BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18115 21. Wahlperiode 30.08.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Jersch und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 23.08.19 und Antwort des Senats Betr.: Schiffbarkeit rund um Hamburg „wegen Krankheit und Urlaub in der WSV“ eingeschränkt? Der Senat hat unter anderem in seiner Fortschreibung des Luftreinhalteplanes angegeben, dem Binnenschiffsverkehr nicht nur im Vor-und Nachlauf des Überseetransportes eine höhere Bedeutung zukommen lassen zu wollen . In einer Aussendung vom 15. August 2019 kritisiert der Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. (BDB) die Ankündigung der Bundes- Wasserstraßenverwaltung (WSV), die Schleuse Geesthacht am 15. und 16. August 2019 täglich je für acht Stunden zwischen 13.00 und 21.00 Uhr vollständig zu sperren. „Aufgrund von Krankheit und Urlaub des verfügbaren Betriebsdienstpersonals und der Einhaltung der Arbeitszeit- und Ruhezeitregelungen “ sei die Schicht nicht zu besetzen, hätte das Amt mitgeteilt. Erst eine Woche vorher musste infolge des Schadens am Elb-Stauwehr das Schiffshebewerk Lüneburg für mehrere Tage außer Betrieb genommen werden . „Dadurch waren der Hafen Hamburg und weite Teile des Nordens der Republik vom Binnenschiffsverkehr abgeschnitten; an die 90 Schiffe stauten sich im Kanal und hohe Verdienstausfälle waren die Folge“, so der DBD. Im Zusammenhang mit dem Schadensfall in Geesthacht führt der BDB unter anderem aus: „… Den mangelhaften Zustand der Wehre und Schleusen – insbesondere aufgrund Personalmangels und chronischer Unterfinanzierung – haben in erster Linie die Verantwortlichen im Bundesverkehrsministerium und der Generaldirektion Wasserstraßen- und Schifffahrt (GDWS) zu vertreten .“ Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) sowie der Elbe-Allianz e. V. wie folgt: 1. Ist die Ankündigung der Wasserstraßenverwaltung (WSV), die Schleuse Geesthacht am 15. und 16. August 2019 täglich je für acht Stunden zwischen 13.00 und 21.00 Uhr vollständig zu sperren, umgesetzt worden? 2. Ist diese Schließung mit der Freien und Hansestadt Hamburg abgestimmt gewesen beziehungsweise wann wurde sie Hamburg gegenüber angekündigt und wer wurde in Hamburg ins Bild gesetzt? Drucksache 21/18115 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Hat es nach Wissen des Senates in der Realität eine Verlängerung beziehungsweise Verkürzung der Schließzeiten gegeben? Wenn ja, in welchem Umfang? 4. Wie ist die personelle Stärke der Belegschaft und welche Entwicklung selbiger hat es seit 2000 gegeben? 5. Wie viele Binnenschiffe waren von der Schließung betroffen? 6. War nach Beseitigung der Havarie in Scharnebek und vor der avisierten Schließzeit in Geesthacht der Rückstau von Binnenschiffen abgebaut beziehungsweise beseitigt? 7. Wie viele Schiffe wurden von den beiden Ereignissen (noch) betroffen? 8. Welche Auswirkungen hatten die Schleusenschließzeit und die Havarie im Schiffshebewerk Scharnebek auf den Hamburger Hafen? Wie viel der betroffenen Fracht war für die Freie und Hansestadt Hamburg bestimmt und wie viel davon als Container-Feederverkehr? 9. Konnte deswegen im Zulauf verspätete Fracht nicht weiter verschifft werden? Wenn ja, in welcher Größenordnung? 