BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18098 21. Wahlperiode 27.08.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kurt Duwe und Ewald Aukes (FDP) vom 20.08.19 und Antwort des Senats Betr.: Vollsperrung Ehestorfer Heuweg Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer erneuert im Ehestorfer Heuweg Fahrbahn- und Entwässerungseinrichtungen und hat nun angekündigt , dass es zu einer Vollsperrung vom 26.08.2019, 06.00 Uhr bis einschließlich 28.09.2019, 20.00 Uhr kommen wird, sofern die Witterung den vorgesehenen Bauablauf zulässt. Grund dafür soll ein notwendiger Bodenaustausch sein, da der vorhandene Untergrund teilweise mit Braunkohleresten durchsetzt sei. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Die Planung von Baumaßnahmen im Straßengrund wird grundsätzlich unter Berücksichtigung aller vorliegenden Informationen aufgestellt. Dazu gehören zum Beispiel Bestandspläne, Baugrunduntersuchungen, Vermessungsgutachten, Kampfmittelprüfungen , Baumgutachten. Dennoch können nicht alle Risiken im Vorhinein ausgeschlossen werden, sodass Veränderungen während des Bauablaufes durch unvorhersehbare Einflüsse und daraus folgende Planungsanpassungen nicht immer zu vermeiden sind. Bei älteren Bauwerken, wie beispielsweise dem Ehestorfer Heuweg, kann sich dieses Risiko aufgrund nicht vorhandener Unterlagen erhöhen. Im Ehestorfer Heuweg war in dem lediglich 200 Meter langen Bereich vor der Landesgrenze zu Niedersachsen nur eine Deckensanierung geplant, da der Fahrbahnzustand und das Umfeld eine umfangreiche Grundinstandsetzung nicht erforderten. Durch die Vielzahl der nicht verzeichneten Versorgungsleitungen in der westlichen Nebenfläche musste eine Änderung der Entwässerungsplanung für das Regenwassersiel vorgenommen werden. Statt der ursprünglich geplanten zwei Siele wird lediglich ein neues Siel mit größerem Querschnitt hergestellt. Aufgrund des größeren Querschnitts muss das Siel entgegen der ursprünglichen Planung im Bereich der Fahrbahn realisiert werden. Da für diesen Bereich zunächst nur eine Sanierung der Fahrbahndeckschicht vorgesehen war, wurde der nicht tragfähige Untergrund aus Braunkohle-Sand unterhalb einer durchgängigen Betonschicht erst im Rahmen einer ergänzenden Untersuchung festgestellt . Dadurch sind ein Bodenaustausch und eine entsprechende Grundinstandsetzung für diesen Bereich notwendig, welche auch eine Überprüfung der erforderlichen Arbeitsräume in der Baustelle und zudem eine Anpassung der Verkehrsführung erforderlich machen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wann wurden vor Baubeginn die ersten Bodenproben entnommen und welches Ergebnis hatten sie? 2. Welche Stellen waren und sind im Zuge der Sanierung des Ehestorfer Heuweges mit der Prüfung des Untergrundes betraut? Welche Stelle hat dabei die Federführung? Drucksache 21/18098 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Warum war nicht vor Beginn der Bauarbeiten bekannt, dass der Boden mit Braunkohleresten durchsetzt ist? Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) als beauftragter Realisierungsträger war über die Braunkohle-Historie in den Harburger Bergen informiert und hat frühzeitig während der Planungsphase im September des Jahres 2015 Baugrunduntersuchungen durch ein in Hamburg zugelassenes Baustoffprüflabor in Auftrag gegeben. Die Untersuchungen beziehen sich grundsätzlich auf die Anforderungen der geplanten Arbeiten, daher erfolgen für Grundinstandsetzungsarbeiten und einfachere Deckensanierungen unterschiedlich intensive Voruntersuchungen. Der Baugrund im gesamten Verlauf des Ehestorfer Heuwegs wurde auf seine Tragfähigkeit und Zusammensetzung hin untersucht. Es gab jedoch keine Hinweise darauf, dass mit Braunkohle vermischte Sande als Straßenunterbau an den Fundstellen verwendet wurden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. Wann wurde bekannt, dass der Boden nicht tragfähig ist und daher ausgetauscht werden muss? Während der Bauausführung wurde eine mangelhafte Tragfähigkeit für den benannten Bereich im Mai des Jahres 2019 vermutet. Daraufhin wurde dies zusätzlich durch ein Prüflabor untersucht und ausgewertet. Der abschließende Prüfbericht lag dem LSBG Anfang August des Jahres 2019 vor. 5. Warum ist eine einmonatige Vollsperrung notwendig, wie ist der Zeitablauf ? Unter der derzeit vorhandenen, provisorischen Verkehrsfläche befinden sich die Schichten aus Beton und dem besagten Braunkohle-Sand. Diese müssen als erstes ausgebaut werden, um anschließend die Sielleitung inklusive der Trummenanschlussleitungen herstellen zu können. Danach kann der Bereich mit zugelassenen Straßenbaustoffen verfüllt und wieder aufgebaut werden, damit eine langfristig tragfähige Unterschicht entsteht. Durch den dadurch notwendigen Rückbau auf gesamter Fahrbahnbreite kann die derzeitige provisorische Verkehrsführung nicht mehr aufrechterhalten werden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 6. Welche Mehrkosten werden dadurch verursacht? Die Mehrkosten können derzeit noch nicht benannt werden, da die Berechnung aufgrund der Leistungsänderung noch erfolgen muss. Die endgültige Höhe der Mehrkosten kann erst im Rahmen der Abrechnung festgestellt werden. 7. Wie lange verzögert sich dadurch der Fertigstellungstermin des Ehestorfer Heuweges? Das derzeitige Fertigstellungsdatum des ersten Bauabschnitts verzögert sich voraussichtlich auf März des Jahres 2020. Der LSBG wird im weiteren Bauverlauf prüfen, ob Optimierungen möglich sind und diese umsetzen. 8. Wird die bereits im Vorfeld angekündigte vierwöchige Vollsperrung im Dezember 2019 trotzdem stattfinden oder werden die Maßnahmen kombiniert , sodass es insgesamt weiterhin nur eine Vollsperrung sein wird? Der LSBG hat die Bauabläufe in dieser Hinsicht bereits angepasst, sodass die für den Dezember dieses Jahres geplante vierwöchige Vollsperrung bei günstigem Baufortschritt nicht mehr in diesem Maße notwendig sein wird und sich voraussichtlich auf zwei Wochenenden beschränkt.