BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18191 21. Wahlperiode 06.09.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 29.08.19 und Antwort des Senats Betr.: Haben Raser in Hamburg nachts weiterhin freie Fahrt? Verteilung der mobilen Geschwindigkeitsmessungen über den Tag im bisherigen Jahresverlauf 2019 Rücksichtslose Raser stellen eine erhebliche Gefährdung für sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer dar. Stationäre und mobile Geschwindigkeitskontrollen sind daher sowohl für die präventive als auch für die repressive Verkehrssicherheitsarbeit äußerst wichtig. Während die Wirksamkeit der stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen (GÜA) auf das Verhalten insbesondere ortskundiger Verkehrsteilnehmer aufgrund der ständigen Präsenz der GÜA mit der Zeit gemindert wird, ist dies bei der mobilen Geschwindigkeitsmessung nicht der Fall. Mit Drs. 21/8356, 21/12277 und 21/15721 hatte ich unter anderem die Zahl der seit 2011 durchgeführten Messeinheiten der mobilen Geschwindigkeitsmessung abgefragt. Drs. 21/15721 hatte zudem zutage gefördert, dass nur ein Bruchteil dieser Messstunden in den Nachtstunden durchgeführt wird. Demnach wurden von den 11 694 mobilen Messstunden aus dem Jahr 2018 nur 1 816 und damit gerade einmal rund 15 Prozent zwischen 22 und 6 Uhr durchgeführt. Diese Zahlen waren alarmierend. Denn im September 2017 hatte eine Studie des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ergeben, dass Hamburg die „Raserhauptstadt “ unter Deutschlands Großstädten ist und dass die Raser vor allem nachts Gas geben. Die CDU-Fraktion hatte daher im Dezember 2017 mit einem Antrag (Drs. 21/11365) gefordert, jährlich mindestens 6 000 Messeinheiten der mobilen Geschwindigkeitsmessung in Hamburg durchzuführen, wovon mindestens 25 Prozent in den Nachtstunden erfolgen sollen. Zudem soll tagsüber schwerpunktmäßig vor Kitas, Schulen, Altenheimen und sonstigen sozialen Einrichtungen sowie an Unfallschwerpunkten geblitzt werden. Der Antrag wurde von einer bemerkenswerten Koalition aus SPD, GRÜNEN, DIE LINKE und AfD abgelehnt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Messeinheiten der mobilen Geschwindigkeitsmessung wurden im laufenden Jahr 2019 bisher in Hamburg durchgeführt? 2. Wie viele der im laufenden Jahr bisher in Hamburg durchgeführten Messeinheiten der mobilen Geschwindigkeitsmessung wurden a. nachts zwischen 22 und 6 Uhr, b. tagsüber zwischen 6 und 22 Uhr durchgeführt? Drucksache 21/18191 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Wie viele Messeinheiten der mobilen Geschwindigkeitsmessung wurden im laufenden Jahr in Tempo-30-Bereichen in Hamburg durchgeführt? 4. Wie viele Messeinheiten der mobilen Geschwindigkeitsmessung wurden im laufenden Jahr in unmittelbarer Nähe sogenannter schützenswerter Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Krankenhäusern und Seniorenheimen in Hamburg durchgeführt? Bitte zusätzlich angeben, wie viele dieser Messeinheiten in Tempo-30-Bereichen lagen. Wie in Drs. 21/14279 angeführt, wertet die Polizei Geschwindigkeitsmessungen seit dem Jahr 2018 nicht mehr in Messeinheiten, sondern in Messstunden aus. Daten im Sinne der Fragestellung werden von der Polizei nicht mehr erhoben.