BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1807 21. Wahlperiode 09.10.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 02.10.15 und Antwort des Senats Betr.: 50 Euro A7-Bonus für HVV-Abos (2) In der Drs. 21/1678 hat der Senat zu diesem Thema bereits einige Antworten gegeben, die aber teilweise unvollständig waren. Da die Aktion nun abgeschlossen ist, einige weitere Nachfragen. Ich frage den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Verkehrsverbund GmbH (HVV) wie folgt: 1.) In Drs. 21/1678 wurden die Kosten für die Werbekampagne auf netto 328.000 Euro angegeben. Warum wurde hier der Netto-Betrag angegeben und wie hoch sind die Brutto-Kosten? Da der HVV vorsteuerabzugsberechtigt ist, ist betriebswirtschaftlich nur der Nettobetrag relevant. Der Unterschied zwischen dem Netto- und dem Bruttowert ergibt sich aus dem Mehrwertsteuerbetrag in Höhe von 19 Prozent. Die Brutto-Kosten betragen also 390.000 Euro (gerundet). 2.) Welche Anzahl an Seitenaufrufen (Impressions) und Besuchern (Visits) hatte die Seite hvv-umsteigen.de (und gegebenenfalls ihre Weiterleitungsziele ) im September 2015? Die Anzahl der Seitenaufrufe für den Zeitraum 1. bis 30. September 2015 betrug 5.615. Die Anzahl der Besucher im vorgenannten Zeitraum betrug 3.410. 3.) Welche Anzahl an Fahrkarten mit dem HVV-Bonus wurden verkauft? Bitte aufschlüsseln nach Fahrkartenart. Im Zeitraum vom 1. bis 30. September 2015 gingen 677 Abo-Bestellungen bei der Hamburger Hochbahn AG ein. Eine genaue Aufteilung nach Fahrkartenarten ist derzeit nicht möglich, da die Antragsbearbeitung noch andauert. 4.) Mit welchen jährlichen Einnahmen rechnet der HVV aus diesen verkauften Fahrkarten? Bei einem durchschnittlichen Abo-Kundenwert von derzeit 53 Euro und einer durchschnittlichen Verweildauer im Abonnement von sechs Jahren betragen die Einnahmen für voraussichtlich 677 Abonnements nach zwölf Monaten Vertragslaufzeit 430.000 Euro und über die gesamte Laufzeit 2,58 Millionen Euro. Der Anspruch auf den 50 Euro Bonus entsteht nach zwölf Monaten Abo-Vertragslaufzeit für alle im Abonnement verbliebenen Kunden. 5.) Welchen Wortlaut hat die „Eigenerklärung“, die für die 50 Euro Bonus benötigt wird und für wie rechtlich bindend hält der Senat diese? Kann dadurch der Verkehr auf der A7 reduziert werden, wenn ja, wie wird das kontrolliert? Drucksache 21/1807 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Siehe Drs. 21/1678. Die gemeinsame Kampagne der zuständigen Behörde und des HVV soll die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer auf Alternativen zum Pkw aufmerksam machen. Mit dem Bonus wird gleichzeitig ein Anreiz geschaffen, sich für den Umstieg auf den öffentlichen Personennahverkehr zu entscheiden. Jede vermiedene Individualfahrt führt zu einer Verbesserung des Verkehrsflusses, sowohl auf der A 7, als auch im angrenzenden nachgeordneten Straßennetz.