BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18079 21. Wahlperiode 27.08.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 19.08.19 und Antwort des Senats Betr.: Entwicklung der gerichtlich bestellten Betreuungen in Hamburg (V) Die rechtliche Betreuung ist ein Rechtsinstitut, durch das Volljährige Unterstützung , Hilfe und Schutz erhalten sollen, indem bestellte Betreuer sie unter gerichtlicher Aufsicht und unter Beachtung des jeweiligen Willens der betreuten Person nach außen hin vertreten. Die rechtliche Betreuung ist ein gesellschaftspolitisches Thema mit wachsender Bedeutung: Die Zahl der in Hamburg gerichtlich bestellten Betreuungen stieg in den letzten Jahren – wie aus den Antworten des Senats auf meine Schriftlichen Kleinen Anfragen Drs. 21/4128, Drs. 21/8089, Drs. 21/12114 und Drs. 21/14202 ersichtlich wurde – erheblich an. Gab es in Hamburg im Jahr 2010 noch 23 836 Betreuungen, waren es im Jahr 2017 bereits 26 174 geführte Betreuungen . Da zudem Berufsbetreuer gleichzeitig aufgrund der anspruchsvollen, (zeit-) aufwendigen und finanziell ertragsarmen Arbeit vor erheblichen Nachwuchsproblemen stehen, besteht in diesem Bereich dringender Handlungs- und parlamentarischer Kontrollbedarf. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie hat sich die Anzahl der gerichtlich bestellten Betreuungen in Hamburg insgesamt im Jahr 2018 sowie im ersten Halbjahr 2019 entwickelt? Bitte Bestand der Betreuungen zum 31.12 und 30.06. angeben. 2017 2018 30.06.2019 Bestand an Betreuungsverfahren* 26 174 28 066 28 191 Gesamtzahl der im Berichtszeitraum anhängigen Betreuungen (einschl . der zwischenzeitlich beendeten) 21 925 23 867 26 214 davon Bestand an fortdauernden Betreuungen 20 254 20 456 22 833 * Die Statistikführung im Betreuungsverfahren ist mit der Einführung der B-Statistik grundsätzlich umgestellt worden. Die Daten stehen seit dem Berichtsjahr 2017 zur Verfügung. Die alte Statistik kannte keine Differenzierung zwischen den anhängigen Betreuungsverfahren und den anhängigen Betreuungen. Nach Überprüfung der verfügbaren Ergebnisse aus der neuen Statistik werden die Bezeichnungen entsprechend angepasst und die zusätzlichen Daten zum Bestand anhängiger Betreuungen ab 2017 aufgeführt. Drucksache 21/18079 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Wie hat sich die Anzahl der neu gestellten Anträge auf Betreuungen gemäß § 1896 BGB in Hamburg Jahr 2018 sowie im ersten Halbjahr 2019 entwickelt? 2017 2018 30.06.2019 Neuzugänge Betreuungsverfahren* 6 041 8 466 4 130 Verfahren, in denen das Gericht über die Einrichtung der Betreuung erstmals entschieden hat 3 606 5 894 3 418 * Siehe Anmerkung zu Antwort 1. 3. Wie hat sich die Anzahl der Betreuer, differenziert nach Berufsbetreuern, Vereinsbetreuern und ehrenamtlichen Betreuern im Jahr 2018 sowie im ersten Halbjahr 2019 entwickelt? 2017 2018 30.06.2019 Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer (Rechtsanwalt/-anwälte als Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer, sonstige Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer) 13 152 13 954 15 326 Vereinsbetreuerinnen und Vereinsbetreuer 1 539 1 558 1 598 ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer (Familienangehörige, sonstige ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer) 6 778 6 673 7 430 In der Tabelle aufgeführt ist jeweils die Anzahl der Betreuungsfälle. Derzeit sind in Hamburg 486 Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer sowie 62 Vereinsbetreuerinnen und Vereinsbetreuer aktiv, wobei es kein amtliches Betreuungsverzeichnis gibt, in das sich sämtliche Betreuerinnen und Betreuer eintragen lassen müssen. 4. Wie haben sich die Kosten für Betreuungen im Jahr 2018 sowie im ersten Halbjahr 2019 entwickelt? Zum Abschluss des Haushaltsjahres 2018 betrugen die Kosten für Betreuungen 34 473 833,64 Euro. Im ersten Halbjahr 2019 sind Kosten in Höhe von 18 265 626,33 Euro zu verzeichnen. 5. In der Drs. 21/14202 gibt der Senat auf meine Frage nach Verbesserungen für die Betreuungsvereine hin an: „Parallel werden auf Bundesebene und im Länderkreis intensive Gespräche zur Strukturreform im Betreuungswesen und – damit im Zusammenhang stehend – zur Erhöhung der Betreuervergütung geführt.“ a. Wie ist der Sachstand dieser Gespräche? b. Zu welchen konkreten Ergebnissen haben sie geführt? Die Gespräche zur Strukturreform sind noch nicht abgeschlossen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Zwischenbericht veröffentlicht (vergleiche https://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/aktuelles/aktuellemeldungen /newsdetails/artikel/bmjv-zwischenbericht-zum-aktuellen-reformprozess-imbetreuungswesen -32401.html). Durch das „Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung“ vom 22. Juni 2019 (Bundesgesetzblatt I vom 27. Juni 2019, Nummer 23, Seite 866) ist die Betreuervergütung um durchschnittlich 17 Prozent angehoben worden.