BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18111 21. Wahlperiode 30.08.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Detlef Ehlebracht (AfD) vom 22.08.19 und Antwort des Senats Betr.: Wie gerecht ist das Gängeviertel? Seit 2015 wurde das Gängeviertel bereits von mehreren Fraktionen und Drucksachen behandelt. Der Senat hat sich dazu entschlossen, das Viertel durch die Steg Hamburg sanieren zu lassen und das Gängeviertel anschließend per Erbbaurechtsvertrag der Gängeviertel Genossenschaft 2010 eG zu überlassen. Den Bewohnern wird so eine langfristige Mietnutzung zu subventionierten Konditionen ermöglicht. In Drs. 21/10697, in der der Senat noch die Verhandlungen über den genannten Erbbauvertrag dementierte, wurde bereits auf die hohen Kosten und den schleppenden Sanierungsfortschritt im Gängeviertel hingewiesen. In Drs. 21/955 wurde wiederum festgestellt, dass es in einigen Objekten des Gängeviertels eine 21-jährige Mitpreisbindung gäbe, die zum jetzigen Zeitpunkt bei einer Quadratmetermiete von 6,05 Euro erreicht hat und damit deutlich unterhalb der für neue Sozialwohnungen festgesetzten Höchstgrenze von derzeit 6,40 Euro liegt. Diese Informationen werfen die Frage auf, wie gerecht die Mittelaufwendungen für die Förderung des Gängeviertels sind. Dies vorausgeschickt fragen wir den Senat: Das sogenannte Gängeviertel ist seit 2011 ein Fördergebiet im Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE). Im Zuge der Gebietsentwicklung wurden die Wohn- und Geschäftsgebäude Caffamacherreihe 37 – 39 und 43 – 49 sowie die sogenannte Fabrique im Gängeviertel, Valentinskamp 34a, saniert. Die unsanierten Gebäude werden durch den Verein Gängeviertel e.V. gemäß Vereinbarung über die Nutzung für interne Zwecke des Vereins und als Arbeitsräume seiner Künstler genutzt (Siehe Drs. 20/2736). Die Räume in den unsanierten Gebäuden sind daher keine Wohneinheiten. Die sanierten Wohn- und Geschäftsgebäude wurden mit dem Programm „Modernisierung von Mietwohnungen in Gebieten der Integrierten Stadtteilentwicklung“ (vormals: Modernisierung von Mietwohnungen in Sanierungsgebieten ) der Hamburgischen Investitions- und Förderbank AöR (IFB) gefördert. Mit der Förderung ist eine Mietpreis- und Belegungsbindung für 21 Jahre verbunden. Die Miete nach Abschluss der Modernisierungsmaßnahme liegt regelhaft 0,55 Euro/m2 unterhalb der Sozialmiete für geförderten Wohnungsneubau und steigt pro Jahr um 0,15 Euro/m2. Mit dem Programm werden auch Räume sonstiger Nutzung gefördert. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Wohneinheiten, mit wie vielen Quadratmetern Mietfläche im Minimum, Maximum und Durchschnitt, sind im Gängeviertel vorhanden? In den sanierten Gebäuden sind 17 Wohneinheiten mit rund 1 390 m2 Wohnfläche vorhanden. Die Wohnflächen pro Wohneinheit betragen rund 44 m2 bis rund 98 m2. Drucksache 21/18111 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Der Durchschnittswert beträgt rund 82 m2. In drei Fällen sind je zwei Wohneinheiten zu einer Wohnung zusammengelegt worden. 2. Welche Objekte zählen außer den in Drs. 21/17641 unter Punkt 5. aufgezählten noch zum Gängeviertel? Valentinskamp 34. 3. Wie viele Grundstücke mit insgesamt wie viel Quadratmetern Fläche zählen zum Gängeviertel? Zwölf Grundstücke mit einer Gesamtgröße von circa 4 950 m². 4. Wie viele der vorhandenen Wohneinheiten werden durch Mittel der Stadt direkt oder indirekt gefördert? Alle sanierten Wohneinheiten. 5. Wie hoch sind alle Fördermittel beziehungsweise finanzielle Aufwendungen , die direkt oder indirekt von der Stadt Hamburg für die Förderung des Gängeviertels aufgebracht werden? Bisher wurden rund 6,35 Millionen Euro an Landesmitteln aufgebracht. Eine Aussage zu künftigen Fördermitteln wird erst auf Basis der Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzepts Gängeviertel/Valentinskamp möglich sein. Diese befindet sich derzeit in Vorbereitung. 6. Wie viele Objekte, mit wie vielen Wohneinheiten und Quadratmetern gibt es im Gängeviertel, die in Privatbesitz sind? Wie viele davon werden städtisch gefördert? Keine. 7. Wie hoch sind minimale, maximale und durchschnittliche Miete für die Wohneinheiten des Gängeviertels? Derzeit beträgt die Nettokaltmiete zwischen 6,00 Euro/m2 und 6,05 Euro/m2, im Durchschnitt liegt sie bei 6,02 Euro/m2. 8. Womit werden die unterhalb von 6,40 Euro pro m² liegenden Mieten begründet? Siehe Vorbemerkung. 9. Wie sind die Fragen 1. bis 5. in Bezug auf die übrigen, nicht zu Wohnzwecken genutzten Flächen zu beantworten? In Bezug auf Frage 1.: In den sanierten Gebäuden sind fünf Gewerbeeinheiten mit rund 470 m2 Nutzfläche vorhanden. Die Nutzflächen liegen zwischen rund 40 m2/ Einheit und 200 m2/Einheit und im Durchschnitt bei 94 m2/Einheit. Im soziokulturellen Zentrum Fabrique sind zwölf Einheiten mit 1 735 m2 Nutzfläche vorhanden. Die Einheiten liegen zwischen rund 48 m2 und rund 200 m2 und durchschnittlich bei 145 m2. In Bezug auf Frage 4.: alle sanierten Flächen. Die Antworten zu den Fragen 2., 3. und 5. beziehen sich auf alle Flächen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 10. Wie viele Bewohner gibt es im Gängeviertel? Im Gängeviertel sind aktuell 68 Personen gemeldet. 11. Wie hoch ist die Fördermittelsumme, die bisher aus öffentlichen Mitteln in Sanierung, Kulturförderung, Mietförderung und Ähnliches im Gängeviertel investiert wurde? Zusätzlich zu den unter 5. genannten Mitteln sind noch 0,4 Millionen Euro aus der Europäischen Regionalförderung (EFRE) geflossen. 12. Wie hoch ist die Prognose des Senats für die noch erforderliche Fördermittelsumme , bis sich das Gängeviertel aus eigener Kraft, wirtschaftlich und ohne öffentliche Förderung, verwaltet werden kann? Siehe Antwort zu 5.