BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18153 21. Wahlperiode 03.09.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 27.08.19 und Antwort des Senats Betr.: Gefahr aus der Tiefe − Wie sicher sind die Erdöl- und Erdgasförderungsgebiete in Hamburg? Die wenigsten Menschen denken bei Erdgas- und Erdölförderungsgebieten an Flächen in Hamburg. Doch auch in Hamburg werden Erdgas und Erdöl gefördert. Diese Förderungsflächen liegen zum Teil in den Vier- und Marschlande in landwirtschaftlich genutzten Gebieten und sind nicht weit von Wasserschutz - und Grundwassereinzugsgebieten, die zur Trinkwassergewinnung genutzt werden, entfernt.1 Nach einem Beitrag in der Sendung Markt vom 19.08.2019 ist es im niedersächsischen Raum zu diversen schwerwiegenden Pannen gekommen, bei denen mehrere Millionen Liter von Lagerstättenwasser durch korrodierte Rohre in das Erdreich gelangten.2 Dieses Lagerstättenwasser entsteht bei der Ölförderung und enthält unter anderem die krebserregenden Stoffe Benzol und Quecksilber. Ziel des Betreiberunternehmens war es, diese Flüssigkeit zurück in tiefliegende Erdschichten zu pumpen, wobei aber durch die beschädigten Rohre Millionen von Litern viel zu weit oben im Erdreich ausgetreten sind. Seit den 1980er Jahren sei bekannt, dass es zu Korrosionen an den verwendeten Rohren kommen kann. Zudem sei problematisch, dass die Betreiberunternehmen sich selbst überwachen sollen und nicht ordnungsgemäß durch das zuständige Bergamt kontrolliert werden. Dies ist auch für Hamburg relevant, weil das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Niedersachsen auch für Hamburg und Bremen zuständig ist. Erfolgt keine ordnungsgemäße Überwachung der Erdöl- und Erdgasförderungsstätten durch dieses Landesamt, ist die Gefahrenabwehr in Hamburg ebenfalls nicht mehr gewährleistet. Erklärtes Ziel des Senats sei es, die Trinkwasserversorgung auch weiterhin mit hoher Qualität zu gewährleisten (vergleiche Drs. 21/5404, „Statusbericht zur Trinkwasserversorgung in Hamburg“). Verunreinigungen des Erdreichs durch Lagerstättenwasser bedrohen dieses Ziel und sind zudem eine Gefahr für die Umwelt sowie für die ansässige Landwirtschaft. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) wie folgt: 1 Vergleiche https://nibis.lbeg.de/cardomap3/?permalink=fmyVa7l; Drs. 21/5404. 2 https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/markt/Panne-bei-Oelbohrung-Erdreichverseucht ,markt13048.html (zuletzt abgerufen am 26.08.2019). Drucksache 21/18153 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Kam es auch in Hamburger Erdöl- und Erdgasförderungsstätten zu ähnlichen Vorfällen, bei denen das Erdreich durch Flüssigkeiten, die bei der Gewinnung dieser Rohstoffe anfallen, verunreinigt wurde? Wenn ja, welche Erkenntnisse hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde? a. Welche Erdöl- und Erdgasförderungsstätten sind betroffen? b. Wer ist jeweils der Betreiber dieser Förderungsstätten? c. Um was für Vorfälle handelt es sich? Wie schwerwiegend waren diese? d. Wurden die Eigentümer der betroffenen und angrenzenden Flächen unterrichtet? Wenn nein, warum nicht? e. Wurden Maßnahmen nach dem Bekanntwerden dieser Vorfälle getroffen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? f. Bestanden beziehungsweise bestehen durch diese Vorfälle Gefahren für das Grundwasser, die Umwelt oder die Landwirtschaft? Wenn ja, welche? Dem Senat sind keine ähnlichen Vorfälle in Hamburg bekannt. 2. Wie werden die Betreiber der Erdöl- und Erdgasförderungsstätten derzeit kontrolliert? Werden die Gefahreinschätzungen der einzelnen Betreiber überprüft? a. Wenn ja, wie? Wie viele Mitarbeiter sind mit der Kontrolle der Förderungsstätten bei der zuständigen Behörde betraut? b. Wenn nein, warum nicht? Bitte detailliert darstellen. Das LBEG befährt die Erdölförderplätze regelmäßig. Die letzte Befahrung fand hierzu am 14. August 2019 statt. Grundsätzlich wird bei den Befahrungen überprüft, ob das Unternehmen seiner Verantwortung für den sicheren Betrieb der Anlagen nachkommt. Dabei geht es um Themen des Umweltschutzes sowie des technischen und sozialen Arbeitsschutzes. Dazu werden die vom Unternehmer getroffenen Anweisungen, Regelungen , Dokumentationen sowie die Prüfberichte vor Ort kontrolliert und die relevanten unter Bergaufsicht stehenden Betriebsbereiche befahren. Weiterhin wird die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, der erteilten Genehmigungen und deren Auflagen kontrolliert. Eine genaue Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kann nicht genannt werden , da sich diese aus verschiedenen Referaten des LBEG zusammensetzen und für die Kontrolle und Aufsicht des Betriebes sowie darüber hinaus auch für weitere Betriebe außerhalb von Hamburg zuständig sind. 3. Sieht sich der Senat nach der Pannenserie bei den Erdöl- und Erdgasförderungsstätten in Niedersachsen veranlasst bei dem zuständigen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie auf eine verbesserte Kontrolle der Betreiber derartiger Förderungsstätten hinzuwirken? a. Wenn ja, welche Maßnahmen will der Senat diesbezüglich treffen? b. Wenn nein, warum nicht? Bitte detailliert darstellen. Nein. Im Übrigen siehe Antworten zu 1. und zu 2.