BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18069 21. Wahlperiode 23.08.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir und Deniz Celik (DIE LINKE) vom 15.08.19 und Antwort des Senats Betr.: Clearingstelle „Gesundheitsversorgung Ausländer“: Wie steht es um die medizinische Versorgung von Menschen ohne Krankenversicherungsschutz ? (II) Die Antwort auf unsere Anfrage zu der Clearingstelle „Gesundheitsversorgung Ausländer“ (Drs. 21/ 17598) hinterlässt einige Nachfragen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Zu Aufgaben und Zielsetzung der Beratung der Clearingstelle für die medizinische Behandlung von Ausländerinnen und Ausländern siehe Drs. 21/17598. Das Verfahren für Drittstaatsangehörige wird grundsätzlich durch die Clearingstelle des Flüchtlingszentrums Hamburg durchgeführt. Aufgrund der abweichenden Rechtslage bei Unionsbürgern wird das Clearingverfahren in diesen Fällen durch zwei Kooperationspartner (Evangelischen Auslandsberatung und Diakonisches Werk) unterstützt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Vollzeitäquivalente sind derzeit für die Clearingstelle tätig? 1,75 Vollzeitäquivalente. 2. Wie hoch sind jeweils die Betriebs- und Personalkosten der Clearingstelle sowie deren Anteil am Gesamt der jährlichen Zuwendungen an die Clearingstelle? Betriebskosten: 24 065,11 Euro; Anteil an der Gesamtzuwendung: 6,73 Prozent. Personalkosten: 99 621,50 Euro; Anteil an der Gesamtzuwendung: 27,86 Prozent. 3. Wie erklärt sich der Senat, dass die Anzahl der EU-Bürger/-innen, die die Beratungsstelle aufsuchen, in den letzten Jahren abgenommen hat? EU-Bürgerinnen und EU-Bürger werden von der Clearingstelle an die beiden Kooperationspartner zur intensiven Einzelfallbegleitung verwiesen. Ziel ist die Erreichung eines tatsächlichen Krankenversicherungsschutzes. Darüber hinaus hat sich die zuständige Behörde mit dieser Fragestellung bisher nicht befasst. 4. Welche Vorgaben betreffend der Clearingstelle gibt es derzeit (Fachanweisungen , Verwaltungsvorschriften und so weiter)? 5. Sind Überarbeitungen oder Änderungen der unter Frage 4. genannten Vorgaben geplant? Wenn ja, welche? Die Vorgaben für die Clearingstelle ergeben sich aus dem jeweils gültigen Zuwendungsbescheid . Darüber hinaus siehe Vorbemerkung und Drs. 21/17598. Im Übrigen sind die Planungen und Überlegungen hierzu noch nicht abgeschlossen. Drucksache 21/18069 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 6. Unterscheidet sich das Clearing-Verfahren von Drittstaatlern/-innen und EU-Bürgern/-innen? Wenn ja, inwiefern? Im Clearingverfahren für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger wird das Flüchtlingszentrum Hamburg durch Kooperationspartner unterstützt. Hier erfolgt eine umfassende Prüfung über die Möglichkeit, die gegebenenfalls noch im Heimatland vorhandene Krankenversicherung im Bundesgebiet zur Absicherung im Krankheitsfall zu verwenden . Diese Möglichkeit besteht bei Drittstaatsangehörigen in der Regel nicht. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 7. Ist geplant, das Leistungsspektrum der Clearingstelle zukünftig zu erweitern ? Wenn ja, um welche Leistungen? Wenn nein, warum nicht? 8. Ist geplant das Leistungsspektrum der Clearingstelle zukünftig einzuschränken ? Wenn ja, um welchen Leistungen und warum? 9. Bestanden bisher bei den medizinischen Leistungen, die über die Clearingstelle bezahlt worden sind, und den Leistungen, die Menschen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zustehen, Unterschiede in der Art oder dem Ausmaß der Leistungen? Bitte etwaige Unterschiede in Art oder Ausmaß beschreiben und Unterschiede begründen. Nein. Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Drs. 21/17598.