BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18076 21. Wahlperiode 23.08.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thomas Kreuzmann (CDU) vom 16.08.19 und Antwort des Senats Betr.: Digitalisierung durchdacht durchführen – Legt die Einführung von PROSOZ Teile der Verwaltung lahm? (II) Es gibt Hinweise, dass der Senat einige Fragen der Drs. 21/17956 nicht korrekt beantwortet hat. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: In Drs. 21/17956 wurden unterschiedliche Grundlagen für die Stellenangaben herangezogen . Dies führte im Ergebnis zu nicht vergleichbaren Fallzahlenbelastungen und wird im Zuge dieser Anfrage korrigiert (siehe Anlage). Gegenüber Drs. 21/17956 werden in der Anlage die Stellen für Sachbearbeitung und Beratung einheitlich ermittelt – insbesondere ohne Vorgesetzte und Stellen in den Fachstellen für Wohnungsnotfälle oder Sondersachgebieten. Die darauf basierende Fallzahlverteilung je Ist-VZÄ (Vollzeitäquivalent ) ist aufgeführt. Es zeigt sich, dass durch die Personalverstärkungsmaßnahmen die Fluktuation aufgefangen und zum Teil die Anzahl der VZÄ erhöht werden konnte. Der Verlauf der Nachbearbeitung migrierten Daten seit Beginn des Parallelbetriebs am 22.07.2019 zeigt, dass die Dienststellen der Bezirksämter und der beteiligten Fachbehörden erhebliche Anstrengungen unternehmen, um die erforderlichen Fristen für die Zahlläufe ab dem 01.10.2019 einhalten zu können. Seitens des Projektes PROSOZ werden ebenfalls alle Anstrengungen unternommen, die Dienststellen bei dieser erforderlichen Nachbearbeitung organisatorisch und fachlich zu unterstützen (unter anderem Unterstützung der Beschäftigten durch Verstärkung der vor Ort Workshops , des Floorwalkings und ergänzender zentraler Schulungen bei Dataport). Mit Stichtag vom 20.08.2019 ist die Nachbearbeitung der Datenmigration von rund 46 Prozent aller Fälle, in denen Leistungen auszuzahlen sind, begonnen worden oder bereits komplett abgeschlossen (35 Prozent). Für den Fall, dass Dienststellen die Nachbearbeitung nicht zum vereinbarten Termin umsetzen können, ist ein gewisser zeitlicher Puffer gegeben. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Der Senat behauptet in der Drs. 21/17956, dass keine statistische Erfassung der Antragseingänge/-bearbeitung erfolge. Gleichzeitig sieht er sich aber in der Lage, die Zahl der Fälle je VZÄ für Juni 2018 und 2019 anzugeben. Wie wurde die Zahl der Fälle je VZÄ ohne vorherige Erfassung der Antragseingänge/-bearbeitung ermittelt? Werden die Fälle je VZÄ im Soll gerechnet oder je besetzter Stelle? Inwieweit werden Langzeiterkrankungen bei der Ermittlung berücksichtigt? Die Fallzahlen sind statistisch auswertbar, wenn ein Antrag in der Fachanwendung erfasst und bewilligt wurde. In Drs. 21/17956 wird sich auf den Rückstau bezogen. Es ergibt sich wegen eines temporären Rückstaus zwischen Antragseingang für Neufälle Drucksache 21/18076 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 in der Dienststelle und der Erfassung in der Fachanwendung eine zeitliche Lücke. Diese wird statistisch nicht erfasst. Statistisch ebenfalls nicht erfasst wird die Zeitdauer zwischen Posteingang oder dem Vorbringen des Anliegens bis zur Rückantwort. Neuanträge werden nach Möglichkeit umgehend bearbeitet, sodass sich der Rückstau vorwiegend auf Posteingänge oder das Vorbringen von Anliegen zu bereits laufenden Fällen bezieht. Die Anzahl der laufenden Fälle je Organisationseinheit ist eine Standardauswertung aus der jeweiligen Fachanwendung. Die Berechnung der Fälle pro VZÄ in Drs. 21/17956 erfolgte auf der Grundlage der Gesamtanzahl der Stellen. Wegen Langzeiterkrankungen unbesetzte Stellen wurden nicht berücksichtigt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. Es heißt, dass der Senat aufgefordert worden sei zu belegen, wie er die Fälle je VZÄ je Anlage ermittelt habe. Von wem stammt die Aufforderung und wie genau lautet diese? Eine derartige Aufforderung ist nicht bekannt. 