BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18141 21. Wahlperiode 03.09.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 26.08.19 und Antwort des Senats Betr.: Stromversorgung von MOIA MOIA wirbt unter anderem mit einem umweltfreundlichen Image. Insbesondere der Hybridantrieb der MOIA-Busse, der es ihnen ermöglicht kurze Strecken elektrisch zu fahren, soll dabei angeblich zur Emissionsreduzierung beitragen . Diese Aussage ist vor dem Hintergrund der energieintensiven Batterieherstellung und des deutschen Strommixes zwar ohnehin nicht haltbar, nun kommt jedoch noch eine weitere Information hinzu. Angeblich soll in einigen Teilen Hamburgs das Stromnetz nicht dazu in der Lage sein, die benötigte Elektrizität für die eingesetzten MOIA-Busse bereitzustellen. Angesichts erheblicher Kosten für den prinzipiell erforderlichen Ausbau der Netzinfrastruktur , habe sich die MOIA Firmenleitung stattdessen dazu entschlossen , in den betroffenen Stadtteilen erdgasbetriebene Generatoren aufzubauen , die vor Ort den erforderlichen Strom zur Aufladung der Busflotte erzeugen . Die Ökobilanz des Verkehrsmittels dürfte in dem Fall durch die vermutlich geringeren Effizienzwerte derartiger Generatoren im Vergleich zu modernen Großkraftwerken noch deutlich schlechter ausfallen als bisher angenommen . Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: Seit 15. April 2019 bietet die MOIA GmbH (Berlin) ihren On-Demand-Service in Hamburg an. Dabei legt MOIA den Fokus auf das Prinzip des Poolings, bei dem Fahrgäste mit ähnlichen Zielen sich sowohl die Fahrt als auch die Kosten teilen. Eingesetzt werden von MOIA in Hamburg ausschließlich batterieelektrische und keine hybridbetriebenen Fahrzeugen. Der Senat begrüßt ausdrücklich, dass neue Marktteilnehmer innovative Konzepte zur Personenbeförderung anbieten. Diese sollen in Hamburg erprobt und bei Erfolg dauerhaft eingeführt werden. Die neuen Angebote setzen auf verbesserten Verkehrsfluss durch weniger, aber besser ausgelastete Fahrzeuge. Zudem soll angeregt werden, das individuelle Mobilitätsverhalten zu überdenken. Die von der Behörde für Wirtschaft , Verkehr und Innovation erteilte Genehmigung gemäß § 2 Absatz 7 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) zur Erprobung einer neuen Verkehrsart beinhaltet die Aufstockung der Fahrzeugflotte im Laufe des nächsten Jahres auf 500 Fahrzeuge. In den ersten beiden Jahren des Genehmigungszeitraumes werden die Auswirkungen auf das öffentliche Verkehrsinteresse und dabei insbesondere die Auswirkungen von MOIA auf das öffentliche Nahverkehrssystem und das Taxigewerbe evaluiert. Zudem soll das Mobilitätsverhalten der Fahrgäste, unter anderem die Sharing-Quote untersucht werden. Zugleich werden lokal emissionsfreie Antriebe schrittweise den Verbrennungsmotor ersetzen und die bestehenden Herausforderungen im Hinblick auf Luftreinhaltung und Lärmminderung bewältigen helfen. Im Übrigen siehe Drs. 21/12479. Drucksache 21/18141 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Fragen nach Standorten, technischen Anlagekonfigurationen und Wirkungsgraden stellen Tatsachen dar, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und wesentliche betriebliche Elemente des Geschäftsmodells der MOIA GmbH betreffen. Diese Informationen sind geeignet, potenziellen Wettbewerbern geschäftliche Vorteile zu gewähren. Aufgrund dieser Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der MOIA GmbH können die Fragen 1., 2., 4. und 5. nicht beantwortet werden. Ein möglicher Einsatz entsprechender Ersatzsysteme ist inhaltlich kein Bestandteil der Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz. Der Genehmigungsinhaber hat keine diesbezüglichen Informationen übermittelt. Im Übrigen beantwortet der Senat hypothetische Fragen grundsätzlich nicht. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Stimmt es, dass in einigen Stadtteilen MOIA-Fahrzeuge nicht aus dem öffentlichen Stromnetz aufgeladen werden, sondern über ein Ersatzsystem ? Falls ja, welche und wie viele Ersatzsysteme wurden und werden derzeit beziehungsweise zukünftig eingesetzt? 2. Wo werden die Ersatzsysteme eingesetzt? Was kosten sie? Wer zahlt die Kosten? 3. Welche Auswirkungen hätte es auf das Stromnetz, wenn die MOIA- Fahrzeuge in den entsprechenden Bereichen über selbiges aufgeladen würden? 4. Wie hoch ist der Wirkungsgrad der eventuell eingesetzten Ersatzsysteme im Vergleich zur Aufladung aus dem öffentlichen Stromnetz? 5. Seit wann ist die Verwendung dieser Ersatzsysteme bekannt? 6. Wie wurde der Einsatz dieser Ersatzsysteme bei der Lizenzierung des MOIA-Testbetriebes berücksichtigt? 7. In welchem Rahmen und zu welchem Zeitpunkt sollte die Öffentlichkeit über den Einsatz dieser Ersatzsysteme informiert werden? Siehe Vorbemerkung. 8. Wird die Abgas- und Ökobilanz der MOIA-Flotte überprüft? Falls ja, durch wen und mit welchem Ergebnis? Nein. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.