BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18108 21. Wahlperiode 30.08.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Harald Feineis (AfD) vom 22.08.19 und Antwort des Senats Betr.: Arbeitslosen-Telefonhilfe (ATH) insolvent – Wie konnte es dazu kommen ? Seit mehr als 30 Jahren berät die Arbeitslosen-Telefonhilfe e.V. (ATH) Menschen zu unterschiedlichen Problemfragen der Arbeitslosigkeit.1 Am 11.07.2019 hat ATH einen Insolvenzantrag gestellt. Bis zum 23. Juli lagen der Behörde „zu den Ursachen der Liquiditätsprobleme (…) noch keine Erkenntnisse vor“.2 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat hat bereits mit den Drs. 21/17807 und 21/17863 ausführlich zur Situation der Arbeitslosen-Telefonhilfe e.V. (ATH) Stellung genommen. Der Senat hat dabei insbesondere darauf hingewiesen, dass es sich bei Informationen zur Summe der Rückforderungszahlung gemäß § 67 Absatz 2 S. 2 SGB X um Geschäftsgeheimnisse des Trägers handelt, die der Senat gemäß § 67 b Absatz 1 SGB X nur bei Vorliegen einer gesetzlichen Übermittlungsbefugnis im SGB oder gemäß Artikel 6 Absatz 1 S. 1 Buchstabe a DS-GVO mit Einwilligung der Betroffenen weitergeben darf, siehe Vorbemerkung Drs. 21/17863. Der Senat ist daher aus Gründen des Sozialdatenschutzes nach § 35 SGB I, §§ 67 fortfolgende SGB X an der Mitteilung der Rückforderungssumme sowie an einer Aufschlüsselung der Fallkostenpauschalen gehindert. Die zuständige Behörde hat ATH hinsichtlich der hier in Rede stehenden Rückforderung über mögliche Stundungs- und Ratenzahlungsmodalitäten informiert, einen entsprechenden Antrag hat ATH bisher nicht gestellt. Gemäß VV zu § 46 LHO wurden die Verwendungsnachweise stets drei Monate nach Ablauf des Zuwendungszeitraumes bei der ATH abgefordert und geprüft. Bestandteil der Verwendungsnachweise ist ein Sachbericht, mit dem über Projektverlauf und -erfolge berichtet wird. Auf Basis einer Kooperationsvereinbarung zwischen der zuständigen Behörde, Jobcenter team.arbeit.hamburg und allen Trägern der Lebenslagenberatung haben die Träger außerdem im Rahmen von vierteljährlichen Steuerungsgesprächen über die Ergebnisse des Zugangs und des Erfolgs der eingeleiteten Maßnahmen berichtet und die dieser Berichterstattung zugrundeliegenden Daten an die zuständige Behörde übermittelt. Die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung der ATH liegt in der Verantwortung ihrer Geschäftsführung. Über die interne Kalkulation des Vereins zu den Fallkostenpauschalen , zur Leistungserbringung und zur Finanzierung des Vereins liegen dem Senat keine Informationen vor. 1 http://www.arbeitslosen-telefonhilfe.de/index.php. 2 Bürgerschaftsdrs. 21/17807. Drucksache 21/18108 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie häufig hatte die zuständige Behörde in den vergangenen Jahren einen Verwendungsnachweis von der ATH eingefordert? 2. Die ATH hatte bei Abgabe des letzten Verwendungsnachweises „u.a. angegeben, dass die bis zum Ende des Zuwendungszeitraumes (31.3.2019) abgeforderte und von der zuständigen Behörde ausgezahlte Zuwendungssumme nicht in Gänze verbraucht wurde“. Die Rückzahlung dieser nicht verbrauchten Mittel wurde mittels Rückforderungsbescheid vom 08.07.2019 geltend gemacht. Um welche Summe handelte es sich hierbei und wie erklärt sich die Behörde, dass es hierdurch zu Liquiditätsproblemen bei der ATH kommen konnte? 3. Die ATH erklärt in einer Pressemeldung, zum Insolvenzantrag sei es aufgrund eines Liquiditätsengpasses wegen eines Rückzahlungsbescheides gekommen.3 a) Wieso gab es keine Verhandlungen über alternative Rückzahlungsmodalitäten , beispielsweise Ratenzahlung oder ähnliche? b) Wieso ist die ATH insolvent, sobald sie nicht verbrauchte Gelder zurückerstattet? c) Warum war die Behörde nicht über den möglichen Liquiditätsengpass informiert? d) Warum ist die Behörde offensichtlich nicht über die finanzielle Situation bei der ATH informiert? 4. Knapp 5,5 Millionen Euro Steuergelder wurden in den vergangenen rund vier Jahren an die ATH ausgezahlt für (telefonische) Beratung Arbeitsloser , überwiegend erwerbsfähiger Leistungsberechtigter in den Rechtsbereichen SGB II und III. In welchen zeitlichen Abständen wurden der Behörde Dokumentationen über Beratungserfolge/-misserfolge in welcher Form vorgelegt? Siehe Vorbemerkung. 3 http://www.arbeitslosen-telefonhilfe.de/index.php, zuletzt gesehen am 20.08.2019.