BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18189 21. Wahlperiode 06.09.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 29.08.19 und Antwort des Senats Betr.: Gewaltkriminalität und das soziale Klima in St. Georg Immer wieder beschweren sich Bürger über erhebliche soziale Spannungen im Stadtteil St. Georg. In der Vergangenheit soll es hier wiederholt zu Übergriffen auf Frauen gekommen sein, darunter teilweise auch zu sexuellen Nötigungen. Nach einhelligen Schilderungen der Betroffenen gehen solche Handlungen überwiegend von Migranten aus Osteuropa, Afrika und dem Mittleren Osten aus. Darüber hinaus nehmen zahlreiche Anwohner Anstoß am öffentlichen Zelebrieren islamischer Rituale. In diesem Zusammenhang fallen im Stadtteil immer wieder extremistische Moscheen auf, zu denen einst auch die vormalige al-Quds-Moschee am Steindamm gehörte, wo auch die Hamburger Terrorzelle des 11. September 2001 entstand. Der Polizeilichen Kriminalstatistik 2018 zufolge hat es im vergangenen Jahr insgesamt 7 670 Delikte mit 6 356 Tatverdächtigen aus dem Bereich der Gewaltkriminalität gegeben.1 Unter diese Kategorie fallen Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen, Vergewaltigung und sexuelle Nötigung, Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer, Körperverletzung mit Todesfolge, gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien, erpresserischer Menschenraub, Geiselnahme sowie der Angriff auf den Luft- und Seeverkehr.2 In St. Georg wurden 2018 insgesamt 20 047 Straftaten registriert, von denen lediglich 14 193 aufgeklärt werden konnten, was einem Wert von 70,8 Prozent entspricht.3 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Delikte aus dem Bereich der Gewaltkriminalität sind in den Jahren 2017, 2018 und 2019 in St. Georg angezeigt worden? 2. Wie hoch beläuft sich die jeweilige Aufklärungsrate? (Bitte in Prozent angeben.) Die Polizei erfasst Straftaten gemäß dem Straftatenkatalog der bundeseinheitlichen Richtlinien für die Erfassung und Verarbeitung der Daten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Die statistische Erfassung eines Falles erfolgt nach den Richtlinien für die Führung der PKS mit Abschluss aller polizeilichen Ermittlungen durch die für die Endbearbeitung zuständige Dienststelle bei endgültiger Abgabe der entstandenen Ermittlungsvorgänge beziehungsweise des Schlussberichts an die Staatsanwaltschaft oder das Gericht. Statistiken zu Anzeigenerstattungen werden bei der Polizei nicht geführt. 1 Confer Polizeiliche Kriminalstatistik 2018. Seite 1, 24. 2 Confer ibidem Seite 1. 3 Confer ibidem Seite 14. Drucksache 21/18189 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Aussagekraft der PKS ist auf Jahresauswertungen ausgelegt. Innerhalb eines Berichtsjahres unterliegt der PKS-Datenbestand einer ständigen Pflege, zum Beispiel durch Hinzufügen von nachträglich ermittelten Tatverdächtigen (TV) oder der Herausnahme von Taten, die sich im Nachhinein nicht als Straftat erwiesen haben. In der PKS wird ein Fall in dem Monat gezählt, in dem er erfasst wurde. Die Tatzeit bleibt dabei unberücksichtigt. Wird ein Datensatz in einem Folgemonat im Sinne der ständigen Pflege geändert, wird der Fall zukünftig dem Monat der Aktualisierung zugeordnet. Die erfragten Daten für das Jahr 2019 werden zur Gewährleistung eines Minimums an Validität als kumulative Halbjahreszahlen (Januar bis Juni) berechnet. Im Übrigen siehe Anlage 1. 