BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1820 21. Wahlperiode 13.10.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 05.10.15 und Antwort des Senats Betr.: Werbung, Sponsoring und Produktplatzierung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk Gemäß § 16 Absatz 1 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) ist dem öffentlichrechtlichen Rundfunk erlaubt, jahresdurchschnittlich höchstens 20 Minuten Werbung pro Werktag zu senden, worauf jedoch Sendezeiten mit Sponsoringhinweisen und Produktplatzierungen nicht angerechnet werden. Nach 20 Uhr sowie sonntags und feiertags herrscht ein Werbe- und Sponsoringhinweisverbot , letzteres mit Ausnahme von Großveranstaltungen gemäß § 4 Absatz 2 RStV. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften des NDR und des ZDF wie folgt: 1. Wie hoch waren jeweils die Einnahmen des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks aus Werbung, Sponsoring und Produktplatzierung in den Jahren 2010, 2012 und 2014? Welcher Anteil ging jeweils auf Werbung, welcher auf Sponsoring und welcher auf Produktplatzierung zurück? (Bitte jahresweise nach genannten Einnahmequellen getrennt auflisten und nach ARD und ZDF differenzieren. Den NDR bitte gesondert aufführen und – soweit möglich – für diesen auch nach Fernsehen und Hörfunk differenzieren.) Werbe- und Sponsoringerträge in Millionen Euro für ARD und NDR 2010 2012 2014 Werbeerträge* ARD davon NDR 91,6 16,7 96,7 13,3 121,2 25,5 Nettowerbeumsätze ARD davon NDR 336,1 39,2 357,8 42,8 387,6 51,7 Nettowerbeumsätze Fernsehen ARD davon NDR 148,3 25,7 149,6 25,9 167,5 28,9 Nettowerbeumsätze Hörfunk ARD davon NDR 187,7 13,5 208,2 16,9 220,0 22,8 Drucksache 21/1820 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2010 2012 2014 Sponsoringerträge** ARD davon NDR 51,7 6,0 38,5 4,6 32,2 3,2 Gesamterträge*** ARD davon NDR 6.353,5 1.100,0 6.259,0 1.080,0 6.831,6 1.181,8 Anteil Werbeerträge an Gesamterträge ARD davon NDR 1,4 % 1,5 % 1,5 % 1,2 % 1,8 % 2,2 % Anteil Sponsoringerträge an Gesamterträge ARD davon NDR 0,8 % 0,5 % 0,6 % 0,4 % 0,5 % 0,3 % * Die Werbeerträge ermitteln sich als Differenz zwischen den Nettowerbeumsätzen und den damit zusammenhängenden, vor allem in den Werbegesellschaften anfallenden Aufwendungen (inklusive andere Geschäftsfelder). ** Die Sponsoringerträge der ARD berücksichtigen Erträge der Rundfunkanstalten und ihrer Werbetöchter. *** Bereinigte Gesamterträge (ohne Finanzausgleich, Strukturhilfen und so weiter). Von dem Gesamtertrag 2014 der ARD (NDR) wurden 489,5 Millionen Euro (73,9 Millionen Euro) einer Beitragsrücklage zugeführt. Beim NDR gibt es keine Erträge aus Produktplatzierung. Produktionshilfen Dritter werden im NDR nicht genutzt. In der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit war es nicht möglich, für die anderen ARD-Anstalten eine verbindliche Aussage zu den Produktplatzierungen zu erhalten. Werbe- und Sponsoringerträge in Millionen Euro für das ZDF 2010 2012 2014 Werbeerträge**** 123,24 132,12 155,46 Sponsoringerträge 25,08 20,65 16,84 Gesamterträge 2058,33 2032,69 2254,33***** Anteil Werbungerträge an den Gesamterträgen 6,0 % 6,5 % 6,9 % Anteil Sponsoringerträge an den Gesamterträgen 1,2 % 1,0 % 0,75 % **** Die Differenz zwischen Nettowerbeumsätzen und Nettowerbeerträgen ist beim ZDF zu vernachlässigen, da die Werbetochter des ZDF das sogenannte Werberahmenprogramm (Serien et cetera) nicht selbst beschafft. Daher sind nur die Nettowerbeerträge nach Abzug von Skonti dargestellt. ***** Von den Gesamterträgen 2014 durfte das ZDF über 2107,16 Millionen Euro verfügen. Der Rest wurde einer Beitragsrücklage zugeführt. Beim ZDF gibt es keine Produktplatzierung gegen Entgelt. Es gibt lediglich unentgeltliche Bereitstellungen von Sach- und Personalleistungen Dritter. Deren geldwerter Vorteil wird zu steuerlichen Zwecken im jährlichen Transparentbericht des ZDF an die Gremien ausgewiesen. Er betrug im Jahr 2014: 2,8 Millionen Euro. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1820 3 2. Welche Fragen stellen sich derzeit hinsichtlich der Begrenzung von Werbung/Sponsoring, zumal sich mit ihnen die Ministerpräsidenten der Länder nach Vorlage des 20. Berichts der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) im kommenden Frühjahr beschäftigten wollen? Inwieweit wird dabei auch die Frage der Produktplatzierung ein Thema sein? Die Diskussion um eine mögliche Reduzierung von Werbung und Sponsoring soll im Zusammenhang mit der Erörterung des 20. KEF-Berichts 2016 und einer möglichen Rundfunkbeitragsanpassung für die Periode 2017 bis 2020 eingedenk des Zieles der Beitragsstabilität erfolgen. Erst dann werden mögliche Spielräume für eine mögliche Reduzierung von Werbung und Sponsoring deutlich. Die Anmeldungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten erfolgten zum 31. August 2015. Die Veröffentlichung des 20. KEF-Berichts wird für das Frühjahr 2016 erwartet. Die Frage der Produktplatzierung wird aus derzeitiger Sicht bei der Diskussion um eine mögliche Reduzierung von Werbung und Sponsoring kein Thema sein. 3. Wie viel (indirekte) Einnahmen hatten ARD (NDR bitte gesondert aufführen ) und ZDF aus der staatlichen Filmförderung in den Jahren 2010, 2012 und 2014? Welcher Anteil entfiel dabei jeweils auf die Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein (FFHSH)? (Bitte jahresweise auflisten .) Keine. Nach Angabe der Kulturbehörde sind die Empfänger von Fördermitteln der Filmförderung Schleswig-Holstein GmbH im Produktionsbereich nicht die öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten sondern die jeweiligen Produktionsfirmen. Die ARD und das ZDF erzielen weder direkte noch indirekte Einnahmen aus der staatlichen Filmförderung.