BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18169 21. Wahlperiode 03.09.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 28.08.19 und Antwort des Senats Betr.: Novelle des Hamburgischen Transparenzgesetzes – Wie transparent arbeitet der Senat? Am 30. Juli hat der Senat den Entwurf zur Novelle des Hamburgischen Transparenzgesetzes vorgestellt (Drs. 21/17907). Im Vorfeld der Veröffentlichung ist der intransparente Umgang mit Experten bei der Erstellung des Entwurfes bemängelt worden. Dies betraf insbesondere die damaligen Initiatoren der Volksinitiative „Transparenz schafft Vertrauen“, die bereits im Juni ein Positionspapier zur geplanten Novelle veröffentlicht hat. Gerade wenn es darum geht transparentes Regierungshandeln herzustellen, ist ein offener Umgang mit allen damals an der Entstehung des Gesetzes beteiligten Akteuren wünschenswert. In den Antworten auf Drs. 21/15479, Drs. 21/17689 und Drs. 21/18062 wird keine erschöpfende Antwort auf die Frage nach den Gründen für das Vorgehen des Senats bei der Erarbeitung der Novelle gegeben. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche der 19 Forderungen aus dem Positionspapier der oben genannten Initiatoren der damaligen Volksinitiative „Transparenz schafft Vertrauen “, die der Senat laut Drs. 21/18062 zur Kenntnis genommen hat und die über die in derselben Drucksache genannten hinausgehen, hat der Senat in die Novelle des Transparenzgesetzes eingebunden, welche nicht? Bitte für jede Position jeweils mit Begründung angeben. Siehe Drs. 21/18062. 2. Hatte der Senat nach dem in Drs. 21/18062 genannten Treffen am 21. September 2017 Kontakt zu den oben genannten Initiatoren, um die Novelle des Transparenzgesetzes zu besprechen? a. Wenn ja, jeweils wann und auf welche Art? b. Wenn nein, warum hat der Senat es vorgezogen die oben genannten Initiatoren nicht in den Reformprozess einzubeziehen? Die zuständige Behörde steht in regelmäßigem Kontakt zu Transparency International . Hinsichtlich des Hamburgischen Transparenzgesetzes war im erfragten Zeitraum der Stand des Reformprozesses Gegenstand von (Telefon-)Gesprächen. Aus diesem Grund sind die Daten der Gespräche nicht dokumentiert worden. Inhaltliche Gespräche waren im Übrigen wegen des laufenden internen Willens- und Meinungsbildungsprozesses des Senats nicht veranlasst.