BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18132 21. Wahlperiode 03.09.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 26.08.19 und Antwort des Senats Betr.: Bezirksamtsleiter Herr Kay Gätgens muss seinen Posten räumen In seiner Ausgabe vom 21.08.2019 teilte das „Niendorfer Wochenblatt“ mit, dass die Koalition zwischen den GRÜNEN und der SPD beendet sei. Zukünftig wollen die GRÜNEN mit der CDU zusammenarbeiten. Damit seien, so das „Niendorfer Wochenblatt“, auch die Amtstage von Bezirkschef Kay Gätgens (SPD) gezählt. Kay Gätgens (SPD), der erst Ende 2016 mit Mehrheit von SPD und GRÜ- NEN für sechs Jahre gewählt wurde, wird also absehbar für einen grünen Amtschef Platz machen müssen. Der Zeitpunkt steht noch nicht fest. Absehbar ist allerdings, dass Herr Kay Gätgens seinen Posten nur unter Fortsetzung seiner Bezüge räumen muss. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Welche Kosten kommen durch die Freistellung des Herrn Kay Gätgens auf den Steuerzahler zu? Die beamtenrechtliche Stellung von Bezirksamtsleitungen ergibt sich aus § 7 Hamburgisches Beamtengesetz. Im Übrigen nimmt der Senat zu hypothetischen Fragen keine Stellung.