BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18089 21. Wahlperiode 27.08.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir und Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 19.08.19 und Antwort des Senats Betr.: Entzug der Freizügigkeit von EU-Bürgern/-innen im 2. Quartal 2019 Anfang des Jahres veröffentlichte die Sozialbehörde die Ergebnisse ihrer Wohnungslosenbefragung aus dem Frühjahr 2018. Demnach seien 1 910 Menschen in Hamburg obdachlos, eine erhebliche Steigerung zur letzten Befragung. Die Steigerung wird hauptsächlich auf „Zuwanderungseffekte“ zurückgeführt. Besonders Unionsbürger/-innen, die im Rahmen ihres Freizügigkeitsrechts aus osteuropäischen Ländern nach Hamburg kommen, seien betroffen. Gleichzeitig berichten Sozialarbeiter/-innen, dass Obdachlose sehr systematisch von der Polizei aufgesucht würden, um die Freizügigkeitsvoraussetzungen nach § 5 Freizügigkeitsgesetz/EU zu überprüfen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie viele Unionsbürger/-innen wurden im 2. Quartal 2019 an das Einwohner -Zentralamt gemeldet? Bitte nach Herkunftsland aufschlüsseln. Im 2. Quartal 2019 wurden insgesamt 247 Personen zur Überprüfung der Freizügigkeitsvoraussetzung an das Einwohner-Zentralamt gemeldet. Angaben zu den Herkunftsländern werden statistisch nicht erfasst. 2. Wie viele der unter Frage 1. genannten Unionsbürger/-innen sind zur Vorsprache und zur Überprüfung ihrer Freizügigkeitsvoraussetzungen durch das Einwohner-Zentralamt aufgefordert worden? Und wie viele sind dieser Aufforderung nachgekommen? Bitte nach Herkunftsland aufschlüsseln . Im 2. Quartal 2019 wurden insgesamt 49 Personen aufgefordert beim Einwohner- Zentralamt vorzusprechen. In 22 Fällen ist eine Vorsprache erfolgt. Angaben zu den Herkunftsländern werden statistisch nicht erfasst. Darüber hinaus erfolgt keine personenbezogene Erfassung der Vorsprachen. 3. Bei wie vielen der unter Frage 2. genannten Unionsbürgern/-innen ist der Bestand des Freizügigkeitsrechts festgestellt worden? Bitte nach Staatsangehörigkeit aufschlüsseln. In 18 Fällen wurde im Abfragezeitraum der Bestand des Freizügigkeitsrechts festgestellt . Dabei kann es sich aufgrund zeitlicher Überschneidungen und unterschiedlicher Dauer der Prüfverfahren auch um Fälle aus den vorangegangenen Monaten handeln. Diese können demzufolge nicht in Relation mit den Angaben zu 2. gesetzt werden. Angaben zu den Herkunftsländern werden statistisch nicht erfasst. Darüber hinaus erfolgt keine personenbezogene Erfassung der Vorsprachen. Drucksache 21/18089 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Bei wie vielen der unter Frage 2. genannten Unionsbürgern/-innen wurde der Verlust des Freizügigkeitsrechts festgestellt? Bitte quartalsweise und nach Staatsangehörigkeit aufschlüsseln. In 61 Fällen wurde im Abfragezeitraum der Verlust des Freizügigkeitsrechts festgestellt . Dabei kann es sich aufgrund zeitlicher Überschneidungen und unterschiedlicher Dauer der Prüfverfahren auch um Fälle aus den vorangegangenen Quartalen handeln . Diese können demzufolge nicht in Relation mit den Angaben zu 2. gesetzt werden . Angaben zu den Herkunftsländern werden statistisch nicht erfasst. Darüber hinaus erfolgt keine personenbezogene Erfassung der Vorsprachen. a. Wie viele der unter Frage 2. genannten Menschen sind in Abschiebehaft genommen worden? Bitte nach Monaten und Herkunftsländern auflisten. b. Wie viele der unter Frage 2. genannten Menschen wurden aus der Abschiebehaft wieder entlassen, ohne dass eine Abschiebung durchgeführt wurde? Bitte nach Monaten und Herkunftsländern auflisten . Hierzu liegen der zuständigen Ausländerbehörde keine Erkenntnisse vor; im Übrigen siehe Antwort zu 2. 5. Wie viele der unter Frage 2. genannten Fälle sind an andere Behörden abgegeben worden? Welche Gründe lagen hierfür vor und an welche Behörden wurden die Fälle jeweils abgegeben? Im 2. Quartal 2019 wurden insgesamt 24 Fälle an andere Behörden weitergeleitet, bei denen im Rahmen der Sachbearbeitung eine gültige Meldeanschrift oder die Zuständigkeit einer anderen Ausländerbehörde festgestellt wurde. Dabei kann es sich aufgrund zeitlicher Überschneidungen und unterschiedlicher Dauer der Prüfverfahren auch um Fälle aus den vorangegangenen Quartalen handeln. Diese können demzufolge nicht in Relation mit den Angaben zu 2. gesetzt werden Da eine namentliche Erfassung der weitergeleiteten Personen nicht erfolgt, ist die Angabe der jeweiligen Zielbehörde beziehungsweise deren rückwirkende Ermittlung nicht möglich. 6. Wie viele Unionsbürger/-innen wurden im 2. Quartal 2019 abgeschoben? Bitte nach Staatsangehörigkeit der Betroffenen und nach Abschiebegrund auflisten. Die Angaben sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen: Herkunftsland Abschiebungen im 2. Quartal 2019 Frankreich 1 Kroatien 1 Lettland 2 Niederlande 1 Polen 8 Portugal 2 Rumänien 4 gesamt 19 Grund für die Abschiebung war in allen Fällen jeweils die Durchsetzung der bestehenden Ausreisepflicht. a. Wie viele der abgeschobenen Personen waren zuvor obdachlos? Eine Person. 7. Wie viele Unionsbürger/-innen reisten im 2. Quartal 2019 „freiwillig“ aus? Bitte nach Staatsangehörigkeit der Betroffenen und nach Abschiebegrund auflisten. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18089 3 8. Wie viele Unionsbürger/-innen sind im 2. Quartal 2019 in Abschiebehaft und wie viele in Ausreisegewahrsam genommen worden? Bitte nach Staatsangehörigkeit der Betroffenen auflisten. Siehe Drs. 21/17741 und 21/17744.