3. In wie vielen Fällen sind diese Delikte von deutschen beziehungsweise nicht deutschen Tatverdächtigen begangen worden? (Bitte außer in absoluten Zahlen jeweils auch prozentuelle Angaben machen.) Bei der Berechnung der TV wird in der PKS eine echte Tatverdächtigenzählung vorgenommen . Dabei wird ein TV nur einmal gezählt, auch wenn er mehrfach registriert wurde. Dieses Prinzip wird sowohl für die Anzahl der TV insgesamt als auch für die Anzahl der TV für jedes Delikt angewendet. Wird ein TV mit zwei verschiedenen Delikten registriert, wird er für das jeweilige Delikt als TV gezählt. Für TV insgesamt wird er dagegen nur einmal gezählt. Im Übrigen siehe Anlage 1 und Antwort zu 1. und 2. 4. Wie viele der nicht deutschen Tatverdächtigen waren als Asylsuchende anerkannt, in wie vielen Fällen war ein Asylverfahren anhängig? Der Begriff „Asylsuchende“ wird in der PKS nicht erfasst. Die Auswertung erfolgte unter Verwendung des in der PKS erfassten Begriffs „Asylbewerber“. Die Abfrage von Daten zum Aufenthaltsanlass eines Tatverdächtigen eines einzelnen Stadtteils ist nur über eine Sonderauswertung möglich. Diese Sonderauswertung kann nur für das laufende und das vorangegangene Jahr durchgeführt werden. Die PKS ist eine anonymisierte Statistik. Eine Reanonymisierung ist rechtlich unzulässig und wird in Bezug auf Tatverdächtige durch Verschlüsselung ausdrücklich verhindert . Eine Auswertung, ob, und wenn ja, wie viele Tatverdächtige sich derzeit in einem Asylverfahren befinden oder als schutzberechtigt anerkannt wurden, ist daher nicht möglich. Im Übrigen siehe Anlage 1 und Antwort zu 1. und 2. 5. Wie viele Tatverdächtige wurden infolge von in St. Georg begangenen Delikten aus dem Bereich der Gewaltkriminalität im besagten Zeitraum zu Haftstrafen verurteilt? Im Vorgangsverwaltungs- und Vorgangsbearbeitungssystem MESTA der Staatsanwaltschaft Hamburg wird der Tatort nicht verlässlich erfasst. Für eine Beantwortung der Frage müssten sämtliche Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaften Hamburg aus dem Bereich der Gewaltkriminalität im Sinne und im Umfang der Vorbemerkung des Fragestellers beigezogen und händisch ausgewertet werden. Dies ist innerhalb der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 6. Wie viele Delikte aus der Straftatengruppe „Nachstellung, Freiheitsberaubung , Nötigung und Bedrohung“ sind in den Jahren 2017, 2018 und 2019 in St. Georg angezeigt worden? a. Wie viele von ihnen waren versucht beziehungsweise vollendet? (Bitte außer in absoluten Zahlen auch in Prozent angeben.) b. In wie vielen Fällen waren die Opfer Frauen, in wie vielen Männer? (Bitte außer in absoluten Zahlen auch in Prozent angeben.) 