3. Auf die Fragen nach den Krankenquoten heißt es in der Drs. 21/17956, dass eine Auswertung wegen Defiziten bei KoPers nicht möglich sei. In der Drs. 21/17957 heißt es allerdings bezüglich der Fehlzeiten, dass die Schnittstellenproblematik zu den Fehlzeiten gelöst worden sei. Wie passen diese Aussagen zusammen? Und sollte eine Aussage zu den Fehlzeiten inzwischen möglich sein, ist die Anlage der Drs. 21/17956 an dieser Stelle nachträglich entsprechend zu ergänzen. Drs. 21/17957 bezieht sich auf die generelle Funktionstüchtigkeit der Schnittstelle zwischen den Verfahren eZeit und KoPers. Der Betrieb der Schnittstelle läuft seit Juni 2019 stabil. In Drs. 21/17956 verweisen die Bezirksämter auf den Umstand, dass das KoPers-Organisationsmodul DP/AP (Dienstposten/Arbeitsplatz) noch nicht eingeführt ist, mit dem eine differenzierte organisatorische Auswertung der Fehlzeiten möglich ist. Das Organisationsmodul DP/AP soll bis Ende des Jahres flächendeckend in den Behörden eingeführt sein. In den Bezirksämtern ist der Beginn der Einführung mit dem nächsten Rollout Ende August/Anfang September 2019 geplant. 4. Selbst wenn die in der Anlage der Drs. 21/17956 gegebenen Zahlen zu den Fällen je VZÄ stimmen, fällt auf, dass sich die Fälle je VZÄ in der Summe trotz der unter 3. angeführten deutlichen personellen Verstärkung kaum verändert haben. Wie ist das zu erklären? 5. Hinzu kommt, dass von Ende Juli an für sieben Wochen die Mitarbeiter je einen Tag ausschließlich für die Kontrolle der in PROSOZ migrierten Daten verwenden sollen. Das heißt, dass sie einen Tag weniger für die Bearbeitung der Fälle haben, während gleichzeitig die Urlaubszeit die Zahl der tätigen Mitarbeiter reduziert. Wie hat sich die Zahl der Fälle je Mitarbeiter im Juli verändert? 6. Zeichnet sich ab, dass die laufenden Kontrollarbeiten der migrierten Daten im gewünschten Zeitplan von sieben Wochen abgeschlossen sein werden? Wenn nein, warum nicht? Siehe Vorbemerkung sowie Anlage. 7. Welche weiteren Belastungen kommen im Rahmen der PROSOZ- Einführungen auf die betroffenen Mitarbeiter zu und wie gedenkt der Senat hier Entlastung zu schaffen? Nach der Umstellung der bisherigen Bestandsverfahren auf OPEN/PROSOZ steht in einem weiteren Schritt die technische Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) an. Hierfür ist eine Softwareanpassung durch den Hersteller geplant, die derzeit parallel im Projekt Einführung PROSOZ gemeinsam mit PROSOZ Herten vorbereitet wird. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18076 3 Darüber hinaus ist auch die Umstellung der vom BTHG betroffenen Fälle durch die bearbeitenden Fachämter notwendig. Diese Arbeiten ergeben sich als Folge der bundesweiten gesetzlichen Vorgabe und resultieren nicht mehr aus der erstmaligen Umstellung auf OPEN/PROSOZ. Im Übrigen ist ein Jahr nach Einführung von OPEN/PROSOZ eine Evaluation der praktischen Arbeit mit dieser neuen Fachanwendung geplant. In diesem Zusammenhang soll geprüft werden, ob Entlastungen der betroffenen Dienststellen erforderlich sind. Die Planungen und Überlegungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Zudem decken die im Rahmen des Vergabeverfahrens mit den Bezirksämtern abgestimmten und umgesetzten Funktionen alle Aufgaben ab. Es ist darüber hinaus vorgesehen im Zuge eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses im laufenden Betrieb erkannte Funktionsverbesserungen in enger Abstimmung mit dem Hersteller einzuführen . Dies ist im Jahr 2020 über das Projektbudget abgedeckt. 