BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1818 21. Wahlperiode 13.10.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Nebahat Güçlü (fraktionslos) vom 05.10.15 und Antwort des Senats Betr.: Folgeunterbringung für Flüchtlinge in der Alsenstraße (Moritz-Liepmann -Haus) im Bezirk Altona In der Drs. 21/999 wurde das Moritz-Liepmann-Haus in der Alsenstraße als ein Standort für eine Folgeunterbringung genannt. In einer Unterrichtung der Altonaer Bürger/-innen im Februar 2015 war vonseiten der BASFI von einem Bezug im Herbst 2015 die Rede. Bis Ende September waren offensichtlich keinerlei Arbeiten an dem Gebäude aufgenommen worden. Potenziellen freiwilligen Helfern/-innen aus dem Stadtteil wird signalisiert, dass nicht vor Frühjahr 2016 mit einem Bezug zu rechnen ist. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Über bestehende und geplante Standorte informiert die zuständige Behörde auf den bezirksbezogenen Standortlisten unter www.hamburg.de/fluechtlinge, dort wird auch über zeitliche Verschiebungen der Inbetriebnahme informiert. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wann wird das Moritz-Liepmann-Haus/Folgeunterbringung Alsenstraße für wie viele Menschen bezugsfertig sein? Die Unterkunft wird voraussichtlich Ende März 2016 mit 80 Plätzen eröffnet. 2. Welche Gruppe von Menschen (Frauen, Familien, minderjährige unbegleitete Flüchtlinge, Obdachlose,…) sollen dort einziehen? Es handelt sich um eine Gemeinschaftsunterkunft. Die Unterkunft ist vorgesehen für Familien und alleinstehende Menschen mit Unterbringungsbedarf. Es werden keine unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge untergebracht. 3. Wer wird die Folgeunterbringung betreiben? Die Unterkunft wird durch f & w fördern und wohnen AöR (f & w) betrieben. 4. Welche Arbeiten müssen durchgeführt werden, damit das MoritzLiepmann -Haus bezugsfertig ist? Es müssen insgesamt 18 Gewerke tätig werden, um die Innenräume und die Außenanlagen für die Nutzung als öffentlich-rechtliche Unterkunft herzurichten. 5. Welche Probleme welcher Art haben verhindert, dass das leer stehende Moritz-Liepmann-Haus noch nicht bezugsfertig ist? Aufgrund von vorherigen Nutzungen konnte das Gebäude erst zum letzten Jahreswechsel an f & w übergeben werden. Die Baugenehmigung wurde am 30. April 2015 erteilt. Die Genehmigung einer neu zu schaffenden Schmutzwasserableitung liegt seit Anfang Juli vor. Drucksache 21/1818 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Zwischenzeitlich wurden die Leistungsverzeichnisse für 18 Baugewerke erstellt. Es sind bereits sieben Unternehmen beauftragt worden. Die Umbauarbeiten haben begonnen. 6. Seit wann ist dem Senat bekannt, dass die den Bürgern/-innen angekündigte Inbetriebnahme im Herbst 2015 nicht zu halten sein würde? Seit Juni 2015. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.