BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18130 21. Wahlperiode 03.09.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 26.08.19 und Antwort des Senats Betr.: Alsterdorf, Fuhlsbüttel, Groß Borstel, Langenhorn, Ohlsdorf – Steigt mit der Anzahl der Wohnungen auch die Anzahl der Sportanlagen? Nach Angaben im Wohnungsbauprogramm 2019 des Bezirks Nord umfasst das Wohnbauflächenpotenzial in Hamburg-Nord für die Jahre ab 2019 rund 9 000 Wohnungen. Auch im Wahlkreis 10 (Langenhorn, Fuhlsbüttel, Alsterdorf , Groß Borstel und Ohlsdorf) sind neben mehreren kleineren einige große Neubauvorhaben (zum Beispiel Tarpenbeker Ufer in Groß Borstel mit 900 Wohneinheiten, Petersen Park in Groß Borstel mit 400 Wohneinheiten, das Waldquartier in Langenhorn mit 750 Wohneinheiten, Diekmoor in Langenhorn mit 600 – 700 Wohneinheiten oder Kiwittsmoor in Langenhorn mit 480 Wohneinheiten) geplant, durch die sich die Bevölkerungszahl deutlich erhöhen wird. Dies zieht auch einen gesteigerten Bedarf an Sportmöglichkeiten für die neuen Bewohner nach sich. Der Hamburger Sportbund (HSB) veröffentlichte am 21. Juni 2019 auf seiner Homepage eine Pressemitteilung, mit der die Pläne für die Sportraumentwicklung für die zu erwartenden über 14 000 neuen Bewohnerinnen und im Neubaugebiet Altona/Diebsteich bekannt gegeben wurden, https://www.hamburger-sportbund.de/artikel/4987/sport-als-zentralerbestandteil -fuer-altona-diebsteich. Aktuell gibt es in den Stadtteilen des Wahlkreises 10 acht Sportplätze, die sowohl von Schulen und Sportvereinen als auch von Freizeitsportlern genutzt werden (Drs. 21/16924). Es stellt sich die Frage, welche Planungen hier zum Ausbau angesichts steigender Bevölkerungszahlen bestehen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Mit rund wie vielen neuen Bewohnern rechnet die zuständige Behörde nach Fertigstellung der Neubaugebiete a. Tarpenpeker Ufer in Groß Borstel, b. Petersen Park in Groß Borstel, c. Waldquartier in Langenhorn, d. Diekmoor in Langenhorn, e. Kiwittsmoor (Langenhorn)? 2. Wann werden diese Neubaugebiete voraussichtlich jeweils fertiggestellt sein? Die nachstehenden Angaben der Bewohnerzahl in den genannten Neubaugebieten beruhen auf einer Schätzung des mit der Planung beauftragten zuständigen Bezirk- Drucksache 21/18130 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 samts. Diese basiert auf der Anzahl der Wohnungen, der durchschnittlichen Haushaltsgröße sowie der angestrebten Wohnungsgrößen. Die angegebenen Zeiträume für den Abschluss der Baumaßnahmen bilden den derzeitigen Planungsstand ab. Angegeben ist jeweils das Jahr der voraussichtlichen Fertigstellung des letzten Bauabschnitts. Aufgrund der hohen Nachfrage kann es bei den ausführenden Bauunternehmen zu Kapazitätsengpässen kommen. Insofern stehen die Fertigstellungsdaten unter Vorbehalt. Neubaugebiet Bewohnerzahl Fertigstellung Tarpenbeker Ufer in Groß Borstel 1 800 2021 Petersen Park in Groß Borstel 600 2025 oder später Waldquartier in Langenhorn 1 800 2020 Diekmoor in Langenhorn 1 200 Planung wird zurzeit vorbereitet Kiwittsmoor in Langenhorn 700 2023 3. Wie beurteilt die zuständige Behörde aktuell das Sportangebot in den Stadtteilen des Wahlkreises 10? 4. Von welchem zusätzlichen Bedarf geht sie infolge der steigenden Bevölkerungszahl aus? In Bezug auf die Nutzung öffentlicher Sportanlagen ist es zurzeit möglich, alle Anfragen von Vereinen zu befriedigen beziehungsweise Angebote zu machen. Auf einzelnen Anlagen gibt es noch freie Nutzungszeiten. Das Angebot an Schulsportanlagen deckt den schulischen Bedarf ab. Soweit im Rahmen der Schulentwicklungsplanung Bedarf für einen weiteren Ausbau besteht, wird dieser in Abstimmung mit den Schulen, aber auch mit den zukünftig nutzenden Vereinen und den Bezirksämtern realisiert. Zum Stand der Planung siehe Antwort zu 5. 5. Welche konkreten Planungen bestehen im Hinblick auf die Errichtung neuer Sportanlagen beziehungsweise den Ausbau bestehender Sportanlagen im Wahlkreis 10? In Bezug auf öffentliche Sportplätze geht das zuständige Bezirksamt davon aus, dass die Anzahl der Anlagen ausreichend ist und eine wachsende Nachfrage durch eine Modernisierung der bestehenden Plätze gedeckt werden kann. Dies betrifft insbesondere den Bedarf in Bezug auf Fußball, da eine Umwandlung von Spielfeldern mit Tenne oder Naturrasen in Kunstrasen-Spielfelder eine höhere Nutzungsintensität ermöglicht . Im Wahlkreis 10 gibt es folgende Anlagen mit Naturrasen oder Tennenbelag, die bei Bedarf perspektivisch umgewandelt werden könnten: Weg beim Jäger, Hummelsbüttler Kirchenweg, Wellingsbüttler Landstraße, Neuberger Weg, Heubergredder. Beabsichtigt ist, die Anlage „Weg beim Jäger“ im Zusammenhang mit der Aufnahme von Groß Borstel in das Programm der Städtebauförderung (RISE) umzugestalten. Bei der Anlage Wellingsbüttler Landstraße ist geplant, diese in die abzustimmende Maßnahmenplanung der Bezirksämter für die Sanierung und Modernisierung öffentlicher Sportanlagen aufzunehmen. Die Ausbauplanung für die Schulsporthallen im Gebiet des Wahlkreises 10 sieht folgende Maßnahmen vor: Geplante Baumaßnahmen für Schulsporthallen im Bürgerschaftswahlkreis 10 Schulname Anschrift Gymnastik-halle 1-Feld- Halle geplanter Baubeginn geplante Baufertigstellung Schule Neubergerweg Neubergerweg 2 0 1 2019 2028 Schule Stockflethweg Stockflethweg 160 0 1 2019 2023 Carl-Cohn-Schule Carl-Cohn-Straße 2 0 1 2020 2022 Carl-Götze-Schule Brödermannsweg 2 1 0 2019 2022 Schule Alsterdorfer Straße Alsterdorfer Straße 39 0 1 2020 2022 Albert-Schweitzer-Schule Schluchtweg 1 0 1 2021 2022 Schule Eberhofweg Eberhofweg 63 0 1 2022 2024 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18130 3 Geplante Baumaßnahmen für Schulsporthallen im Bürgerschaftswahlkreis 10 Schulname Anschrift Gymnastik-halle 1-Feld- Halle geplanter Baubeginn geplante Baufertigstellung Standort Grellkamp Grellkamp 38/40 0 1 2023 2024 Stadtteilschule Am Heidberg/ Grundschule Am Heidberg Tangstedter Landstraße 300 0 1 2025 2026 Gesamt 1 8 Daten: SBH | Schulbau Hamburg, Stand: 27.08.2019 Zur weiteren Sportinfrastruktur im Wahlkreis siehe Drs. 21/14434.