BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18203 21. Wahlperiode 06.09.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 30.08.19 und Antwort des Senats Betr.: Abruf beziehungsweise Anmeldung von Bundesmitteln für den sozialen Wohnungsbau Durch die Föderalismusreform I entfielen diverse Finanzhilfen, die der Bund den Ländern insbesondere in den Bereichen Hochschulbau, Verbesserungen der Verkehrswege und sozialer Wohnungsbau gewährt hatte. Es wurden jedoch für den Zeitraum 2007 bis inklusive 2019 Übergangszahlungen vereinbart („Entflechtungsmittel“). Die für den sozialen Wohnungsbau vorgesehenen Entflechtungsmittel wurden im Nachgang der sogenannten Flüchtlingskrise für das Jahr 2016 von bis dato circa 518 Millionen Euro auf 1,018 Milliarden Euro und für die Jahre 2017 bis 2019 auf 1,518 Milliarden Euro erhöht. Durch entsprechende Änderung des Grundgesetzes im Frühjahr 2019 kann der Bund den Ländern auch zukünftig Finanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau gewähren. Die zuständigen Bundesministerien hatten die Länder deshalb im Rahmen der Aufstellung des Bundeshaushalts 2020 um Anmeldung der von ihnen gewünschten Fördersummen gebeten. Im Etatentwurf des zuständigen Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) findet sich nunmehr jedoch unter dem neuen Titel 882.06 „Sozialer Wohnungsbau “ des Kapitels 0604 „Wohnungswesen und Stadtentwicklung“ nur noch ein Soll-Ansatz von 150 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2020 sowie eine Verpflichtungsermächtigung über 850 Millionen Euro für die Jahre 2021 bis 2024. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Berichte der Länder für den Zeitraum 2016 bis 2018 dokumentieren, dass Hamburg in diesem Zeitraum ein Vielfaches der Bundesmittel für Maßnahmen der sozialen Wohnraumförderung aufgewendet hat. Bezogen auf die Einwohnerzahl hat Hamburg im Ländervergleich den höchsten eigenen Mitteleinsatz geleistet und die höchsten Förderzahlen aufzuweisen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie hoch lagen die Bundesmittel, die die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) in den Jahren seit 2016 aus den „Kompensationszahlungen an die Länder wegen Beendigung der Finanzhilfen des Bundes zur Sozialen Wohnraumförderung“ (bisheriger Titel 882.02 des Kapitels 0604 „Wohnungswesen und Stadtentwicklung“ des Einzelplans des BMI) erhalten hat beziehungsweise mit der letzten Tranche im Jahr 2019 noch erhalten wird? (Bitte jahresweise auflisten.) Drucksache 21/18203 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Kompensationszahlungen des Bundes für die Wohnraumförderung der Länder Jahr Bundesmittel für Hamburg 2016 18 696 941,86 € 2017 31 484 541,84 € 2018 31 489 291,87 € 2019 31 486 441,87 € 2. Für welche konkreten Bauvorhaben hat die FHH diese Mittel bislang in welcher Höhe verausgabt? Die betreffenden Bundesmittel, die Hamburg erhalten hat, werden ausschließlich und vollständig für Fördermaßnahmen in der sozialen Wohnraumförderung verwendet. Eine konkrete Zuordnung der Mittel zu bestimmten Förderprogrammen und einzelnen Fördermaßnahmen erfolgt nicht. 3. Welchen Bedarf hat die FHH für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus wann beim Bund für das Haushaltsjahr 2020 angemeldet? Inwieweit wurde dieser gegebenenfalls mit welcher Begründung um welchen Betrag gekürzt? 4. Wurden von der FHH auch über das Jahr 2020 hinaus bereits entsprechende Bedarfe beim Bund angemeldet? a. Wenn ja, in jeweils welcher jährlichen Höhe? b. Inwieweit wurden gegebenenfalls auch diese Bedarfe mit welcher Begründung um welche Summe gekürzt? Die Höhe der auf Hamburg entfallenden Bundesmittel für das Haushaltsjahr 2020 steht noch nicht fest. Die entsprechende Verwaltungsvereinbarung, in der die Höhe der auf die einzelnen Länder entfallenden Bundesmittel geregelt wird, liegt noch nicht vor.