BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18113 21. Wahlperiode 30.08.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Carl-Edgar Jarchow und Michael Kruse (FDP) vom 22.08.19 und Antwort des Senats Betr.: Nachfrage zu Drs. 21/17862 – Vergabe von baulichen und handwerklichen Aufträgen durch die Freiwillige Feuerwehr Hamburg In seiner Antwort in der Drs. 21/17862 nannte der Senat in Seiner Antwort zu Frage 6. zu erfolgten Einbauten von neuen Absauganlagen auch das Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Lokstedt und führte zu Frage 7. nach Leistungsstörungen bei der Installation von Absauganlagen in Wehrhäusern von Freiwilligen Feuerwehren aus: „Der Geschäftsstelle der Freiwilligen Feuerwehr wurden (Stand 25.07.2019) keine Schäden oder andere Vorkommnisse gemeldet.“ Der Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Lokstedt e.V. hat bezogen auf Absauganlagen am 23.05.2019 folgende Beschlüsse gefasst: Top 10.12 – Kompressor Der Vorstand schlägt der Mitgliederversammlung vor, die Anschaffung eines Kompressors für die Absauganlage mit 500 Euro zu fördern. Top 10.13 – Reparatur Absauganlage Der Vorstand schlägt der Mitgliederversammlung vor, die Reparatur der Absauganlage mit 300 Euro zu fördern. Dieses erfolgte aufgrund von Mitgliederinitiativen, nachdem die Wehrführung am 02.05.2019 hinsichtlich des Fehlens eines für den Betrieb der Anlage essenziellen schallisolierten Druckluftkompressor mitgeteilt hatte, dass eine Änderung der Situation von Seiten der Feuerwehr Hamburg nicht absehbar wäre. Zumindest der Beschluss zur Anschaffung eines Kompressors soll bereits umgesetzt worden sein. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wurde die Nichtinstallation des schallisolierten Kompressors der Absauganlage im Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Lokstedt der Geschäftsstelle der Freiwilligen Feuerwehr tatsächlich nicht bis zum 25.07.2019 gemeldet? Wurde eine entsprechende Meldung inzwischen nachgeholt? 2. Wer hatte die Installation des Anfang 2018 ausgefallen Leihgerätes des Installateurs veranlasst und wie wurde diese im Rahmen des Werkvertrages der Freien und Hansestadt Hamburg mit diesem vereinbart und gehandhabt? Drucksache 21/18113 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Wurde die Installation des Kompressors aufgrund des Einsatzes des Leihgerätes verschoben? Wenn ja, wie lange und zu welchen Bedingungen? 4. Erwägt der Senat, gegenüber dem Installateur Forderungen wegen Leistungsstörungen geltend zu machen? Wenn ja, bis wann beziehungsweise wäre eine Geltendmachung aufgrund von Fristabläufen überhaupt noch möglich? 5. Plant der Senat einen Ausgleich der vom Förderverein geleisteten Zahlung ? 6. Rechnet der Senat mit der Finanzierung der Herstellung eines betriebsfähigen Zustandes der Absauganlage durch den Förderverein? Wenn nein, wann soll diese Maßnahme durch die Freie und Hansestadt Hamburg veranlasst werden? Die Freiwillige Feuerwehr hat in einer Reihe von Feuerwehrhäusern Druckluftanlagen installiert. Zu diesen Druckluftanlagen gehören entsprechende Kompressoren, die notwendig sind, um den entsprechenden Druck in den Leitungen aufzubauen und zu halten. Diese Kompressoren entwickeln bauartbedingt im Betrieb Lärmemissionen. Es gibt hierbei unterschiedliche Typen von Kompressoren mit höheren und niedrigeren Emissionswerten. Beim Verbauen dieser Kompressoren ist daher darauf zu achten, ob die Kompressoren gegebenenfalls nachteilig auf umliegende Nachbarschaften wirken können oder ausreichende Abstände oder bauliche Bedingungen vorhanden sind, die dies verhindern. Bei der Ausrüstung der Feuerwehrhäuser mit Kompressoren wurde dies jeweils beachtet. Bei der Ausrüstung des Feuerwehrhauses der FF Lokstedt wurde ein Standardkompressor an die zum Nachbarhaus angrenzende Wand angebaut. Es handelte sich dabei im Übrigen nicht um ein Leihgerät. Bei dem als Leihgerät bezeichneten Gerät handelte es sich um ein Arbeitsgerät des Installateurs , dass dieser vor Ort vergessen hatte und nach entsprechendem Hinweis abholte . Nach Installation der Druckluftanlage erhielt die Geschäftsführung der Freiwilligen Feuerwehr Kenntnis über den Umstand, dass es am Feuerwehrhaus der Freiwilligen Feuerwehr Lokstedt zu Problemen mit Lärmemissionen kommt. Es handelte sich dabei jedoch nicht um Leistungsstörungen an den Absauganlagen oder Einbaufehler sowie Beschädigungen im Sinne der Fragestellung. Daraus erklärt sich die Beantwortung der entsprechenden Frage in Drs. 21/17862. Aktuell ist die Geschäftsführung der Freiwilligen Feuerwehr mit der Sprinkenhof GmbH damit befasst, die Lärmproblematik am Feuerwehrhaus der Freiwilligen Feuerwehr Lokstedt durch eine geeignete bauliche oder technische Lösung zu beheben. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die geräuschgeminderten Anlagen einen gegenüber den Standardkompressoren höheren Platzbedarf haben, sodass ein einfacher Austausch des Kompressors nicht möglich ist. Die vom Förderverein initiierte Aktion zeugt vom Engagement der Beteiligten vor Ort und wird in diesem Sinne positiv bewertet. Aus Gründen der Gewährleistung des dauerhaften Betriebes der Druckluftanlagen mit entsprechenden Wartungsaufträgen und den Anforderungen an einen emissionsarmen Betrieb an dieser Stelle ist die durch den Förderverein angestrebte Lösung aus Sicht der Leitung der Freiwilligen Feuerwehr allerdings nicht geeignet, die Problematik zu lösen. Die Leitung der Freiwilligen Feuerwehr sieht es daher als ihre Aufgabe an, eine entsprechende Lösung zu realisieren. Ein Ausgleich der vom Förderverein geleisteten Zahlung ist dabei allerdings nicht möglich.