- und Weiterbildung von Schulleitungskräften zu implementieren, nicht umgesetzt? Für wann plant der Senat die Umsetzung des genannten Ziels? Das Ziel, die „Medienpädagogik“ verbindlich in die Aus- und Weiterbildung von Schulleitungskräften zu implementieren, wurde in Form von obligatorischen und fakultativen Seminarangeboten umgesetzt. Zu den Seminaren mit medienpädagogischen Anteilen gehören beispielsweise Angebote zur Öffentlichkeitsarbeit, zum Projektmanagement sowie zum Zeit- und Selbstmanagement aus dem Weiterbildungsprogramm für schulische Führungskräfte und Führungsnachwuchskräfte des LI. Darüber hinaus berät das LI Schulleitungen zu ihrem schulischen Medienbildungskonzept, was medienpädagogische und mediendidaktische Überlegungen impliziert. Schulleitungskräfte können zudem an jeder zentralen medienpädagogischen Fortbildung teilnehmen und werden durch medienpädagogische Workshops im Rahmen ihrer Klausurtagungen unterstützt . 6. Welche Maßnahmen plant die zuständige Behörde, um sicherzustellen, dass die Medienentwicklungspläne der einzelnen Schulen, die vielfach seit dem Zeitraum 2008 – 2012 nicht mehr aktualisiert worden sind,5 angesichts der großen Dynamik in diesem Gebiet auf einen zeitgemäßen Stand gebracht werden? Das LI bietet Schulleitungen und Medienverantwortlichen eine Beratung und Prozessbegleitung zur Fortschreibung ihrer vorliegenden Medienentwicklungspläne zu zeitgemäßen Medienbildungskonzepten an. Darüber hinaus unterstützen die fünf seit dem Schuljahr 2014/2015 verpflichtend zu unterrichtenden Themen des Hamburger Medienpasses an den Schulen die Fortschreibung des Medienentwicklungsplans. 7. Warum werden die Medienentwicklungspläne nicht in die Schulinspektion miteinbezogen? Der Zuständigkeitsbereich der Schulinspektion umfasst ausschließlich vorfachliche und allgemeindidaktische Aspekte der Schul- und Unterrichtsqualität, die Beurteilung fachspezifischer Merkmale liegt außerhalb des Auftrags der Schulinspektion. 5 Vergleiche Rudolf Kammerl: Medienbildung – (k)ein Unterrichtsthema? Eine Expertise zum Stellenwert der Medienkompetenzförderung in Schulen in Hamburg und Schleswig-Holstein, im Auftrag der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein, Norderstedt 2014, Seite 16. Drucksache 21/1806 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 8. Wie erklärt der Senat den Widerspruch in den Aussagen zwischen dem LI, das im Schuljahr 2015/2016 den Medienpass einer Evaluierung unterziehen will, und der BSB, die eine solche nicht durchführen will?6 Es besteht kein Widerspruch. Eine Online-Evaluation in Zusammenarbeit mit einer Forschungswerkstatt der Universität Hamburg und dem LI wird zurzeit vorbereitet und soll an allen weiterführenden, allgemeinbildenden Schulen durchgeführt werden. 9. An wie vielen Schulen steht eine moderne IT-Ausstattung zur Verfügung ? a. Wie viele Schulen verfügen grundsätzlich über einen schnellen Internetzugang, wie viele nur in speziellen Fachräumen, wie viele in allen Unterrichtsräumen? Bitte aufschlüsseln nach Schulform. Alle allgemeinbildenden staatlichen Schulen sind flächendeckend mit Netzinfrastruktur (LAN) sowie mit einer breitbandigen Internetanbindung über das stadteigene Netz (WAN) ausgestattet worden. b. Wie viele Schulen verfügen grundsätzlich über ein interaktives Whiteboard , wie viele nur in speziellen Fachräumen, wie viele in allen Unterrichtsräumen? Bitte aufschlüsseln nach Schulform. Alle allgemeinbildenden staatlichen Schulen haben eine Grundausstattung mit interaktiven Whiteboards erhalten, die von allen Schulen eigenverantwortlich erweitert wird, im Übrigen siehe Antwort zu 9. c. und d. c. Wie viele Schulen verfügen grundsätzlich über Computer, wie viele nur in speziellen Fachräumen, wie viele in allen Unterrichtsräumen? Bitte aufschlüsseln nach Schulform. d. Wie viele Schulen verfügen grundsätzlich über Notebooks, Tablets oder andere tragbare Geräte, wie viele nur in speziellen Fachräumen , wie viele in allen Unterrichtsräumen? Bitte aufschlüsseln nach Schulform. Alle allgemeinbildenden Schulen beschaffen eigenverantwortlich auf Grundlage ihres Medienkonzeptes sowie ihres Budgets die IT-Ausstattung. Die individuelle ITAusstattung einzelner Schulen wird von der zuständigen Behörde nicht erfasst. Derzeit sind über 30.000 digitale Endgeräte im schulischen Einsatz, wobei immer mehr Notebooks und Tablets in den allgemeinbildenden Schulen eingesetzt werden. 10. Werden in Hamburg bereits Programme wie die Lernplattform „itslearning “ in Bremen verwendet? Wenn ja: in welchem Umfang? Wenn nein: Ist eine Einführung geplant? Ja, die Lernplattform „itslearning“ wird an den sechs Pilotschulen des Pilotprojektes „Start in die nächste Generation“ eingesetzt. 