7. Wie viele Delikte aus der Straftatengruppe „Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexuelle Übergriffe im besonders schweren Fall einschließlich Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18189 3 mit Todesfolge“ sind in den Jahren 2017, 2018 und 2019 in St. Georg angezeigt worden? a. Wie viele von ihnen waren versucht beziehungsweise vollendet? (Bitte außer in absoluten Zahlen auch in Prozent angeben.) b. In wie vielen Fällen waren die Opfer Frauen, in wie vielen Männer? (Bitte außer in absoluten Zahlen auch in Prozent angeben)? 8. Wie viele Delikte aus der Straftatengruppe „Mord“ sind in den Jahren 2017, 2018 und 2019 in St. Georg angezeigt worden? a. Wie viele von ihnen waren versucht beziehungsweise vollendet? (Bitte außer in absoluten Zahlen auch in Prozent angeben.) b. In wie vielen Fällen waren die Opfer Frauen, in wie vielen Männer? (Bitte außer in absoluten Zahlen auch in Prozent angeben.) 9. Wie viele Delikte aus der Straftatengruppe „Totschlag“ sind in den Jahren 2017, 2018 und 2019 in St. Georg angezeigt worden? a. Wie viele von ihnen waren versucht beziehungsweise vollendet? (Bitte außer in absoluten Zahlen auch in Prozent angeben.) b. In wie vielen Fällen waren die Opfer Frauen, in wie vielen Männer? (Bitte außer in absoluten Zahlen auch in Prozent angeben.) 10. Wie viele Delikte aus der Straftatengruppe „Gefährliche und schwere Körperverletzung“ sind in den Jahren 2017, 2018 und 2019 in St. Georg angezeigt worden? a. Wie viele von ihnen waren versucht beziehungsweise vollendet? (Bitte außer in absoluten Zahlen auch in Prozent angeben.) b. In wie vielen Fällen waren die Opfer Frauen, in wie vielen Männer? (Bitte außer in absoluten Zahlen auch in Prozent angeben.) 11. Wie viele Delikte aus der Straftatengruppe „Körperverletzung mit Todesfolge “ sind in den Jahren 2017, 2018 und 2019 in St. Georg angezeigt worden? a. Wie viele von ihnen waren versucht beziehungsweise vollendet? (Bitte außer in absoluten Zahlen auch in Prozent angeben.) b. In wie vielen Fällen waren die Opfer Frauen, in wie vielen Männer? (Bitte außer in absoluten Zahlen auch in Prozent angeben.) 12. Wie viele Delikte aus der Straftatengruppe „vorsätzliche einfache Körperverletzung “ sind in den Jahren 2017, 2018 und 2019 in St. Georg angezeigt worden? a. Wie viele von ihnen waren versucht beziehungsweise vollendet? (Bitte außer in absoluten Zahlen auch in Prozent angeben.) b. In wie vielen Fällen waren die Opfer Frauen, in wie vielen Männer? (Bitte außer in absoluten Zahlen auch in Prozent angeben.) 13. Wie viele Delikte aus der Straftatengruppe „Körperverletzung im Amt“ sind in den Jahren 2017, 2018 und 2019 in St. Georg angezeigt worden? a. Wie viele von ihnen waren versucht beziehungsweise vollendet? (Bitte außer in absoluten Zahlen auch in Prozent angeben.) b. In wie vielen Fällen waren die Opfer Frauen, in wie vielen Männer? (Bitte außer in absoluten Zahlen auch in Prozent angeben.) 