BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18135 21. Wahlperiode 03.09.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Richard Seelmaecker und Dennis Thering (CDU) vom 26.08.19 und Antwort des Senats Betr.: Bewohnerparkzonen in Fuhlsbüttel – Zeit für eine erste Bilanz Seit dem 17. Juni 2019 gibt es neben der Bewohnerparkzone N100 „Flughafen “ fünf weitere Bewohnerparkzonen (N101 „Flughafenstraße“, N102 „Bergkoppelweg “, N103 „Etzestraße“, N104 „Ahornkamp“ und N105 „Olendörp“). In diesen Parkzonen gilt täglich zwischen 09.00 und 20.00 Uhr für alle Fahrzeuge eine Parkscheibenpflicht mit einer kostenlosen Höchstparkdauer von drei Stunden. Bewohner mit einem Bewohnerparkausweis sind von der Parkscheibenpflicht und der Höchstparkdauer ausgenommen. Diese sinnvolle Maßnahme dient dazu, das Langzeitparken, insbesondere von Flugreisenden , zu verhindern. Einem Bericht des „Hamburger Wochenblatts“ für Langenhorn , Fuhlsbüttel und Hummelsbüttel vom 31. Juli 2019 zufolge wächst indes der Ärger über die neuen Parkzonen. Dabei beschweren sich die Anwohner, vor allem Gewerbetreibende, sowohl über fehlende Parkmöglichkeiten in den Quartieren als auch über fehlende Kontrollen der Ordnungshüter sowie über die Einteilung der Parkzonen allgemein. Ein Anwohner wird zitiert: „„Seit der Einführung der neuen Anwohnerparkzonen funktioniert hier nichts mehr. Der Beamte, der hier vorher fast täglich Strafzettel für Fremdparker verteilte und dafür sorgte, dass nach spätestens fünf Tagen abgeschleppt wurde, ist leider verschwunden, (…)". Ein Fahrzeug mit dänischem Kennzeichen stehe beispielsweise seit drei Wochen an der Straße und hat insgesamt vier Strafzettel bekommen. „Doch die waren plötzlich wieder weg.“ Nur abgeschleppt wurde nicht. „Wenn man jetzt einmal bedenkt, wie viel Geld er gespart hat, weil er ja nicht die Parkgebühren bezahlen muss, die es am Flughafen kostet, dann hat der Däne alles richtig gemacht“, schimpft (…).“ Der LBV teilte dem Wochenblatt mit, dass die Überwachung des ruhenden Verkehrs in den Bewohnerparkgebieten am Flughafen durch die Abteilung Parkraum-Management des LBV erfolge und Parkverstöße durch Ordnungswidrigkeitsanzeigen geahndet würden. Die Mitarbeiter des LBV seien selbst jedoch nicht befugt das Abschleppen von Fahrzeugen anzuordnen. Es bestünde allerdings ein mit dem örtlichen Polizeikommissariat vereinbartes Verfahren. Inzwischen sind auch hoheitliche Maßnahmen sichtbar geworden. In den letzten Wochen wurden offenbar viele Pkws per Abschleppunternehmen umgesetzt, insbesondere aus dem neuen Bewohnerparkbereich heraus in den Brombeerweg und die Alte Landstraße hinein. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie viele Parkverstöße wurden seit Einrichtung der neuen Bewohnerparkzonen N101-N105 festgestellt? Bitte pro Bewohnerparkzone angeben . Drucksache 21/18135 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Wie viele Anzeigen aufgrund von Ordnungswidrigkeiten wurden durch Mitarbeiter des LBV seit Einrichtung der neuen Bewohnerparkzonen N101-N105 gefertigt? Bitte pro Bewohnerparkzone angeben. Übersicht der durch den Landesbetrieb Verkehr (LBV) erfassten Ordnungswidrigkeiten in den Bewohnerparkgebieten N101-N105 (Zeitraum: 17.06.2019 (Inkrafttreten des Bewohnerparkens) bis 31.07.2019) Bewohnerparkgebiet Anzahl erfasster Ordnungswidrigkeiten N101 1 257 N102 1 328 N103 1 484 N104 2 578 N105 795 Gesamt 7 442 Für die polizeiliche Überwachung werden entsprechende statistische Erhebungen nicht vorgenommen. Eine nachträgliche händische Auswertung ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 3. Wie hoch ist das Bußgeld für einen Parkverstoß in der Bewohnerparkzone ? Die Höhe des Bußgeldes ist von der Art des Verstoßes abhängig. Die Bewohnerparkzonen sind mit den Verkehrszeichen 314.1 beziehungsweise 314.2 – mit Zusatzzeichen – gekennzeichnet. Im bundesweit einheitlichen Bußgeldkatalog sind die zahlreichen Verstöße gegen Zeichen 314 aufgeführt. Hierbei sind Regelsätze zwischen 10 und 30 Euro vorgesehen. 