BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18067 21. Wahlperiode 23.08.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 15.08.19 und Antwort des Senats Betr.: Wie organisiert sich die islamistische Furkan-Gemeinschaft in Hamburg ? Die durch das Hamburger Landesamt für Verfassungsschutz beobachtete „Furkan-Gemeinschaft“ ist weiterhin in Hamburg aktiv. Im Juli 2019 hat die „Furkan-Gemeinschaft“ eine „Bildungseinrichtung“ in Wandsbek eröffnet. Laut Selbstbeschreibung sollen dort systematischer und strukturierter Unterricht zur Grundlagenlehre des Islams, Bildungsprogramme für Schüler/-innen und Studenten/-innen und Aufklärungsarbeit angeboten werden (vergleiche https://www.instagram.com/p/B0A56pYoWQw/). Im VS-Bericht 2018 steht, dass Organisationen wie die Furkan-Gemeinschaft „mit strukturierten Schulungsangeboten , unter anderem in kleinen konspirativen Zirkeln in Privaträumen , eine der maßgeblichen Einstiegsmöglichkeiten für junge Menschen in die islamistische, später häufig auch in die salafistisch-jihadistische Szene“ darstellen (VS-Bericht, Seite 34). Die aktuellen Entwicklungen machen deutlich , dass die „Furkan-Gemeinschaft“ in Hamburg nicht nur, wie lange angenommen , verstärkt über das Internet wirbt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Erkenntnisse liegen dem Hamburger Senat über die durch die Furkan-Gemeinschaft eröffnete „Bildungseinrichtung“ vor? a. Über das dortige (Bildungs-)Programm? b. Über die Öffnungszeiten? Über die auf der offiziellen Facebook-Seite der Furkan-Gemeinschaft gemachten Aussagen zur neu eröffneten Bildungseinrichtung hinaus liegen dem Senat derzeit noch keine weiteren Erkenntnisse vor. 2. Welche Zielgruppe(n) halten sich in der oben genannten „Bildungseinrichtung “ auf? Nach derzeitigen Erkenntnissen Anhänger der Furkan-Gemeinschaft. 3. Welche Verbindungen bestehen zwischen „UID“ (Union of International Democrats) und der „Furkan-Gemeinschaft“ in Hamburg? 4. Welche Verbindungen bestehen zwischen „ATDD“ (Europäisch- Türkischer Freundschaftsverband) und der „Furkan-Gemeinschaft“ in Hamburg? Dazu liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. 5. Zu welchen anderen Gruppen und/oder Organisationen steht die „Furkan -Gemeinschaft“ in Hamburg in Kontakt? Drucksache 21/18067 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Einzelpersonen der Furkan-Gemeinschaft haben nach Erkenntnissen des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg Kontakte zu Personen aus dem Bereich der Hizb ut-Tahrir und dem salafistischen Spektrum. 6. Welche Zusammenarbeiten sind dem Hamburger Senat und den Sicherheitsbehörden zwischen dem Hamburger Ableger der „Furkan-Gemeinschaft “ und anderen Ablegern aus anderen Städten (zum Beispiel Dortmund , Berlin und München) bekannt? Der Hamburger Ableger ist nach Erkenntnissen des Senats bundesweit gut vernetzt. Es werden gemeinsame Treffen mit anderen Regionalverbänden abgehalten und gegenseitig Demonstrationen der jeweiligen Verbände unterstützt. Im Übrigen siehe Verfassungsschutzbericht 2018: https://www.hamburg.de/contentblob/12760318/ ba7620a76d8593ab815d81c18c5ad175/data/vsb-2018.pdf. 7. Ist der Verein „Jugend, Bildung und Soziales e.V.“ als gemeinnützig anerkannt? Der Senat ist im Hinblick auf das Steuergeheimnis nach § 30 Abgabenordnung gehindert , die Frage zu beantworten. 8. Wie lautet die Satzung des Vereins „Jugend, Bildung und Soziales e.V.“? Die Satzung ist nach vorheriger Registrierung über das Amtsgericht Hagen online unter https://www.handelsregister.de/rp_web/welcome.do unter Angabe der Vereinsregisternummer 22523 einsehbar. 9. Aus wie vielen Personen besteht der Vorstand? Drei. 10. Wie viele Mitglieder hat der Verein? Dazu liegen derzeit keine Erkenntnisse vor. 11. Wie hoch sind die Mitgliedsbeiträge? 10 Euro pro Monat. 12. In welchem Zeitraum finden Mitgliederversammlungen statt? Eine ordentliche Hauptversammlung findet alle zwei Jahre statt. Es können außerordentliche Mitgliederversammlungen einberufen werden. 13. Ist hauptamtliches Personal im Verein „Jugend, Bildung und Soziales e.V.“ beschäftigt? Dazu liegen derzeit keine Erkenntnisse vor. 14. Wird der Verein „Jugend, Bildung und Soziales e.V.“ durch öffentliche Mittel finanziert? Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Fördertöpfen? 15. Wie und durch welche Mittel wird die oben genannte „Bildungseinrichtung “ finanziert? 16. Ist die oben genannte „Bildungseinrichtung“ Teil des Vereins „Jugend, Bildung und Soziales e.V.“ oder der Verein selbst? Durch die Einrichtung von Bildungsanstalten sollen die Zwecke des Vereins verwirklicht werden. Der Verein soll sich ausweislich seiner Satzung unter anderem durch Spenden, Mitgliedsbeiträge sowie durch Kurs- und Seminargebühren finanzieren. Über eine darüber hinausgehende Finanzierung ist der zuständigen Behörde derzeit nichts bekannt. Im Übrigen siehe Antwort zu 8. 17. Sind dem Senat die Gründe bekannt, warum der Verein „FURKAN – Zentrum für Bildung e.V.“ (vorher „FURKAN – Bildungs- und Kulturzentrum e.V.“) sich Anfang 2018 in „Jugend, Bildung und Soziales e.V.“ umbenannt hat? Nein. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18067 3 18. Welche Maßnahmen vonseiten des Senates und den Sicherheitsbehörden sind geplant, um gegen die Schulungsangebote und Anwerbeversuche (unter dem neuen Aspekt der „Bildungseinrichtung“) seitens der „Furkan-Gemeinschaft“ vorzugehen? Das LfV Hamburg ergreift die im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben erforderlichen Maßnahmen. Darüber hinaus ist die Polizei im Rahmen der Präventionsarbeit im Dialog mit den muslimischen Gemeinden. Im Übrigen siehe Drs. 21/17560 und 21/5039.