11. Wie funktioniert an den Schulen der IT-Support, das heißt die Instandhaltung der Infrastruktur (Hard- und Software)? Die Netzinfrastruktur (LAN und WAN), die im Rahmen des Sonderinvestitionsprogramms SIP2010 realisiert worden ist, wird vom IT-Dienstleister Dataport betreut. Der Support der schulischen IT-Geräte liegt im Verantwortungsbereich der Schulen. Die zuständige Behörde bietet den Schulen die Möglichkeit, den Schul-Support-Service in Anspruch zu nehmen oder andere externe Dienstleister zu beauftragen. 12. Welche Strategien verfolgt die zuständige Behörde, um sicherzustellen, dass die IT-Ausstattung an den Schulen auch verwendet wird für das Lernen über Medien unter fachdidaktischen Aspekten? 6 Vergleiche Rudolf Kammerl: Medienbildung – (k)ein Unterrichtsthema? Eine Expertise zum Stellenwert der Medienkompetenzförderung in Schulen in Hamburg und Schleswig-Holstein, im Auftrag der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein, Norderstedt 2014, Seite 22. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1806 5 Im Rahmen der Unterrichtsmaterialien für den Hamburger Medienpass, die das LI zur Verfügung stellt, wird die IT-Ausstattung der Schulen explizit mit in die Unterrichtsgestaltung eingebunden. Die medienpädagogischen Fortbildungen des LI zur Informations- und Präsentationskompetenz beziehen die Potenziale der IT-Ausstattung der Schulen durch die digitale Seminarumgebung mit ein. 13. Welche Überlegungen verfolgt die zuständige Behörde im Hinblick auf einen Bring-your-own-device-Ansatz (Nutzung eigener Geräte wie Smartphones und Tablets im Unterricht)? Die zuständige Behörde hat entsprechend diesem Ansatz das Pilotprojekt „Start in die nächste Generation“ eingerichtet. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, die Chancen der digitalen Medien durch entsprechende Unterrichtskonzepte für eine Optimierung des Lernens zu nutzen und so den Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler zu verbessern. Im Mittelpunkt stehen die Lernenden, die ihr privates, mobiles Gerät (Notebook, Tablet, Smartphone) mit in die Schule bringen und dieses Gerät im schulischen Unterricht und auch zuhause zum Lernen nutzen. a. Wie wird dabei sichergestellt, dass diese Geräte während des Unterrichts ausschließlich zu Unterrichtszwecken verwendet werden ? Die Nutzung der digitalen Geräte im Unterricht ist Teil des pädagogischen Konzepts und wird durch eine Nutzerordnung mit Regeln für die Schülerinnen und Schüler festgelegt . Im Rahmen ihrer pädagogischen Aufsicht achten die Lehrkräfte auf die Einhaltung der Regeln. b. Wie wird dabei sichergestellt, dass niemand von der Arbeit mit diesen Geräten ausgeschlossen wird, weil er nicht privat über ein solches verfügt? Die Pilotschulen mussten bei ihrem Antrag auf Teilnahme an dem Pilotprojekt ein Konzept einreichen, das sicherstellt, dass alle Schülerinnen und Schüler mit einem mobilen, digitalen Gerät am Unterricht teilnehmen können. Alle Pilotschule haben in der Praxis sich bewährende Lösungen gefunden. 14. Hamburg ist ein traditioneller Medienstandort mit vielen Verlagen, Sendeanstalten , Agenturen und diversen Dienstleistern. Gibt es in der zuständigen Behörde Überlegungen dazu, inwieweit dieses in Hamburg vorhandene Know-how verwendet werden kann für die Förderung der Medienkompetenz an Schulen im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen ? Wenn ja: welche? Wenn nein: aus welchem Grund? Ja. Die zuständige Behörde bindet Kooperationspartner in unterschiedlicher Weise in die Förderung der Medienkompetenz an Schulen ein. Beispiele sind die SchulKinoWoche Hamburg mit Vision Kino, das Nachwuchsfilmfestival „abgedreht“ mit dem Metropolis Kino und „Schüler machen Zeitung“ mit dem „Hamburger Abendblatt“. Zudem werden das Computerspielfestival Play und das Mediennetz Hamburg durch das Jugendinformationszentrum (JIZ) finanziell unterstützt und durch das LI beworben . Der Hamburger Medienpass animiert darüber hinaus ausdrücklich zur Kooperation , da sich die Lernenden neben den verpflichtenden Themen auch Projekte, Wettbewerbe und medienpädagogische Produkte auf ihrem Pass zertifizieren lassen können . Bei dem jährlich stattfindenden TALENT DAY Medien+ IT gibt es eine Kooperation mit Hamburger Unternehmen der digitalen Wirtschaft. Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 10 bis 13 sowie der Medien- und IT-Berufsfachschulen können an diesem Tag in den Unternehmen den Profis über die Schulter schauen und sich informieren, welche Kompetenzen erforderlich sind für die Ausbildung und für den Berufseinstieg in der Medien- und IT-Branche. Drucksache 21/1806 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 15. Ist eine Weiterentwicklung des Rahmenkonzepts Medienkompetenzförderung geplant?7 Wenn ja: mit welchen Zielen und in welchem Zeithorizont? Wenn nein: aus welchem Grund? Die Überlegungen der zuständigen Behörden sind noch nicht abgeschlossen. 7 Im Vorwort heißt es dazu, das Rahmenkonzept sei „ein offenes Diskussionsangebot, das in einem konstruktiven Diskurs weiterentwickelt werden kann“ (vergleiche Drs. 20/7358, Seite 4).