BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18090 21. Wahlperiode 27.08.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 19.08.19 und Antwort des Senats Betr.: Sind die Kapazitätsgrenzen von FrauenZimmer erreicht? Wann steht der neue Standort zur Verfügung? Das FrauenZimmer ist eine von f & w fördern und wohnen AöR geführte Einrichtung für wohnungslose Frauen, die seit 13 Jahren in der Hinrichsenstraße 4 a angesiedelt ist. Die Einrichtung ist mit einer Kapazität von 30 Übernachtungsplätzen für Frauen ständig zu 100 Prozent oder teilweise darüber ausgelastet . Da die aktuellen Räumlichkeiten den Bedarf an benötigten Plätzen nicht abdecken, wurde eine Erweiterung der Plätze beschlossen (vergleiche Drs. 21/13493). Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Einrichtung „FrauenZimmer“ umfasst sowohl Wohnplätze nach §§ 67 fortfolgende SGB XII und § 53 SGB XII („Frauenwohnen“) als auch eine Übernachtungsstätte für Frauen („Frauen-Übernachtung“) nach dem „Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG)“. Die Erweiterung der Übernachtungsstätte für Frauen ist für den bewährten Standort Hinrichsenstraße 4a geplant. Die bisherigen 30 Plätze werden auf insgesamt 60 Plätze verdoppelt. Von der Nutzung der Immobilie in der Eiffestraße wurde Abstand genommen, da sich die Kapazitätserweiterungen am bewährten Standort Hinrichsenstraße durch eine veränderte Kapazitäts- und Belegungsplanung in der öffentlichrechtlichen Unterbringung umsetzen lassen. Die 20 Wohnplätze nach §§ 67 fortfolgende SGB XII und § 53 SGB XII, welche sich bisher ebenfalls in der Hinrichsenstraße 4a befinden, sollen aufgrund der Erweiterung der Platzkapazitäten der Frauenübernachtung in das Nachbarhaus (Hinrichsenstraße 2) umziehen. Die dort ansässige öffentlich-rechtliche Unterbringung wird in der Platzzahl reduziert. Die Unterbringung erfolgt in Einzelzimmern. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von f & w fördern und wohnen AöR (f & w) wie folgt: 1. Wie hat sich die Auslastung der Einrichtung „FrauenZimmer“ seit Januar 2019 bis heute entwickelt? Bitte monatsweise und in Prozent angeben. 2. Wird die Auslastung der Übernachtungsstätten regelmäßig veröffentlicht und wenn ja, wo? Die Kapazität der Übernachtungsstätte beläuft sich aktuell auf 30 Plätze. Für die Monate Januar bis Juli 2019 ergibt sich aus den Belegungszahlen (Stichtag ist jeweils der letzte Tag des Monats) folgende Auslastung: Januar Februar März April Mai Juni Juli Auslastung in Plätzen 11 12 16 33 35 32 19 Drucksache 21/18090 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Januar Februar März April Mai Juni Juli Auslastung in Prozent (gerundet) 37% 40% 53% 110% 117% 107% 63% Quelle: Belegungsstatistik f & w Erfahrungsgemäß sind die Belegungszahlen in den Wintermonaten geringer, da zu dieser Zeit auch andere Angebote, wie das Winternotprogramm, genutzt werden. Diese Zahlen der Auslastung der Übernachtungsstätten dienen insbesondere der Unternehmenssteuerung von f & w vor dem Hintergrund der Bereitstellung an Plätzen in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung. Stichtagszahlen werden im Übrigen der zuständigen Behörde monatlich mitgeteilt und können bei Bedarf berichtet werden. Im Übrigen erfolgt keine regelhafte Veröffentlichung dieser Zahlen. 3. Wie lange ist derzeit die durchschnittliche Aufenthaltsdauer im Frauen- Zimmer? Die individuelle Verweildauer ist sehr unterschiedlich und liegt häufig bei nur einer Nacht beziehungsweise einem Zeitraum unter einer Woche, zum Teil aber auch bei mehreren Wochen. So verbrachten im Juli 2019 rund 46 Prozent der Frauen bis zu eine Woche in der Übernachtungsstätte, während knapp 8 Prozent bis zu zwölf Wochen vor Ort waren. Da ein statistischer Mittelwert zur durchschnittlichen Aufenthaltsdauer nicht aussagekräftig wäre, wird er nicht erhoben. 4. Wie viele Frauen wurden seit Januar 2019 abgewiesen? Bitte Anzahl monatsweise angeben. a. Davon Frauen ohne Leistungsansprüche? Bitte Anzahl und Anteil am Gesamt angeben. Grundsätzlich werden keine Frauen abgewiesen, siehe hierzu auch Drs. 21/7918, 21/6940 und 21/6939. 5. Wie viele Frauen nächtigen durchschnittlich pro Nacht auf einem Feldbett oder Ähnlichen? Es wird keine Statistik zu diesem Sachverhalt geführt. 6. Stimmt es, dass während der Laufzeit des jeweiligen Winternotprogramms Frauen nicht direkt im FrauenZimmer aufgenommen werden, sondern nur nach Vorsprache im Winternotprogramm? Wenn ja, warum? Nein. Die Aufnahme an allen Notübernachtungsstätten ist ganzjährig sichergestellt. In der Laufzeit des Winternotprogramms werden die Betroffenen jedoch gebeten, sich im Anschluss an die Übernachtung im Frauenzimmer oder im Pik As an einem Standort des Winternotprogramms vorzustellen, um die Frage der bestgeeigneten Unterbringung und Beratung klären zu können. 7. Ist weiterhin eine Erweiterung der Platzkapazitäten geplant und wenn ja, wann werden die zusätzlichen Plätze zur Verfügung stehen? 8. Wie viele Plätze werden nach einer Erweiterung der Platzanzahl in der Notübernachtung zur Verfügung stehen und wie viele Wohnplätze werden zur Verfügung stehen? Siehe Vorbemerkung. Im Übrigen sind die Überlegungen und Planungen hierzu noch nicht abgeschlossen. 9. Laut Schreiben der Sozialsenatorin an die Bezirksversammlung Mitte vom 3. Juli 2017 sieht die BASFI einen Umzug von FrauenZimmer in die Eiffestraße 398 vor. Hält der Senat weiterhin an dem Standort Eiffestraße fest? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18090 3 a. Ist der Standard von Zwei- und Dreibettzimmern in der Notübernachtung am Standort in der Eiffestraße weiterhin gegeben? Oder wird eine Verdichtung der Unterbringung der Frauen erfolgen? b. Wie viele Aufenthaltsräume werden in der Einrichtung am neuen Standort zur Verfügung stehen? c. Wie viele Duschen, Waschmaschinen und Trockner werden am neuen Standort zur Verfügung stehen? 10. Ist eine Aufstockung der personellen Ressourcen entsprechend der Erweiterung der Platzkapazitäten am neuen Standort geplant? Die Platzerweiterung der Frauenübernachtung wird mit einer Verbesserung der Belegungsstandards einhergehen. Zudem werden voraussichtlich drei Tagesräume zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus ermöglicht die Erweiterung der Plätze die etagenweise Abtrennung der Übernachtungsplätze für jungerwachsene Frauen. Weitergehende Detailplanungen sind noch nicht abgeschlossen. Eine Aussage zur genauen Ausstattung der Sanitärräume und zur Personalplanung kann daher derzeit noch nicht getroffen werden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.