4. In welcher Höhe wurden insgesamt Bußgelder infolge von Ordnungswidrigkeiten in den neuen Bewohnerparkzonen N101-N105 verhängt? Siehe Antwort zu 1 und 2. 5. Bei wie vielen Fahrzeugen wurde seit Einrichtung der neuen Bewohnerparkzonen N101-N105 das Abschleppen angeordnet und wohin wurden die Fahrzeuge verbracht? Bitte pro Bewohnerparkzone angeben. Durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des örtlich zuständigen Polizeikommissariats (PK) 34 wurden ab dem 1. Juli 2019 Abschleppvorgänge auf Basis der vom Landesbetrieb Verkehr (LBV) gemeldeten Ordnungswidrigkeiten im Bereich der Bewohnerparkzonen N100-N105 angeordnet. Eine detaillierte statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung erfolgt erst seit dem 1. August 2019. Die Anzahl der im August einschließlich 26. August 2019 durchgeführten Abschleppvorgänge und die jeweiligen Abstellorte sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: Gebiet Anzahl Vorgänge Verwahrplatz Brombeerweg Alte Landstr Maienweg Rübenkamp Teetzparkweg Fuhlsbüttler Straße N101 59 26 17 10 5 1 N102 4 1 3 N103 65 37 17 5 3 1 2 N104 101 24 23 5 32 5 5 7 N105 13 1 5 2 5 Summe 250 93 65 23 45 10 7 7 Zusätzlich wurden im Juli 2019 insgesamt 100 Abschleppvorgänge in allen sechs Bewohnerparkgebieten durchgeführt; eine händische Auswertung im Sinne der Fragestellung ist darüber hinaus in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Seit Einrichtung der Bewohnerparkzonen wurden somit bis zum 26. August 2019 insgesamt 350 Abschleppvorgänge durchgeführt. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18135 3 6. Wie viele Bewohnerparkausweise wurden jeweils für die neuen Bewohnerparkzonen N101-N105 erteilt? Übersicht der erteilten Bewohnerparkausweise in den Bewohnerparkgebieten N101- N105 (Zeitraum: 25.05.2019 [frühester Zeitpunkt für die Beantragung für die neuen Bewohnerparkgebiete] bis 31.07.2019) Bewohnerparkgebiet Anzahl erteilter Bewohnerparkausweise N101 515 N102 672 N103 680 N104 1 040 N105 543 Gesamt 3 450 7. Wie viele Anträge von Gewerbetreibenden auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für betriebsnotwendige Fahrzeuge wurden seit Einrichtung der neuen Bewohnerparkzonen gestellt und wie viele wurden abgelehnt ? Beim LBV wurden vier Anträge auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken in Bewohnerparkgebieten gestellt, einer davon wurde abgelehnt. 8. Welche Erkenntnisse liegen der zuständigen Behörde darüber vor, ob die Einrichtung der neuen Bewohnerparkzonen für Gewerbetreibende zu Problemen führt, beispielsweise im Hinblick auf das Parken durch Mitarbeiter ? 9. Gab es Beschwerden/Anregungen von Anwohnern oder Gewerbetreibenden zu den neuen Bewohnerparkzonen? Den LBV haben auf unterschiedlichem Weg Beschwerden von unterschiedlichen Verkehrsteilnehmern erreicht, welche mündlich und/oder schriftlich beantwortet wurden. Die Anzahl wird statistisch nicht erfasst. Ergänzend gab es Beschwerden beziehungsweise Anregungen seitens der Bewohnerinnen und Bewohner bezüglich der Art der Beschilderung sowie zu nicht abgeschleppten Dauerparkern. 10. Wie stellt sich das Problem der Verlagerung aus Sicht der zuständigen Behörde dar? Der LBV beobachtet gemeinsam mit dem PK 34 die Entwicklung. Eine verlässliche Bewertung der Situation in den umliegenden Gebieten ist aufgrund der geringen Dauer der Maßnahme, besonders mit Hinblick auf Gewöhnungs- und kurzfristige Effekte, derzeit noch nicht möglich. Belastbare Aus-sagen werden frühestens Mitte 2020 möglich sein. Dies entspricht dem üblichen Zyklus bei der Einführung von Bewohnerparkgebieten . Etwaig notwendige Folgemaßnahmen werden sodann geprüft. 11. Wie hoch belaufen sich die Kosten für das Umsetzen eines Fahrzeugs im Durchschnitt? Das nach Vergabeentscheidung grundsätzlich für das Losgebiet „Fuhlsbüttel“ im Sinne der Fragestellung eingesetzte Abschleppunternehmen berechnet für seine Leistung 146,90 Euro. Hinzu kommen 60,40 Euro Auftragsgemeinkostenzuschlag. Im Übrigen siehe Drs. 21/17223. 12. Wie beurteilt die zuständige Behörde die ersten Erfahrungen mit den neuen Bewohnerparkzonen? Inwiefern sieht sie Änderungsbedarf? Siehe Antwort zu 10.