10. Setzt sich der Senat für die Freie und Hansestadt Hamburg als indirekt betroffene Gebietskörperschaft dafür ein, dass die GDWS gegebenenfalls tragfähige „Notfallkonzepte“ entwickelt, um die Bedienung der Anlagen und damit die Schiffbarkeit der Elbe auch bei akut angespannten Personalsituationen aufrechtzuerhalten? 11. Setzt sich der Senat für die Freie und Hansestadt Hamburg und wenn ja, wie, gegenüber dem BMVI dafür ein, dass Sorge getragen wird, dass die Wasserstraßenverwaltung auch vor Ort personell so besetzt ist, dass die Schleusen im Rahmen ihrer Betriebszeiten bedient werden können, damit die Planbarkeit und Verlässlichkeit des Schiffsverkehrs gewährleistet ist? Wenn nein, warum nicht? Nach Auskunft der WSV war der Schaden am Wehr Geesthacht (drohender Dammbruch ) nicht vorhersehbar und die daraufhin eingeleiteten Maßnahmen unvermeidlich. Hier hat die zuständige WSV umgehend gehandelt. Mit hohem Einsatz wurde ein größerer Schaden vermieden und die Schifffahrt schnellstmöglich wieder freigegeben. Unmittelbar betroffen waren 87 Schiffe am Schiffshebewerk Scharnebeck (67 Talfahrer Richtung Hamburg und 20 Bergfahrer). Der daraus resultierende Rückstau wurde innerhalb der folgenden Woche weitgehend abgebaut. Die personelle Bemessung an der Schleuse Geesthacht sieht grundsätzlich einen 24-Stunden-Betrieb vor. Derzeit befindet sich ein weiterer Schichtleiter in der Ausbildung . Die Ankündigung der Schließung der Schleuse Geesthacht am 15. und 16. August 2019 kam über das ELWIS-System sowie per NIF (Nautischer Informationsfunk in der Binnenschifffahrt) direkt an das Schifffahrtsgewerbe. Eine separate Vorankündigung oder Abstimmung mit Hamburger Behörden erfolgte aufgrund der Kurzfristigkeit und der fehlenden Planbarkeit des Personalausfalles nicht. Trotz der Kurzfristigkeit hat sich die Binnenschifffahrt weitgehend auf die bevorstehenden Schließungen eingestellt , sodass an der Schleuse Geesthacht kein neuer Rückstau entstand. Insgesamt haben beide Ereignisse zu zusätzlichen Belastungen für die Binnenreeder und Verlader (unter anderem durch Verspätungsschäden) geführt. Eine genaue Schadenshöhe ist nicht bekannt. Sollten diese Ereignisse Ausnahmeerscheinungen im laufenden Jahr bleiben, werden keine nachhaltigen negativen Auswirkungen für den Hamburger Hafen erwartet. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18115 3 Sowohl die Elbe Allianz e. V. als auch weitere Interessensverbände der Binnenschifffahrt haben bei der WSV die Aufrechterhaltung der Schifffahrt und Sicherstellung der Personalabdeckung auf den Hauptwasserstraßen explizit eingefordert. Weiterhin wurde eine Zusammenarbeit hinsichtlich der Verbesserung der Informationsflüsse angeboten . Der Senat setzt sich laufend (unter anderem in zahlreichen Gremien und Arbeitskreisen ) zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaft sowie weiteren Beteiligten für die Stärkung der Binnenschifffahrt und die Sicherstellung einer leistungsfähigen Anbindung des Hamburger Hafens an das deutsche Netz der Binnenwasserstraßen ein. Ergebnis dieser intensiven Bemühungen ist unter anderem die Aufnahme des Baus einer neuen Schleuse Lüneburg in den Bundesverkehrswegeplan. Ein weiteres Feld ist das Thema Digitalisierung, wo der Senat gemeinsam mit Sachsen-Anhalt und Brandenburg mit der Studie Elbe 4.0 einen wichtigen Impuls gesetzt hat. Darüber hinaus ist Hamburg seit Jahren Mitglied der „Elbe Allianz e.V.“ sowie der „Bündnis Elbe-Seitenkanal e.V.“ (BESK).