14. Wie viele Delikte aus der Straftatengruppe „Raub“ sind in den Jahren 2017, 2018 und 2019 in St. Georg angezeigt worden? a. Wie viele von ihnen waren versucht beziehungsweise vollendet? (Bitte außer in absoluten Zahlen auch in Prozent angeben.) Drucksache 21/18189 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 b. In wie vielen Fällen waren die Opfer Frauen, in wie vielen Männer? (Bitte außer in absoluten Zahlen auch in Prozent angeben.) 15. Wie viele Delikte aus der Straftatengruppe „Totschlag“ sind in den Jahren 2017, 2018 und 2019 in St. Georg angezeigt worden? a. Wie viele von ihnen waren versucht beziehungsweise vollendet? (Bitte außer in absoluten Zahlen auch in Prozent angeben.) b. In wie vielen Fällen waren die Opfer Frauen, in wie vielen Männer? (Bitte außer in absoluten Zahlen auch in Prozent angeben.) Daten zu Opfern werden in der PKS nur bei Delikten erfasst, für die im Straftatenkatalog eine Opfererfassung vorgesehen ist. Nach den aktuellen bundeseinheitlich geltenden PKS-Richtlinien betrifft dies grundsätzlich Delikte gegen höchstpersönliche Rechtsgüter (Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit, Ehre, sexuelle Selbstbestimmung ). Im Gegensatz zur „Echttäterzählung“ der Tatverdächtigen in der PKS handelt es sich bei der Opfererfassung um sogenannte Opferwerdungen, das heißt, wenn eine Person im Laufe eines Jahres mehrfach Opfer von Straftaten geworden ist, wird sie auch mehrfach in der PKS erfasst. Daten zum Opfer werden nicht auf Basis der Fälle, sondern auf Basis der Erfassungen der Opferwerdungen ausgewertet. Eine Verknüpfung mit Fallzahlen ist nicht möglich. Die Abfrage von Opferdaten eines einzelnen Stadtteils ist nur über eine Sonderauswertung möglich. Diese Sonderauswertung kann nur für das laufende und das vorangegangene Jahr durchgeführt werden. Im Übrigen siehe Anlage 2 und Antwort zu 1. und 2. 16. In wie vielen Fällen sind in den Jahren 2017, 2018 und 2019 religiöse Prozessionen (Beerdigungen, Trauungen, Beschneidungen et cetera) im Umfeld von Moscheen genehmigt und ausgerichtet worden? 17. In wie vielen Fällen ist eine Genehmigung nicht erteilt worden? (Bitte auch die jeweiligen Gründe angeben.) Für religiöse Prozessionen, insbesondere für die aufgezählten Ereignisse bedarf es keiner Genehmigung des Bezirksamtes. Eine Genehmigung ist erforderlich, wenn diese Prozessionen auf öffentlichem Grund, zum Beispiel in Form eines Umzuges, durchgeführt werden. Dies wurde für die Jahre 2017 bis zum 30.08.2019 für den Stadtteil St. Georg nicht beantragt. Über ausgerichtete Veranstaltungen im Umfeld von Moscheen liegen den zuständigen Behörden keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 18. Wie oft haben sich Bürger in St. Georg zwischen 2017, 2018 und 2019 behördlich über das soziale Klima beziehungsweise die innere Sicherheit im Stadtteil beschwert? Aufgrund der örtlichen Besonderheiten werden am Polizeikommissariat 11 im Gegensatz zu anderen Polizeikommissariaten schriftlich eingehende Beschwerden statistisch erfasst. Die nachfolgend aufgeführten Beschwerden, die sich unter dem Rubrum „soziales Klima“ beziehungsweise „innere Sicherheit“ subsumieren lassen, bezogen sich fast ausschließlich auf das Verhalten von Obdachlosen, Prostituierten sowie