BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18155 21. Wahlperiode 03.09.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 27.08.19 und Antwort des Senats Betr.: Wie organisiert sich die islamistische Furkan-Gemeinschaft in Hamburg ? (II) Aus den Antworten der Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 21/18067 ergeben sich weitere Fragen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Laut Vereinssatzung bezieht der Verein „Jugend, Bildung und Soziales e.V.“ seine Einnahmen aus Zuschüssen der Behörden. a. Von welcher Behörde bekommt der Verein Zuschüsse? b. Aus welchen Töpfen? c. In welcher Höhe? d. Zu welchem Zweck bekommt der Verein Zuschüsse? Es wurden keine Zuwendungen an den Verein bewilligt. 2. Hat der Senat Kenntnisse darüber, in welchen Höhen der Verein „Jugend , Bildung und Soziales e.V.“ Kurs- und Seminargebühren bezieht? 3. Die Organe des Vereins sind laut Satzung die Mitgliederversammlung, der Vorstand und die Revisoren. Der Vorstand bestand im Zeitraum von 2015 bis 2018 aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Schriftführer und dem Buchhalter. Der Buchhalter hat im März 2018 den Rücktritt als Vorstandsmitglied erklärt. In der Mitgliederversammlung am 21.04.2018 wurde die Satzungsänderung beantragt, dass der Buchhalter nicht mehr Teil des Vorstandes sein soll und auch der Abschnitt über die Aufgaben des Buchhalters ist aus der Satzung entfernt worden. a. Wer übernimmt aktuell die Buchhaltung? b. Wann hat der Revisor zuletzt eine ordentliche Kassenprüfung durchgeführt? Dem Senat liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen vor. 4. Wann hat das Finanzamt das letzte Mal die Gemeinnützigkeit bescheinigt ? Der Senat ist im Hinblick auf das Steuergeheimnis nach § 30 Abgabenordnung gehindert die Frage zu beantworten.