BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18099 21. Wahlperiode 27.08.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 20.08.19 und Antwort des Senats Betr.: Anwärter im Justizvollzug – Ist die Qualität der Ausbildung noch gewährleistet? (VI) Die Ausbildungen von Justizvollzugsanwärtern in Hamburg werden immer wichtiger. Das Personal in den Justizvollzugsanstalten (JVA) ist knapp. Zum Februar 2019 gab es in der JVA Billwerder bereits 19 und in der Untersuchungshaftanstalt rund 30 vakante Stellen.1 Hinzu kommen hohe Fehlzeitenquoten beim Personal im zweiten Halbjahr 2018. In der JVA Billwerder waren es 15 Prozent und fast 13 Prozent in der JVA Fuhlsbüttel. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Beim Personal des Allgemeinen Vollzugsdienstes konnte durch die Ausbildungsoffensive eine Trendwende erreicht werden, die sich weiter fortsetzt. Es stehen mehr neu ausgebildete Bedienstete zur Verfügung als Bedienstete in den regulären oder außerplanmäßigen Ruhestand versetzt werden. Die zuständige Behörde verfolgt die Ausbildung weiterhin mit Nachdruck, um die Personalsituation langfristig zu entspannen . Hinzu kommt, dass die Fehlzeiten sich weiterhin positiv entwickeln und im ersten Halbjahr 2019 den niedrigsten Stand seit 2011 erreicht haben. Im Übrigen siehe Drs. 21/5520, 21/8096, 21/10983, 21/12605, 21/13997 und 21/16302. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie entwickelten sich die Ausbildungszahlen von August 2018 bis zum 15. August 2019 im Justizvollzug? Bitte aufschlüsseln nach Monaten und männlich/weiblich/divers. 2. Wie viele geeignete Bewerber haben sich 2018 und bis zum 15. August 2019 für eine Ausbildung im Justizvollzug beworben? 3. Wie viele Justizvollzugsanwärter sind seit Ausbildungsbeginn am 01.12.2016 ernannt worden? Sofern es eine veränderte Einstellungsanzahl zu den Vorjahren gegeben hat, bitte begründen. Lehrgang Start männlich weiblich divers 1/19 01.03.2019 16 7 0 2/19 01.06.2019 17 7 0 Im Übrigen siehe Drs. 21/16302. In dem abgefragten Zeitraum gab es keine Auszubildenden mit der Geschlechtsangabe divers. 4. Welche Änderungen in dem praktischen Ausbildungsabschnitt in den jeweiligen Vollzugsarten sind seit Januar 2019 vorgenommen worden? 1 Vergleiche Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/16302 vom 26.02.2019. Drucksache 21/18099 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Keine. 5. Hat sich zugunsten einer Vollzugsart (beispielsweise offener Vollzug) in den vergangenen Jahren eine Zunahme der Einsätze beziehungsweise eine Verlängerung des Ausbildungsabschnitts ergeben? Bitte begründen . Gegebenenfalls: Ist eine Änderung geplant? Siehe Drs. 21/16302. 6. Haben sich die praktischen Einsätze von Anwärtern insbesondere im Hinblick auf die Rotation innerhalb der Justizvollzugsanstalten seit Januar 2019 verändert? Ist eine Änderung in Planung? Bitte begründen. Für entsprechende Änderungen besteht kein Bedarf. 7. Wie viele Ausbildungsabbrüche gab es seit 2018? Bitte nach Jahren und Ausbildungslehrgängen aufschlüsseln. Mit Stand 21. August 2019 gab es in den Jahren 2018 und 2019 folgende Ausbildungsabbrüche : Lehrgang 1/16 2/16 3/16 4/16 1/17 2/17 3/17 4/17 1/18 2/18 3/18 4/18 1/19 2/19 2018 0 0 0 1 0 6 0 1 2 1 0 0 0 0 2019 0 0 0 0 0 2 1 0 0 0 0 3 1 0 Im Übrigen siehe Drs. 21/16302. 8. Welche Prüfungen müssen Anwärter/-innen am Ausbildungsende ablegen ? Wie haben sich die Prüfungsergebnisse seit 2019 entwickelt? Seit Januar 2019 haben die Anwärterinnen und Anwärter zweier Lehrgänge die Abschlussprüfungen absolviert, Lehrgang 1/17 mit einem durchschnittlichen Prüfungsergebnis von 9,37 Punkten und Lehrgang 2/17 mit 9,95 Punkten. Im Übrigen siehe Drs. 21/16302. 9. Wie hoch ist der Krankenstand seit Januar 2019 bei den Anwärtern? Bitte nach JVA getrennt darstellen und die durchschnittliche Fehlzeitenquote angeben. Die Fehlzeitenquote bei den Anwärterinnen und Anwärtern des Allgemeinen Justizvollzuges liegt für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis 30. Juni 2019 bei 3,5 Prozent. Die Angabe erfolgt bis zum 30. Juni 2019, da für das Jahr 2019 mit Stand 21. August 2019 nur für diesen Zeitraum valide Daten vorliegen. Im Übrigen siehe Drs. 21/16302. 