BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18139 21. Wahlperiode 03.09.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 26.08.19 und Antwort des Senats Betr.: Dolmetscher an Hamburger Schulen – Wie ist die aktuelle Situation? Schulbildung kann nur dann funktionieren, wenn sich auch alle Beteiligten sprachlich miteinander verständigen können. Gerade im Kontakt mit Eltern ergeben sich aber immer wieder Situationen, in denen eine unmittelbare Kommunikation nicht unproblematisch möglich ist. In solchen Situationen können an Hamburger Schulen Dolmetscher eingesetzt werden. Ziel ist, dass der schulische Bildungsweg der Schüler bestmöglich unterstützt wird. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die für Bildung zuständige Behörde stellt den Schulen eine Übersicht – nach Sprachen sortiert – mit zurzeit 99 freien Dolmetscherinnen und Dolmetschern in Hamburg zur Verfügung. Die Kosten für den Einsatz von Dolmetscherinnen und Dolmetschern werden von der für Bildung zuständigen Behörde übernommen. Der für Bildung zuständigen Behörde ist es sehr wichtig, Schülerinnen und Schüler mit einem entsprechenden Bedarf im Hamburger Regelschulsystem zu integrieren. Der Einsatz von Dolmetscherinnen und Dolmetschern stellt einen wichtigen Beitrag dar, um sprachliche Barrieren zu überwinden. Steht keine Vertrauensperson zur Verfügung, die übersetzen kann, setzen Schulen für Gespräche mit Eltern sowie Schülerinnen und Schülern ohne oder mit geringen deutschen Sprachkenntnissen an den staatlichen allgemeinbildenden Schulen in Hamburg Dolmetscherinnen und Dolmetscher eigenständig ein. Dolmetscherinnen und Dolmetscher werden bei informellen Gesprächen wie Lernentwicklungsgesprächen , Elternabenden oder sonstigen Beratungsgesprächen eingesetzt . Schulen können auch Dolmetscherinnen und Dolmetscher einsetzen bei Anhörungen im Rahmen von Ordnungsmaßnahmen, Gesprächen zu Jahreszeugnissen oder weiteren Gesprächen, die auf den Erlass beziehungsweise die Vorbereitung oder die Prüfung der Voraussetzungen eines Verwaltungsaktes hinwirken. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. In welchen Kontexten und mit welchem Aufgabenfeld werden an Hamburger Schulen Dolmetscher eingesetzt? Bitte sämtliche möglichen Aufgabenfelder nennen und zudem anführen, in welchen Aufgabenfeldern aktuell tatsächlich Dolmetscher eingesetzt werden. Eine zentrale Erfassung des konkreten Einsatzes von Dolmetscherinnen und Dolmetscher in den staatlichen Hamburger Schulen erfolgt von der für Bildung zuständigen Behörde nicht. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Drucksache 21/18139 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Wie viele Dolmetscher werden an Hamburger Schulen mit welchem Aufgabenfeld eingesetzt? Bitte die Zahl insgesamt nennen und zudem tabellarisch unter Angabe der Schule, der Schulform und des jeweiligen Aufgabenfeldes tabellarisch für die Jahre 2019, 2018, 2017, 2016 und 2015 aufschlüsseln. Da die Schulen eigenständig die Dolmetscherinnen und Dolmetscher beauftragen, werden die erfragten Daten von der für Bildung zuständigen Behörde nicht erfasst. Um diese zu ermitteln, müssten insgesamt 5 764 Einzelrechnungen seit 2015 gesichtet und ausgewertet werden. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Im Übrigen siehe Vorbemerkung . 3. Wie hoch sind die Kosten für den Einsatz von Dolmetschern an Hamburger Schulen. Bitte für die Jahre 2019, 2018, 2017, 2016, 2015 darstellen . Die für Bildung zuständige Behörde hat in den letzten Jahren zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt, um zum einen den Bedarf für die erhöhte Anzahl von Schülerinnen und Schülern mit einem entsprechenden Bedarf in Hamburger Schulen, aber auch die Inanspruchnahme von entsprechenden höherwertigen Leistungen abzudecken. Zu den abgerechneten Kosten an staatlichen allgemeinbildenden Hamburger Schulen für die Jahre 2015 und 2016 siehe Drs. 21/10576. Für 2017 beliefen sich die abgerechneten Kosten auf rund 162 916 Euro, 2018 auf rund 211 776 Euro und 2019 mit Stand 27. August 2019 auf rund 133 133 Euro.