BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18071 21. Wahlperiode 23.08.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 16.08.19 und Antwort des Senats Betr.: Wie ernst nimmt es der Senat mit der Gleichstellung? Frauen und Männer sind im Berufsleben noch immer nicht vollkommen gleichgestellt. Im Koalitionsvertrag zwischen SPD und GRÜNEN heißt es zur Gleichstellung: „Die Koalitionspartner begreifen die Gleichstellung als gesamtgesellschaftliche Herausforderung und Aufgabe aller Behörden. (…) Zudem sorgen wir mit der Umsetzung des neuen Gleichstellungsgesetzes dafür, dass Frauen im öffentlichen Dienst bessere Chancen haben, höherwertige Tätigkeiten auszuüben und mehr Führungsverantwortung zu übernehmen .“ Das Hamburgische Gleichstellungsgesetz soll unter anderem die Position des/der Gleichstellungsbeauftragten nachhaltig stärken. Gleichstellungsbeauftragte sind Personen oder Stellen innerhalb einer Behörde, einer sozialen Einrichtung, einer Gemeinde oder eines Unternehmens , die sich mit der Förderung und Durchsetzung der Gleichberechtigung und Gleichstellung von Frauen und Männern befassen. Wesentliche Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten ist es, sich umfassend und frühzeitig vor allem an allen personellen, sozialen und organisatorischen Maßnahmen zu beteiligen. So heißt es in § 21 Absatz 1 des Hamburgischen Gleichstellungsgesetzes : „(1) Die Gleichstellungsbeauftragten sind über alle anstehenden personellen, sozialen und organisatorischen Maßnahmen, die die Gleichstellung von Frauen und Männern und die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit betreffen, unverzüglich und umfassend zu unterrichten, ihnen ist die Möglichkeit zur Stellungnahme zu diesen Maßnahmen zu geben. Sie sind berechtigt, an Personalauswahlgesprächen teilzunehmen.“ Insofern ist es wichtig, dass es in allen Behörden beziehungsweise an allen Dienststellen im Sinne des § 6 des Hamburgischen Personalvertretungsgesetzes auch Gleichstellungsbeauftragte gibt. In der Drs. 21/12245 vom 13. März 2018 gab der Senat an, dass gegenwärtig in den Landesbetrieben Rathaus-Service und Philharmonisches Staatsorchester sowie im SBH | Schulbau Hamburg (vorher Sondervermögen Schule – Bau und Betrieb) keine Gleichstellungsbeauftragten und Stellvertretungen bestellt seien. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Dem Senat ist die Förderung und Durchsetzung der Gleichberechtigung und Gleichstellung von Frauen und Männern ein wichtiges Anliegen. Mit dem neuen Gleichstellungsgesetz ist ein bedeutender Schritt gelungen, dieses Ziel nachhaltig zu verankern. Der Funktion der beziehungsweise des Gleichstellungsbeauftragten beziehungsweise der Stellvertretung kommt dabei eine wichtige Rolle zu, die in nahezu allen der über Drucksache 21/18071 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 40 Dienststellen der Stadt erfolgreich besetzt werden konnte. Im Rahmen von Fluktuation kann es temporär zu Vakanzen kommen. Zudem können kleinere Dienststellen mitunter Schwierigkeiten bei der Gewinnung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern haben, die bereit sind neben ihren regulären Aufgaben die Position als Gleichstellungsbeauftragte beziehungsweise Gleichstellungsbeauftragter wahrzunehmen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Sind mittlerweile in den Landesbetrieben Rathaus-Service und Philharmonisches Staatsorchester sowie im SBH | Schulbau Hamburg Gleichstellungsbeauftragte und Stellvertretungen bestellt? a. Falls ja, jeweils seit wann? SBH | Schulbau Hamburg hat mit Wirkung vom 19. September 2018 eine Gleichstellungsbeauftragte und eine Stellvertreterin bestellt. Für den Landesbetrieb Philharmonisches Staatsorchester sind seit dem 19. Februar 2019 ein Gleichstellungsbeauftragter und eine Stellvertreterin bestellt. b. Falls nein, weshalb jeweils nicht? Falls nein, wann werden dort Gleichstellungsbeauftragte und Stellvertretungen bestellt sein? Für den Landesbetrieb RathausService, der nur über 42 Beschäftigte verfügt, steht die Bestellung einer oder eines Gleichstellungsbeauftragten noch aus, da zuletzt das im Juli 2019 bei den Beschäftigten des Landesbetriebs durchgeführte Interessenbekundungsverfahren nicht erfolgreich war. Die Dienststelle bemüht sich weiterhin Interessenten für diese Funktion zu finden. 2. Gibt es seit Beantwortung der Drs. 21/12245 weitere Dienststellen, in denen gegenwärtig keine Gleichstellungsbeauftragten und Stellvertretungen bestellt sind? Falls ja, welche, seit wann und aus welchen Gründen? Nein. 3. Wie beurteilt die zuständige Behörde den Umstand, dass es Dienststellen gab oder gibt, in denen keine Gleichstellungsbeauftragten und Stellvertretungen bestellt sind? Inwiefern ist das mit dem Hamburgischen Gleichstellungsgesetz vereinbar? Siehe Vorbemerkung.