10. Wie viele Justizvollzugsbeamte sind derzeit im Justizvollzug beschäftigt? Bitte je nach JVA darstellen. Anstalt Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter* zum 01.07.2019** Justizvollzugsanstalt (JVA) Billwerder 255 JVA Fuhlsbüttel 176 JVA Glasmoor 48 JVA Hahnöfersand 97 Sozialtherapeutische Anstalt Hamburg 69 Untersuchungshaftanstalt 267 * Laufbahngruppe I, zweites Einstiegsamt, Fachrichtung Justiz, Laufbahnzweig Strafvollzugsdienst (ehemals Allgemeiner Vollzugsdienst – AVD). ** Die Auswertung erfolgte zum 01. Juli 2019, da es sich dabei um die aktuellsten validen Daten handelt. a. Wie viele Stellen sind aktuell nicht besetzt? Bitte nach Justizvollzugsanstalt und Vollzugsart darstellen sowie getrennt nach Jahren seit 2019. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18099 3 Anstalt Bedarfe* 21.07.2019** (in VK) Vakanzen* 21.07.2019** (in VK) JVA Billwerder 316,00 24,19 JVA Fuhlsbüttel 217,94 18,14 JVA Glasmoor 61,08 3,53 JVA Hahnöfersand 127,38 6,49 Sozialtherapeutische Anstalt Hamburg 71,56 3,43 Untersuchungshaftanstalt 355,84 28,22 * Stellen in der Laufbahngruppe I, zweites Einstiegsamt, Fachrichtung Justiz, Laufbahnzweig Strafvollzugsdienst (ehemals Allgemeiner Vollzugsdienst – AVD). Auf den Stellen werden auch Tarifbeschäftigte und Krankenpfleger eingesetzt. ** Mit Stichtag 21. Juli 2019 konnten die letzten validen Daten ermittelt werden. In der JVA Billwerder wurde aufgrund der Wiedereröffnung des Hauses 7 eine Bedarfserhöhung von knapp elf VK vorgenommen. Die Besetzung aller zusätzlichen Dienstposten ist noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen sind die Schwankungen bei den Vakanzen auf die normale Fluktuation zurückzuführen. Eine Zuordnung der Stellen zu Vollzugsarten erfolgt nicht und ist wegen der Vollstreckung verschiedener Vollzugsarten in den Justizvollzugsanstalten nicht möglich. Im Übrigen siehe Drs. 21/16302. b. Wie hoch ist der Krankenstand bei den Justizvollzugsbeamten? Bitte nach Justizvollzugsanstalt und Abteilung darstellen sowie getrennt nach Jahren seit 2018. Eine Differenzierung der Fehlzeitenquoten nach Abteilungen findet in den Justizvollzugsanstalten nicht statt. Für das Jahr 2018 und für den Zeitraum 1. Januar 2019 bis 30. Juni 2019 ergaben sich folgende Durchschnittswerte: Anstalt 2018 2019* JVA Billwerder 14,9 % 13,6 % JVA Fuhlsbüttel 12,5 % 13,1 % JVA Glasmoor 8,9 % 10,3 % JVA Hahnöfersand 9,7 % 8,5 % Sozialtherapeutische Anstalt Hamburg 8,9 % 9,4 % Untersuchungshaftanstalt 11,7 % 10,8 % Gesamt 12,1 % 11,5 % * Die Angaben erfolgen bis zum 30. Juni 2019, da mit Stand 21. August 2019 nur für diesen Zeitraum valide Daten vorliegen. 11. Welche Maßnahmen hat der Senat seit Anfang 2019 ergriffen, um die Situation in den Justizvollzugsanstalten für die Justizvollzugsbeamten sowie Anwärter/-innen zu verbessern? Ab September 2019 beginnt die prüfungsgebundene Aufstiegsmaßnahme über einen Bachelor-Studiengang an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW) für Angehörige des Allgemeinen Vollzugsdienstes. Die zuständige Behörde verfolgt außerdem die Ausbildung von Justizvollzugsbeamtinnen und Justizvollzugsbeamten weiterhin mit Nachdruck. Regelhaft alle drei Monate können fertig ausgebildete Vollzugsbedienstete den Justizvollzugsanstalten zur Dienstausübung zugewiesen werden. Ebenso beginnen regelhaft alle drei Monate neue Anwärterinnen und Anwärter ihre Ausbildung. Weiterhin stehen mehr neu ausgebildete Bedienstete zur Verfügung als in den regulären oder außerplanmäßigen Ruhestand versetzt werden. Diese nachhaltige Verbesserung der Personalsituation drückt sich in einer deutlichen Reduzierung der Fehlzeiten aus, die den niedrigsten Wert seit Beginn der Aufzeichnungen 2011 ausweisen. Im Übrigen siehe Drs. 21/16302.