Angehörigen der Trinker- und Betäubungsmittelszene in St. Georg. In geringer Anzahl wurden Beschwerden über Lärmbelästigungen geführt, die im Zusammenhang mit der in St. Georg beheimateten Gastronomie sowie den ansässigen Gewerbebetrieben standen . Beschwerden über öffentliches Zelebrieren sogenannter islamischer Rituale, wie in der Eingangsbemerkung der Schriftlichen Kleinen Anfrage erwähnt, liegen am zuständigen Polizeikommissariat (PK) 11 nicht vor. Jahr Beschwerden und Hinweise am PK 11 2017 57* 2018 61** Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18189 5 Jahr Beschwerden und Hinweise am PK 11 2019 (Stand: 30.08.2019) 20*** * davon drei Beschwerden über Lärmbelästigung durch Gastronomiebetriebe ** davon drei Beschwerden über Lärmbelästigung durch Gastronomiebetriebe *** davon drei Beschwerden über Lärmbelästigung durch Gastronomiebetriebe, zwei Beschwerden über Störungen durch Kioske und eine Beschwerde wegen Lärmbelästigung aus einem Gewerbebetrieb Dem Bezirksamt Hamburg-Mitte sind derartige Beschwerden nicht bekannt. Er fas ste un d a ufg ek lär te Fä lle Ge wa ltk rim ina litä t (P KS 89 20 ) Sta dtt eil Ha mb urg -St . G eo rg erf as ste Fä lle Au fkl äru ng Ta tve rd . ins ge s. de uts ch e T atv erd . nic htd eu tsc he Ta tve rd . As yl- be we rbe r Fä lle in % An za hl in % An za hl in % 20 17 89 0 55 2 62 ,0% 70 0 22 6 32 ,2% 47 4 67 ,7% ‐ 20 18 99 1 63 1 63 ,7% 74 0 22 8 30 ,8% 51 2 69 ,2% 79 1. Hj. 20 19 38 8 24 0 61 ,9% 32 0 92 28 ,7% 22 8 71 ,3% 32 Drucksache 21/18189 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Anlage 1 Er fas ste un d a ufg ek lär te Fä lle Au fgl ied eru ng de r O pfe r n ac h G es ch lec ht Sta dtt eil Ha mb ur g-S t. G eo rg Sc hlü sse lza hl de r T at S t r a f t a t e n 20 17 erf as ste Fä lle Ve rsu ch e au fge kl. Fä lle Au fkl . in % Fä lle in % 01 00 Mo rd § 2 11 St GB 2 2 10 0,0 2 10 0,0 02 00 To tsc hla g u nd Tö tun g a uf Ve rla ng en §§ 21 2, 21 3, 21 6 S tG B 2 2 10 0,0 2 10 0,0 11 10 Ve rge wa ltig un g u nd se xu ell e N öti gu ng /Ü be rgr iffe §§ 17 7 A bs . 1 bi s 4 , 6 bi s 8 , 1 78 StG B 12 2 16 ,7 9 75 ,0 21 00 Ra ub , rä ub eri sc he Er pre ss un g u nd rä ub eri sc he r A ng riff au f K raf tfa hre r § § 2 49 -25 2, 25 5, 31 6a St GB 33 3 44 13 ,2 15 4 46 ,2 22 10 Kö rpe rve rle tzu ng m it T od es fol ge §§ 22 7, 23 1 S tG B 0 0 - 0 - 22 20 Ge fäh rlic he un d s ch we re Kö rpe rve rle tzu ng , V ers tüm me lun g w eib lic he r G en ita lie n § § 22 4, 22 6, 22 6a , 2 31 St GB 54 4 79 14 ,5 38 8 71 , 3 22 40 (V ors ätz lich e e inf ac he ) K örp erv erl etz un g § 22 3 S tG B 1.1 42 38 3,3 87 5 76 , 6 23 21 Fre ihe its be rau bu ng § 23 9 S tG B 2 0 0,0 2 10 0,0 23 22 Nö tig un g § 24 0 S tG B 62 3 4,8 40 64 ,5 23 23 Be dro hu ng § 24 1 S tG B 13 4 0 0,0 10 8 80 ,6 23 24 Na ch ste llu ng (S tal kin g) § 2 38 St GB 2 0 0,0 2 10 0,0 65 51 Kö rpe rve rle tzu ng im Am t § 34 0 S tG B 3 0 0,0 1 33 ,3 Sc hlü sse lza hl de r T at S t r a f t a t e n 20 18 erf as ste Fä lle Ve rsu ch e au fge kl. Fä lle Au fkl . in % Op fer Fä lle in % ins g. mä nn l. in % we ibl . in % 01 00 Mo rd § 2 11 St GB 0 0 - 0 - 0 0 - 0 - 02 00 To tsc hla g u nd Tö tun g a uf Ve rla ng en §§ 21 2, 21 3, 21 6 S tG B 0 0 - 0 - 0 0 - 0 - 11 10 Ve rge wa ltig un g, se xu ell e N öti gu ng un d s ex ue lle r Ü be rgr iff im be so nd ers sc hw ere n Fa ll e ins ch l. m it T od es fol ge §§ 17 7, 17 8 S tG B 11 3 27 ,3 7 63 ,6 12 0 0,0 12 10 0,0 21 00 Ra ub , rä ub eri sc he Er pre ss un g u nd rä ub eri sc he r A ng riff au f K raf tfa hre r § § 2 49 -25 2, 25 5, 31 6a St GB 33 9 51 15 ,0 15 6 46 ,0 35 0 28 8 82 ,3 62 17 ,7 22 10 Kö rpe rve rle tzu ng m it T od es fol ge §§ 22 7, 23 1 S tG B 0 0 - 0 - 0 0 - 0 - 22 20 Ge fäh rlic he un d s ch we re Kö rpe rve rle tzu ng , V ers tüm me lun g w eib lic he r G en ita lie n § § 22 4, 22 6, 22 6a , 2 31 St GB 64 1 99 15 ,4 46 8 73 ,0 71 3 60 8 85 ,3 10 5 14 , 7 22 40 (V ors ätz lich e e inf ac he ) K örp erv erl etz un g § 22 3 S tG B 1.1 97 49 4,1 94 1 78 ,6 12 76 98 3 77 ,0 29 3 23 , 0 23 21 Fre ihe its be rau bu ng § 23 9 S tG B 8 0 0,0 6 75 ,0 12 4 33 ,3 8 66 ,7 23 22 Nö tig un g § 24 0 S tG B 67 7 10 ,4 49 73 ,1 74 42 56 ,8 32 43 ,2 23 23 Be dro hu ng § 24 1 S tG B 17 8 0 0,0 13 8 77 ,5 21 7 14 9 68 ,7 68 31 ,3 23 24 Na ch ste llu ng (S tal kin g) § 2 38 St GB 9 0 0,0 8 88 ,9 10 2 20 ,0 8 80 ,0 65 51 Kö rpe rve rle tzu ng im Am t § 34 0 S tG B 7 0 0,0 7 10 0,0 7 7 10 0,0 0 0,0 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18189 7 Anlage 2 Sc hlü sse lza hl de r T at S t r a f t a t e n 1. Ha lbj ah r 2 01 9 erf as ste Fä lle Ve rsu ch e au fge kl. Fä lle Au fkl . in % Op fer Fä lle in % ins g. mä nn l. in % we ibl . in % 01 00 Mo rd § 2 11 St GB 0 0 - 0 - 0 0 - 0 - 02 00 To tsc hla g u nd Tö tun g a uf Ve rla ng en §§ 21 2, 21 3, 21 6 S tG B 1 1 10 0,0 1 10 0,0 1 1 10 0,0 0 0,0 11 10 Ve rge wa ltig un g, se xu ell e N öti gu ng un d s ex ue lle r Ü be rgr iff im be so nd ers sc hw ere n Fa ll e ins ch l. m it T od es fol ge §§ 17 7, 17 8 S tG B 2 1 50 ,0 1 50 ,0 2 0 0,0 2 10 0,0 21 00 Ra ub , rä ub eri sc he Er pre ss un g u nd rä ub eri sc he r A ng riff au f K raf tfa hre r § § 2 49 -25 2, 25 5, 31 6a St GB 13 4 24 17 ,9 50 37 ,3 13 8 11 8 85 ,5 20 14 , 5 22 10 Kö rpe rve rle tzu ng m it T od es fol ge §§ 22 7, 23 1 S tG B 0 0 - 0 - 0 0 - 0 - 22 20 Ge fäh rlic he un d s ch we re Kö rpe rve rle tzu ng , V ers tüm me lun g w eib lic he r G en ita lie n § § 22 4, 22 6, 22 6a , 2 31 St GB 25 1 41 16 ,3 18 8 74 ,9 29 5 26 3 89 ,2 32 10 ,8 22 40 (V ors ätz lich e e inf ac he ) K örp erv erl etz un g § 22 3 S tG B 55 9 31 5,5 44 1 78 ,9 59 8 44 5 74 ,4 15 3 25 , 6 23 21 Fre ihe its be rau bu ng § 23 9 S tG B 1 0 0,0 1 10 0,0 1 1 10 0,0 0 0,0 23 22 Nö tig un g § 24 0 S tG B 21 2 9,5 16 76 ,2 24 13 54 ,2 11 45 ,8 23 23 Be dro hu ng § 24 1 S tG B 89 0 0,0 69 77 ,5 10 1 75 74 ,3 26 25 ,7 23 24 Na ch ste llu ng (S tal kin g) § 2 38 St GB 3 0 0,0 2 66 ,7 3 0 0,0 3 10 0,0 65 51 Kö rpe rve rle tzu ng im Am t § 34 0 S tG B 3 0 0,0 1 33 ,3 3 3 10 0,0 0 0,0 Drucksache 21/18189 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 18189ska_Text 18189ska_Anlagenb2