BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1810 21. Wahlperiode 09.10.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 02.10.15 und Antwort des Senats Betr.: Ehrenamtliches Mentoring in Hamburg (II) In der Drs. 21/1026 hat der Senat mehrere Projekte und Beispiele für Mentoring in Hamburg aufgezeigt und dem ehrenamtlichen Mentoring eine hohe Stellung zugeschrieben. Es ergeben sich Nachfragen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. In welcher Höhe wurden ehrenamtliche Mentoring-Programme in Hamburg jährlich seit 2012 gefördert? Bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Bezirk und Jahr. Die Förderung von ehrenamtlichen Mentoring-Programmen in Hamburg ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. Da die Programme hamburgweit durchgeführt werden, entfällt eine Aufschlüsselung nach Bezirken. Ehrenamtliche Mentoring-Programme außerhalb der hamburgischen Verwaltung Förderzeitraum 2012 2013 2014 2015 „Mentor e.V. – Die Leselernhelfer in Hamburg “, Förderung durch die für Bildung zuständige Behörde 0 12.000 15.000 15.000 „Aktion zusammen wachsen“ (Vernetzung von Mentoringprojekten am Standort Hamburg), Förderung durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben 0 5.000 5.000 0 Unterstützung des Dachverbandes Mentor .Ring Hamburg e.V., Förderung durch die für Bildung zuständigen Behörde 0 0 6.000 6.000 Jährlich stattfindender Mentoringtag, Förderung durch die für Bildung zuständige Behörde und die Körber-Stiftung 4.000 4.000 4.000 4.000 „SchulMentorenprojekt – Hand in Hand für starke Schulen“, Förderung durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) 0 0 816.212 1.179.070 Das Projekt „BerufseinstiegsMentoringprogramm der Universität Hamburg für weiblichen Führungsnachwuchs (UNICA)“ Förderung durch das Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg 8.000 0 0 0 Beim Projekt „Mentoring für den weiblichen Führungsnachwuchs an Schule“ handelt es sich um ein regelhaftes Fortbildungsangebot des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI), siehe Drs. 21/1026. Das LI übernimmt die entstehenden Drucksache 21/1810 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Sachkosten (Raummiete, Moderation sowie Material für 32 Teilnehmerinnen) in Höhe von 1.300 Euro je Durchlauf (Dauer eines Durchlaufs: 1,5 Jahre). Im Übrigen siehe Drs. 21/1026. 2. Wer entscheidet über Dauer und Höhe der Förderung? Über Dauer, Höhe und Art der Förderung von Mentoringprojekten entscheidet die jeweils zuständige Behörde. Über die Dauer und die Höhe der Förderung im Rahmen des Europäischen Sozialfonds entscheidet der ESF-Behördenausschuss. Das Verfahren ist im Operationellen Programm (Punkt 2.1.2.3) detailliert beschrieben: http://www.esf-hamburg.de/ contentblob/4394282/data/operationelles-programm-fuer-hamburg-2014-2020.pdf. 3. Gibt es Mindest- oder Maximalförderzeiträume? Nein, mit Ausnahme der ESF-Projekte. Für diese gilt: Der ESF-Behördenausschuss sowie die im ESF-Begleitausschuss vertretenen Wirtschafts- und Sozialpartner haben sich zu Beginn der Förderperiode 2014 bis 2020 darauf verständigt, ESF-Projekte in der Regel für drei Jahre zu bewilligen. Abweichungen hiervon – etwa wegen der Kopplung von Projektansätzen an Schuljahre – sind möglich. 4. Gibt es finanzielle Förderhöchstgrenzen für die Projekte? Nein, mit Ausnahme der ESF-Projekte. Für diese gilt: Die Höhe der jeweiligen Förderung wird unter Berücksichtigung der verfügbaren Mittel vom ESF-Behördenausschuss festgelegt. 5. Welche Kriterien muss ein Projekt erfüllen, um gefördert zu werden? Nach § 46 der Landeshaushaltsordnung (LHO) dürfen Zuwendungen zur Förderung eines Projekts nur gewährt werden, wenn die Freie und Hansestadt Hamburg an der Erfüllung des Zuwendungszwecks ein erhebliches Interesse hat, das ohne die Zuwendungen nicht oder nicht im notwendigen Umfang befriedigt werden kann. Dabei ist zu bestimmen, wie die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendungen nachzuweisen ist. Aus der jeweiligen Projektbeschreibung ergeben die sich im Einzelfall zu erfüllenden Kriterien eines Projekts. Bei Projekten, die von der für Bildung zuständigen Behörde gefördert werden, muss grundsätzlich gewährleistet sein, dass das Angebot fachlich geeignet ist, die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler über den schulischen Rahmen hinaus zu fördern, und im Rahmen der Haushaltslage finanzierbar ist. Auch Projekte des Personalamts müssen eine förderliche Wirkung für die Ziele des Personalamts haben und im Rahmen der Haushaltslage finanzierbar sein. Für ESF-Projekte ergeben sich die Kriterien aus der dem jeweiligen Projekt zugrunde liegenden Leistungsbeschreibung. Für das Kooperationsprojekt „SchulMentorenprojekt – Hand in Hand für starke Schulen“ siehe Nummer „A2_3” und „A2_4”: http://www.esf-hamburg.de/wettbewerbsverfahren-2013-np/4000886/prioritaetsachsea /. 6. Wie viele Projekte haben sich seit 2012 um eine Förderung beworben? Siehe Antwort zu 1. Bei der für Bildung zuständigen Behörde und beim Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg gingen darüber hinaus keine Anträge auf Projektförderung ein. Im Rahmen der ESF-Projekte gingen zwei Projektvorschläge auf die Leistungsbeschreibung „A 2_3“ für ESF-Projekte ein. Auf die Leistungsbeschreibung „A 2_4“ sind neun Projektvorschläge eingegangen. 7. Bei wie vielen Projekten wurde die Förderung abgelehnt? Aus welchem Grund wurden die Projekte abgelehnt? Bei Leistungsbeschreibung „A 2_3“ für ESF-Projekte wurde ein Projektvorschlag und bei Leistungsbeschreibung „A 2_4“ wurden acht Projektvorschläge abgelehnt. Je Leistungsbeschreibung wird in der Regel ein Projekt ausgeschrieben. Ausschlaggebend für die Nichtberücksichtigung war, dass in den bewilligten Projektvorschlägen die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1810 3 Anforderungen aus den Leistungsbeschreibungen überzeugender umgesetzt wurden und diese daher den Vorzug erhielten. Bei dem Projekt UNICA erfolgte ab 2013 aufgrund der Haushaltskonsolidierung keine weitere Förderung durch das Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg.