BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18101 21. Wahlperiode 27.08.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 21.08.19 und Antwort des Senats Betr.: Cold Cases – Was hat der Abschlussbericht gebracht? In der Affäre um mögliche „verbotene Ermittlungsmethoden“ der „Cold Cases“-Einheit untersuchte eine vom Polizeipräsidenten im Frühjahr eingesetzte Arbeitsgruppe mehrere Monate schwere Vorwürfe gegen die Spitze des Landeskriminalamtes. Nachdem der Abschlussbericht vorgelegt wurde, wurde der Chef des Landeskriminalamtes seines Amtes enthoben. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Am 5. Februar 2018 wurde ein heute 55-jähriger Angeklagter wegen des Verdachtes eines versuchten Tötungsdeliktes aus dem Jahre 1980 in Hamburg-Steilshoop vorläufig festgenommen und der Untersuchungshaftanstalt zugeführt. Im Oktober 2018 begann das Verfahren gegen den Angeklagten vor dem Jugendschwurgericht Hamburg . Der Angeklagte wurde am 24. Oktober 2018 freigesprochen. Das Landgericht Hamburg erhob im Rahmen der Begründung des Freispruchs Vorwürfe gegen die Ermittlungsführung der 2017 gegründeten Ermittlungsgruppe (EG) 163/Cold Case Unit (CCU) geführten Ermittlungen. Zur Überprüfung der Vorwürfe wurde am 26. Oktober 2018 im Landeskriminalamt (LKA) die Arbeitsgruppe (AG) „Nachbereitung“ eingerichtet. Darüber hinaus wurden die Ermittlungen der EG 163 auch extern durch die Kriminalpolizei des Polizeipräsidiums München bewertet. Die Ergebnisse zeigten, dass die Ermittlungen den gebotenen fachlichen Anforderungen insgesamt nicht gerecht geworden sind. Beide Ergebnisse wurden der Staatsanwaltschaft Hamburg zur strafrechtlichen Prüfung übersandt. Aufgrund sich ergebender weitergehender Fragestellungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Ermittlungsgruppe Cold Cases setzte der Polizeipräsident am 28. April 2018 die Arbeitsgruppe CCU ein, um diese Fragestellungen zu bearbeiten. Der von der AG CCU erstellte Bericht zu den Ergebnissen ihrer Prüfungen ist als VS-NfD (nur für den Dienstgebrauch) eingestuft. Inhalte des Berichts können daher nicht öffentlich dargestellt werden. Bei der Entscheidung, den Leiter des Landeskriminalamtes von seinen Aufgaben zu entbinden, handelt es sich um eine Personalentscheidung der Polizei, die sich ausschließlich als personalrechtliche Maßnahme darstellt. Von einer detaillierten Darstellung zu den Hintergründen ist daher aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes der Betroffenen abzusehen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt. Drucksache 21/18101 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Wie lautete der konkrete Auftrag an die Arbeitsgruppe? Die AG „CCU“ hatte den Auftrag, die Vorwürfe zu Führungsmängeln und kritischen Darstellungen aus dem Schreiben des Rechtsanwaltes Strate vom 18. Februar 2019 zu prüfen. Darüber hinaus fand eine Betrachtung sowie ein Abgleich der Ergebnisse der AG „Nachbereitung“ des LKA und der Polizei München – die sich beide mit der Frage der fachlichen Ermittlungsstandards befasst haben – mit dem Ziel, gegebenenfalls notwendige Veränderungsbedarfe aufzuzeigen, statt. 2. Wer war Mitglied der Arbeitsgruppe? Die AG „CCU“ wurde von dem Leitenden Kriminaldirektor (LKD) außer Dienst (a.D). Bernd Schulz-Eckhardt geleitet. Ihr gehörten drei weitere Kriminalbeamte an, davon zwei ebenfalls a.D. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes der Beteiligten sieht der Senat von der weiteren Beantwortung der Frage ab. 3. Was sind die wesentlichen Ergebnisse der Arbeitsgruppe? Siehe Vorbemerkung. 4. Welche Kosten sind durch die Arbeitsgruppe beziehungsweise die Prüfung entstanden und aus welcher Produktgruppe wurden sie bezahlt? Bitte detailliert auflisten. Zwischen der Polizei und den externen Mitgliedern der AG „CCU“ wurden jeweils Dienstverträge für den Auftrag geschlossen. Das Honorar orientierte sich an der letzten Gehaltsstufe, die jeweiligen Buchungen sind noch nicht abgeschlossen. Die Honorarkosten werden sich insgesamt auf 51 840 Euro belaufen und aus der Produktgruppe 275.13 bezahlt. Darüber hinaus werden die der Polizei im Sinne der Fragestellung entstandenen Kosten nicht gesondert erhoben und sind generell von den im Haushalt der Polizei zur Verfügung stehenden Mitteln gedeckt. 5. Welche konkreten Versäumnisse, die nun zu seiner Enthebung beitrugen , werden dem bisherigen Leiter des LKA vorgeworfen? Siehe Antwort zu 3. 6. Gab es vor der Enthebung des bisherigen Leiters des LKA bestimmte Mediationsverfahren, Weiterbildungen, Coachings oder Ähnliches in Führungsfragen? Wenn ja, welche und wer nahm daran teil? In der Zeit von März 2018 bis Juli 2019 gab es einen von einem externen Coach durchgeführten Coaching-Prozess für die Polizeiführungsrunde (PFR); der bisherige Leiter des LKA war zu dieser Zeit Mitglied der PFR. Da es sich im Einzelnen um Personalführungsfragen handelt, sieht der Senat aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes des Betroffenen von der weiteren Beantwortung der Frage ab.