BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18092 21. Wahlperiode 27.08.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 20.08.19 und Antwort des Senats Betr.: Wie technisch aktuell sind Hamburgs Ladesäulen für die E-Mobilität? Vor Kurzem konnte man der Presse entnehmen, dass die Anzahl an Ladesäulen für E-Fahrzeuge im gesamten Bundesgebiet deutlich gesteigert werden konnte. Leider sind die installierten Säulen zum Teil für momentane E-Fahrzeuge unbrauchbar. Sie besitzen einen anderen technischen Stand als die zu ladenden Pkws oder es sind schlicht die falschen Stationen für das jeweilige Fahrzeug und somit sind sie für viele Nutzerinnen und Nutzer unbrauchbar. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Hamburg verfügt inklusive der städtisch betriebenen öffentlich zugänglichen Ladepunkte (derzeit 901, davon 62 Schnell-Ladestationen) bereits seit mehreren Jahren die höchste innerstädtische Dichte an Ladepunkten für Elektrofahrzeuge in Deutschland . Der Senat hat damit grundlegende Rahmenbedingungen geschaffen, um eine Marktunterstützung und -stimulierung zur Entwicklung der Elektromobilität zu bewirken, die bereits heute in einer deutlich steigenden Inanspruchnahme durch Nutzerinnen und Nutzer von E-Fahrzeugen objektiv messbar ist. Im Vordergrund steht die Schaffung eines bedarfsgerechten Netzes mit 1 000 öffentlich zugänglichen Ladepunkten bis zum Ende des Jahres. Der Senat beantwortet die Fragen in Bezug auf die durch die städtische Stromnetz Hamburg GmbH (SNH) betriebene öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur. Für die durch andere Betreiber in Hamburg angebotene Ladeinfrastruktur liegen dem Senat keine umfassenden Daten vor, da diese gegenüber der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) nicht meldepflichtig sind. Informationen hierzu finden sich im Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf Grundlage von Auskünften der SNH wie folgt: 1. Wie viele Ladesäulen (mit wie vielen Ladepunkten) für E-Fahrzeuge wurden seit 2019 neu in Hamburg in Betrieb genommen? Seit dem 1. Januar 2019 wurden in Hamburg an neuen Standorten 33 Ladesäulen mit insgesamt 66 Ladepunkten (Stand 23. August 2019) in Betrieb genommen. 2. Welche Steckertypen sind in den Hamburger Ladesäulen aktuell verbaut ? Die bundesweit geltende Ladesäulenverordnung (LSV) sieht für Normalladepunkte verbindlich eine Steckdose des Typs 2, für Schnellladepunkte eine Kupplung des Typs CCS (CCS = Combined Charging System = kombiniertes Ladesystem) vor. In den Normalladesäulen der SNH sind daher jeweils zwei AC-Ladepunkte (AC = alternating Drucksache 21/18092 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 current = Wechselstrom) mit jeweils einer Typ-2-Steckdose (22 kW) verbaut. Alternativ kann ein Schuko-Stecker verwendet werden. In den Schnellladesäulen sind je ein DC- Ladepunkt (DC = direct current = Gleichstrom) und ein AC-Ladepunkt verbaut. Der DC-Ladepunkt ist mit zwei Konnektoren ausgestattet, von denen jeweils nur einer zur selben Zeit nutzbar ist. Die beiden DC-Konnektoren sind: Ein angeschlagenes CCS- Ladekabel und ein angeschlagenes CHAdeMO-Ladekabel (CHAdeMO: vornehmlich an Fahrzeugen asiatischer Hersteller weit verbreiteter Standard). Der hier vorhandene AC-Ladepunkt (11 kW) ist eine Typ-2-Steckdose. 3. Welche Steckertypen sind bei den angemeldeten E-Fahrzeugen in Hamburg vorzufinden? Alle unter der Antwort zu 2. genannten. Bei der Nutzung der CHAdeMo-Anschlüssen der Schnellladestationen ist es teilweise zu Konektivitätsproblemen bei Tesla- Fahrzeugen gekommen, während sich andere CHAdeMo-Nutzer (zum Beispiel Nissan Leaf oder andere) bisher unauffällig verhalten. Tesla-Fahrzeuge können aber entweder die durch Tesla selbst betriebenen Supercharger nutzen oder aber den Typ-2- Anschluss an den Normalladepunkten. 4. Wie viele Ladesäulen in Hamburg sind für eine Schnellladung geeignet? Derzeit gibt es 62 öffentlich zugängliche von SNH betriebene DC-geführte Ladesäulen (50 kW), die der rechtlichen Definition von Schnellladen entsprechen. Darüber hinaus ist auch bei sämtlichen Normalladesäulen durchgängig ein leistungsfähiger 22 kW- Standard realisiert, der es Fahrzeughalterinnen und -haltern ermöglicht, auch im Normallademodus ihre Fahrzeuge vergleichsweise schnell laden zu können. Die Standorte sind in der Standortkarte unter www.e-charging-hamburg.de einzusehen . 5. Wie viele Ladesäulen müssen in Hamburg aufgrund einer veralteten Technik ausgetauscht werden beziehungsweise sind bereits ausgetauscht worden? Eine Schnellladesäule aus der Testphase (Standort Tankstelle Krohnstieg) wurde gegen eine Ladesäule des aktuellen Typs getauscht. 6. Wie viele E-Ladesäulen plant der Senat/die zuständige Fachbehörde bis Ende der laufenden Legislaturperiode noch in Hamburg zu installieren? Siehe Vorbemerkung. Darüber hinaus hat Hamburg im Februar 2019 ein Förderprogramm gestartet, um den Ausbau privater Ladeinfrastruktur zu unterstützen. Hier stehen Bundesfördermittel für bis zu 7 400 Ladepunkte in und an Gewerbeimmobilien sowie auf Betriebsgeländen und Besucherparkplätzen zur Verfügung. Für die Förderregularien und Antragsdokumente siehe https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/elbeelectrify -buildings-for-evs.