BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18126 21. Wahlperiode 30.08.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 23.08.19 und Antwort des Senats Betr.: Nutz der Senat eigentlich die zentralen Mittel zur Effizienzsteigerung und Verwaltungsmodernisierung? Im Einzelplan 9.2 werden zentrale Mittel für Programme zur Vor- und Zwischenfinanzierung von Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit sowie zur Verwaltungsmodernisierung bereitgestellt. In den vergangenen Jahren wurden die vom Senat im Haushaltsplan beantragten Ermächtigungen für diese Programme häufig nur zu einem geringen Teil in Anspruch genommen. In Drs. 21/14938 hatte der Senat zuletzt über die aus diesen Mitteln finanzierten Maßnahmen berichtet, dabei aber auch dargestellt, dass noch weitere Projekte erwartet werden beziehungsweise Mittel aus dem Modernisierungsfonds auch erst zum Jahresende beantragt werden können. Ich frage den Senat: Zum 1. Oktober 2019 erfolgt ein Zuständigkeitswechsel für den Fonds zur Effizienzsteigerung in das neu gegründete Amt Hamburgweite Dienste und Organisation der Finanzbehörde, das sich auch mit Fragen der Verwaltungsmodernisierung befasst. In diesem Zusammenhang wird ebenfalls die bisher geltende Richtlinie überarbeitet. Ein vorrangiges Ziel wird sein, bessere Verknüpfungen mit anderen Modernisierungsaktivitäten zu schaffen und – auch mithilfe des Fonds – zusätzliche Modernisierungsanreize zu setzen beziehungsweise Modernisierungsmaßnahmen gezielt zu unterstützen . Im Übrigen sind die Überlegungen noch nicht abgeschlossen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Fonds zur Vorfinanzierung von Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (Fonds zur Effizienzsteigerung): a. Welche Maßnahmen in welchen Behörden wurden im Jahr 2018 jeweils mit Mitteln in welcher Höhe aus dem Fonds zur Effizienzsteigerung finanziert? b. Welche haushaltsentlastende oder effizienzsteigernde Wirkung haben diese Maßnahmen jeweils im Einzelnen an welcher Stelle? Maßnahmen 2018 Betrag (Euro) Wirkung Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz, Abrechnungsprüfdienst des Sozialhilfeträgers (PApST), 54 000 Bekämpfung von Abrechnungsbetrug von ambulanten Pflegediensten gegenüber dem Sozialhilfeträger der Freien und Hansestadt Hamburg Summe: 54 000 Drucksache 21/18126 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 c. Welche Maßnahmen in welchen Behörden sollen im Jahr 2019 jeweils mit Mitteln in welcher Höhe aus dem Fonds zur Effizienzsteigerung finanziert werden? Maßnahmen 2019 Betrag (Euro) Wirkung Behörde für Kultur und Medien, Projekt Überführung Kulturimmobilien in das Mieter-Vermieter-Modell 224 700 Personalkostenreduzierung gegenüber Erbringung der Leistung auf Dauer in der Linie Finanzbehörde, Projekt NEO (Neue Einkaufsorganisation) 112 100 Einsparungen durch weitere Optimierung der Einkaufsorganisation Finanzbehörde, Kasse .Hamburg, Projekt Neuorganisation Forderungsmanagement , Einrichtung der Task Force TUVG im Teilprojekt 2 327 700 Steigerung der Rückholquote im Bereich des Unterhaltsvorschusses von derzeit 7 % auf 15 % und damit Verringerung des jährlichen Defizits zwischen ausgezahltem Unterhaltsvorschuss und zurückgeholten Beiträgen Summe: 664 500 d. In welcher Höhe sind derzeit noch Mittel des Fonds zur Effizienzsteigerung verfügbar? Zum Stichtag 26. August 2019 beträgt das Soll 9,97 Millionen Euro. Darin enthalten sind der Ansatz 2019 und Ermächtigungsüberträge aus dem Haushaltsjahr 2018. e. In welcher Höhe sind derzeit Mittel des Fonds zur Effizienzsteigerung für bestimmte Maßnahmen bereits festgelegt, aber noch nicht abgerufen? Maßnahme Betrag (Euro) über Gesamtlaufzeit Behörde für Kultur und Medien, Projekt Überführung Kulturimmobilien in das Mieter-Vermieter-Modell 395 900 Finanzbehörde, Projekt NEO (Neue Einkaufsorganisation) 339 600 Finanzbehörde, Kasse.Hamburg, Projekt Neuorganisation Forderungsmanagement, Einrichtung der Task Force TUVG im Teilprojekt 2 993 100 2. Fonds zur Zwischenfinanzierung von Maßnahmen zur Verwaltungsmodernisierung (Modernisierungsfonds): a. Welche Maßnahmen in welchen Behörden wurden im Jahr 2018 jeweils mit Mitteln in welcher Höhe aus dem Modernisierungsfonds finanziert? Leistungen des Modernisierungsfonds 2018 (Angaben in Euro): Epl. Fallgruppe A* Fallgruppe B** Fallgruppe C*** Senat und Personalamt 374 180 91 097 211 929 Bezirksamt Hamburg-Mitte 417 151 104 534 Bezirksamt Altona 53 859 Bezirksamt Eimsbüttel 13 976 Bezirksamt Hamburg-Nord 139 668 Bezirksamt Wandsbek 76 131 Bezirksamt Bergedorf 27 118 Bezirksamt Harburg 33 397 Justizbehörde 6 190 Behörde für Schule und Berufsbildung 352 147 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18126 3 Epl. Fallgruppe A* Fallgruppe B** Fallgruppe C*** Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung 87 418 64 248 Behörde für Kultur und Medien 51 003 6 515 38 934 Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration 546 846 4 050 Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz 28 572 103 426 Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen 35 089 Behörde für Umwelt und Energie 13 925 Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation 49 530 60 573 29 591 Behörde für Inneres und Sport 102 845 85 299 435 684 Finanzbehörde 315 551 111 505 359 666 * Fallgruppe A: Aufgabenkritische und effizienzsteigernde Maßnahmen ** Fallgruppe B: Übernahme strukturell mobiler Beschäftigter *** Fallgruppe C: Anderweitige Verwendung von gesundheitlich eingeschränkten Beschäftigten b. Welche Maßnahmen in welchen Behörden sollen im Jahr 2019 aus welchen Gründen jeweils mit Mitteln in welcher Höhe aus dem Modernisierungsfonds finanziert werden? Anträge für das Haushaltsjahr 2019 können ab dem vierten Quartal 2019 bis zum 15. Januar 2020 gestellt werden. Von daher kann über die endgültige Höhe der in diesem Jahr benötigten Mittel zu diesem Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden. c. In welcher Höhe sind derzeit noch Mittel des Modernisierungsfonds verfügbar? Zum Stichtag 26. August 2019 beträgt das Soll 17,5 Millionen Euro. Darin enthalten sind der Ansatz 2019 und Ermächtigungsüberträge aus dem Haushaltsjahr 2018. d. In welcher Höhe sind derzeit Mittel des Modernisierungsfonds für bestimmte Maßnahmen bereits festgelegt, aber noch nicht abgerufen ? Siehe Drs. 21/1165.