BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18199 21. Wahlperiode 06.09.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 29.08.19 und Antwort des Senats Betr.: Abschiebungen nach Afghanistan (XVIII) Trotz der katastrophalen Sicherheitslage wurden am 18.02.2019 vom Flughafen Frankfurt/Main 38 Personen, am 19.03.2019 vom Flughafen Halle/ Leipzig 21 Personen, am 24.04.2019 30 Personen, am 21.05.2019 vom Flughafen Düsseldorf 24 Personen, am 17.06.2019 vom Flughafen Halle/ Leipzig elf Personen, am 30.07.2019 ebenfalls vom Flughafen Halle/Leipzig 45 Personen, sowie am 27.08.2019 vom Flughafen Frankfurt/Main 31 Personen im Rahmen von Sammelabschiebungen nach Afghanistan abgeschoben. Insgesamt sind seit Wiederaufnahme der Abschiebungen nach Afghanistan im Dezember 2016 bereits 676 Menschen in 27 Sammelabschiebungen aus Deutschland nach Afghanistan abgeschoben worden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Personen hatte die zuständige Behörde für die jeweilige Sammelabschiebung vorgesehen? Bitte aufschlüsseln nach den jeweiligen Terminen. Für die Maßnahme am 24. April 2019 war eine Person vorgesehen. Für die weiteren aufgeführten Maßnahmen waren Abschiebungen nicht geplant. 2. In wie vielen Fällen wurde die Abschiebung verhindert a. aufgrund einer Eingabe, b. aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung, c. aus anderen Gründen (bitte darlegen)? Bitte aufschlüsseln nach dem jeweiligen Termin der Abschiebung. In keinem Fall. 3. Nach welchen Kriterien hat die Ausländerbehörde die Personen ausgewählt , die abgeschoben werden sollten beziehungsweise abgeschoben wurden? Bitte detailliert und nach dem jeweiligen Termin aufgeschlüsselt darstellen. Siehe Drs. 21/10786. 4. Bitte machen Sie zu den abgeschobenen Personen die folgenden Angaben , aufgeschlüsselt nach Personen und dem jeweiligen Datum der Abschiebung: a. Geschlecht, Die Person ist männlich. b. Alter, Drucksache 21/18199 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Person ist 44 Jahre alt. c. Dauer des Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland bis zur Abschiebung, Die Person hielt sich seit 25 Jahren in Deutschland auf. d. Zeiträume, für die der Personen ein Aufenthaltstitel erteilt war und einschlägige Vorschrift des Aufenthaltsgesetzes, Die Person war von 1996 bis 1999 im Besitz einer Aufenthaltsbefugnis nach § 30 Absatz 4 Ausländergesetz. Im Zeitraum November 2007 bis November 2009 war die Person im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 104a Absatz 1 Satz 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und von Januar 2013 bis Juli 2014 einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Absatz 5 AufenthG. e. Datum eines etwaigen Asylantrages und Daten etwaiger Folgeanträge . Ein Asylerstantrag wurde am 22. August 1990, ein Asylfolgeantrag am 30. Januar 2002 gestellt. f. War im Zeitpunkt der Abschiebung über einen Folgeantrag noch nicht bestandskräftig entschieden? Nein. g. rechtskräftige Verurteilungen der jeweiligen Person zu Straftaten (mit Angabe der einschlägigen Strafvorschrift, der Art der Strafe, des Tatzeitpunktes und des Strafmaßes), Im Hinblick auf das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen und die gesetzlichen Wertungen des Bundeszentralregistergesetzes sieht der Senat davon ab, etwaige Ermittlungsverfahren mitzuteilen, die durch einen Freispruch oder eine Einstellung beendet worden sind. Dasselbe gilt für Ermittlungsverfahren, die zu einem Abschluss geführt haben, der entweder nicht in ein Führungszeugnis aufzunehmen oder nach den Tilgungsvorschriften des Bundeszentralregistergesetzes nicht mehr zu berücksichtigen ist. Eine aktuelle Auskunft des Bundeszentralregisters liegt nicht vor. h. Wurde die Person aus der Strafhaft heraus abgeschoben? Ja. i. Wurde zur Sicherung der Abschiebung Sicherungshaft/Abschiebungshaft beziehungsweise Ausreisegewahrsam angeordnet? j. Wurde ein etwaiger Antrag auf richterliche Anordnung von Sicherungshaft beziehungsweise Ausreisegewahrsam vor Festnahme der Person gestellt? k. Waren der Ausländerbehörde im Zeitpunkt der Abschiebung aktuelle Erkrankungen bekannt? Bitte auch Erkrankungen angeben, die nicht zu einer Flugreiseuntauglichkeit geführt haben. Nein. l. Gehört die Person einer ethnischen oder religiösen Minderheit an, die in Afghanistan bedroht, geächtet, diskriminiert beziehungsweise verfolgt wird? Bitte detailliert darstellen nach religiösen und ethnischen Minderheiten beziehungsweise Minderheiten sexueller Orientierung . Der zuständigen Behörde liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor. m. Wie viele der tatsächlich abgeschobenen beziehungsweise zur Abschiebung vorgesehenen, aber nicht abgeschobenen Personen sind Mitglieder einer Familie, die aus mehreren Schutzsuchenden besteht? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18199 3 Es liegen keine Erkenntnisse vor, dass sich Familienmitglieder in Deutschland aufhalten . 5. Bitte machen Sie zu dem Personenkreis der für die Flüge ursprünglich vorgesehen, aber dann nicht abgeschobenen Personen die Angaben wie in 4. a. bis m., aufgeschlüsselt nach Personen. Sofern aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes keine Angaben gemacht werden können, bitte anonymisiert oder in Personenzahlen darstellen. Entfällt. 6. Wie viele Afghaninnen und Afghanen sind seit 14.01.2019 freiwillig nach Afghanistan ausgereist? Wie viele davon sind Kinder? Vom 14. Januar 2019 bis Ende Juli 2019 sind nach Kenntnis der zuständigen Behörde 13 erwachsene Personen nach Afghanistan ausgereist. 7. Wie viele Plätze werden Hamburg bei der nächsten Sammelabschiebung „zur Verfügung gestellt“ beziehungsweise will der Senat in Anspruch nehmen? a. Für wann ist dieser terminiert? Die Planungen sind diesbezüglich noch nicht abgeschlossen. 8. Wie viele Straftäterinnen und Straftäter mit afghanischer Staatsangehörigkeit befinden sich derzeit in hamburgischen Haftanstalten? a. Wie hoch ist die jeweilige Reststrafe? b. Sollen beziehungsweise ab wann können sie abgeschoben werden? Am Stichtag 30. August 2019 befanden sich 44 Gefangene mit afghanischer Staatsangehörigkeit in Strafhaft und 19 Gefangene mit afghanischer Staatsangehörigkeit in Untersuchungshaft.