BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1815 21. Wahlperiode 13.10.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 05.10.15 und Antwort des Senats Betr.: Droht die Abschaffung der verbindlichen Berufseingangsphase (BEP) für Hamburgs Lehrernachwuchs? Lehrer zu sein ist reizvoll, aber nicht einfach; tagtäglich werden vor allem junge Lehrer mit neuen Herausforderungen konfrontiert. Um besser für den Unterrichtsalltag gewappnet zu sein, müssen Hamburgs angehende Lehrerinnen und Lehrer seit dem Jahr 2010 verbindlich an einer sogenannten Berufseingangsphase des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) teilnehmen (Drs. 19/6273). Damit werden junge Lehrer mit verschiedenen Projekten in der entscheidenden Phase ihres Berufseinstiegs durch schulnahe und kollegial-kooperative Begleitung unterstützt. Eine der zentralen Säulen sind die moderierten Austauschgruppen; daneben genießt zum Beispiel auch das gezielte Coaching in Krisensituationen eine hohe Anerkennung. Auch die im Rahmen des BEP durchgeführten Extremismuspräventionsprojekte befähigen die jungen Lehrkräfte, sich den neuen gesellschaftlichen Herausforderungen zu stellen. Gerade die Verbindlichkeit des Konzepts, dem weitere Bundesländer nach Hamburger Vorbild folgten, trägt zu einer Qualitätssteigerung an unseren Schulen bei und gibt den jungen Lehrern die für den Umgang mit Schülern, Eltern und Kollegen nötige Sicherheit. Nun mehren sich Hinweise, dass die Verbindlichkeit der Berufseingangsphase aufgehoben werden soll. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie ist die vom LI durchgeführte Berufseingangsphase zurzeit konkret ausgestaltet? Die Berufseingangsphase (BEP) richtet sich an Lehrerinnen und Lehrer, die nach Abschluss ihres Referendariats ihre Lehrtätigkeit im Hamburger Schuldienst beginnen. Sie dauert ein Jahr und umfasst 38 Stunden. Zur Ausgestaltung des Angebots siehe http://li.hamburg.de/bep/. Die Berufseingangsphase wird durch das LI organisiert und trägt durch Beratung, Möglichkeiten zum Austausch, durch Information und Raum für Reflexion zur Stärkung der Professionalität junger Lehrkräfte bei. 2. Ist es richtig, dass andere Bundesländer/Kommunen nach Hamburger Vorbild ebenfalls eine Berufseingangsphase eingerichtet haben? Falls ja, welche? Außer in Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, und SchleswigHolstein gibt es in allen Ländern eine Berufseingangsphase, teilweise für alle Lehräm- Drucksache 21/1815 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 ter, teilweise nur für einzelne. In Bayern wird die Berufseingangsphase nur in einigen Regionen durchgeführt. Die Berufseingangsphasen sind unterschiedlich ausgestaltet. Gemeinsames Element ist das Angebot speziell auf diese Zielgruppe zugeschnittener Fortbildungsangebote. 3. Wie beurteilt die zuständige Behörde Nutzen und Erfolg der Berufseingangsphase ? In der Phase des Berufseinstiegs bilden sich personenspezifische Routinen, Wahrnehmungsmuster und Beurteilungstendenzen sowie insgesamt die Grundzüge der beruflichen Identität von Lehrkräften aus. Im Übrigen siehe Antwort zu 5. 4. Liegen der zuständigen Behörde Informationen darüber vor, wie Hamburgs junge Lehrkräfte die Berufseingangsphase beurteilen? Falls ja, welche? Die anonymen Befragungen zu den unterschiedlichen Angeboten in der Berufseingangsphase führen zu positiven Einschätzungen der Teilnehmenden. 5. Bestehen Planungen seitens der zuständigen Behörde, die Verpflichtung der Berufseinsteiger zur Teilnahme am BEP aufzuheben? Falls ja, zu wann und aus welchen Gründen? Falls ja, welche Stellen wurden wann und auf welche Weise in die Planungen miteinbezogen? Falls ja, wann wird die Bürgerschaft damit befasst? Die Berufseingangsphase bleibt erhalten. Sie wird künftig wie in den meisten anderen Ländern bedarfsgerechter ausgerichtet. In den letzten Jahren ist die Lehrerausbildung in Hamburg durch die Erhöhung des Praxisbezugs im Studium sowie die kontinuierliche Qualifizierung von mehr als 400 Lehrkräften jährlich zu Mentorinnen und Mentoren weiterentwickelt worden. Die Schulleitungen werden vom LI zum Thema Personalentwicklung aus- und fortgebildet und können dort spezifische Begleitqualifizierungen erhalten. Deshalb ist eine Verpflichtung der Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger, in vorgegebenem Umfang externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu nutzen, nicht mehr erforderlich. Vielmehr soll die neue Lehrkraft die je spezifischen Bedarfe in Absprache mit ihrer Schule zum Anlass für die für sie erforderliche Fortbildung nehmen . Ein entsprechendes Konzept des LI soll zum 1. August 2016 umgesetzt werden. Eine Befassung der Bürgerschaft ist nicht erforderlich.