8. „Hamburg – Stadt der Guten Arbeit“ behaupten die Regierungsfraktionen . Werden Beamte beziehungsweise Angestellte in den jeweiligen Fachämtern für dieselbe Tätigkeit immer in derselben Stufe bezahlt? Wenn nein, in welchem Fachamt ist dies inwiefern nicht der Fall und wieso erfolgt keine Angleichung? Es ergeben sich systembedingt Unterschiede in der Bezahlung zwischen Beamtinnen und Beamten und Tarifbeschäftigten sowie gegebenenfalls auch innerhalb beider Statusgruppen. Für die Besoldung ist grundsätzlich das der Beamtin beziehungsweise dem Beamten übertragene Amt und die individuell nach Berufserfahrung bestehende Stufe (§§ 27, 28 Hamburgisches Besoldungsgesetz) maßgeblich. Für die Tarifbeschäftigten richtet sich die Eingruppierung nach den Tätigkeitsmerkmalen der ung (§§ 16, 17 TV-L). Die Berücksichtigung individueller Erfahrungszeiten ist eine auch in der Rechtsprechung (EuGH, Urteil vom 3. Oktober 2006, Rechtssache C-17/05) anerkannte sachliche Rechtfertigung für eine unterschiedliche Bezahlung. 9. Ist davon auszugehen, dass PROSOZ nach Einführung die von dem System erwarteten Aufgaben vollständig übernehmen kann oder zeichnen sich noch technische Anpassungen ab? Wenn ja, welche Anpassungen sind innerhalb welchen Zeitraums durch wen zu vollziehen und entstehen dadurch zusätzliche Kosten in welcher Höhe? Siehe Antwort zu 7. G es am ta nz ah l S te lle n (S um m e Sp al te n 3, 4 , 5 ) B ez irk Fa ch am t An za hl s tr uk tu re lle r S te lle n fü r S ac hb ea rb ei tu ng en Le is tu ng u nd B er at un g (in sb es on de re o hn e Vo rg es et zt e, So nd er sa ch ge bi et e un d Fa ch st el le n) St üt zk rä fte Ta ts äc hl ic h zu ge or dn et e St el le n fü r p ro gn os tiz ie rt e Va ka nz en a us Al te rs ab gä ng en Ju n 18 Ju n 19 Ju l 1 9 Ju n 18 Ju n 19 Ju l 1 9 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 H H -M itt e G S 77 ,2 6 5, 50 4, 00 86 ,7 6 81 ,7 6 82 ,7 6 82 ,7 6 15 1 15 1 15 0, 70 Al to na G S 47 ,7 4 3, 50 2, 00 53 ,2 4 44 ,6 4 44 ,8 1 44 ,8 1 22 3, 97 22 1, 02 21 8, 48 H H -N or d G S 50 ,8 9 3, 50 1, 00 55 ,3 9 41 ,2 3 50 ,6 9 49 ,6 4 23 3, 42 19 6, 09 20 0, 76 Ei m sb üt te l G S 33 ,4 7 3, 50 2, 00 38 ,9 7 33 ,4 4 34 ,3 4 35 ,3 4 19 1, 51 19 5, 46 18 8, 31 W an ds be k G S 73 ,4 6 4, 50 1, 00 78 ,9 6 70 ,9 3 74 ,3 4 71 ,8 3 19 0, 00 18 5, 00 19 1, 00 EH 1 51 ,0 8 2, 00 0, 00 53 ,0 8 38 ,2 9* 41 ,0 1* * 43 ,1 4* * 16 8 16 3 21 9 (o hn e Ei nz ua rb ei t en de ) 15 5 20 5 (o hn e Ei nz ua rb ei t en de ) EH 2 /3 ** ** 78 ,6 2 3, 50 0, 00 82 ,1 2 65 ,8 0* 68 ,4 6* ** 68 ,5 0* ** 25 5 26 0 31 8 (o hn e Ei nz ua rb ei t en de ) 26 0 31 8 (o hn e Ei nz ua rb ei t en de ) Be rg ed or f G S 29 ,3 8 2, 00 31 ,3 8 26 ,7 5 31 ,2 6 30 ,5 1 14 8, 11 12 7, 13 12 8, 06 H ar bu rg G S 28 ,8 6 3, 00 31 ,8 6 30 ,0 6 30 ,9 6 32 ,7 0 18 4, 00 18 3, 00 17 0, 00 Q ue lle : D at en d er B ez irk e * A nz ah l d er in E in ar be itu ng B ef in dl ic he n lie gt n ic ht v or ** d av on 1 0, 56 in E in ar be itu ng ** *d av on 1 2, 42 in E in ar be itu ng ** ** S te lle n so zi al pä da go gi sc he r F ac hd ie ns t An za hl te m po rä re r S te lle n IS T- VZ Ä b ez og en a uf S te lle na nz ah l i n Sp al te 6 Fa llz ah l j e Is t-V ZÄ Drucksache 21/18076 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage 18076ska_Text 18076ska_Anlage