BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18205 21. Wahlperiode 06.09.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kruse und Dr. Kurt Duwe (FDP) vom 30.08.19 und Antwort des Senats Betr.: Fernwärmerückkauf – Ende der Einspruchsfrist und weiterer Zeitplan Rund zehn Monate nach dem Senatsbeschluss zum Kauf des Hamburger Fernwärmenetzes endet nunmehr Anfang September 2019 die Veröffentlichungs - und Einspruchs- beziehungsweise Klagefrist im beihilferechtlichen Verfahren der EU-Kommission. Private Wettbewerber konnten in dieser Zeit Einspruch beziehungsweise Klage erheben, sofern sie sich in ihrer Marktposition aufgrund des Rückkaufs des Fernwärmenetzes durch die Stadt beeinträchtigt sahen. Dieses keineswegs nebensächliche Verfahren hat den rotgrünen Senat beim Umbau des Fernwärmenetzes viel Zeit gekostet. Es steht zu befürchten, dass sich wichtige Maßnahmen wie der Bau der Fernwärmeleitung unter der Elbe oder des Zentrums für Ressourcen und Energie (ZRE) weiter verzögern und verteuern. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV) sowie der Wärme Hamburg GmbH (vormals Vattenfall Wärme Hamburg GmbH) wie folgt: 1. Gab es während der Veröffentlichungs- und Einspruchsfrist Einsprüche privater Wettbewerber? Erkenntnisse über mögliche Einsprüche privater Wettbewerber liegen dem Senat nicht vor. Der Kauf der restlichen 74,9 Prozent Anteile an der Vattenfall Wärme Hamburg GmbH (inklusive Übernahme des Heizkraftwerks Wedel) durch die HGV wurde planmäßig am 2. September 2019 mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2019 vollzogen . a. Wenn ja, welche Wettbewerber haben mit welchen Folgen Einspruch erhoben? b. Wie wirkt sich dies auf den weiteren Zeitplan zur Umsetzung des Fernwärmekonzepts des Senats aus? Entfällt. 2. Welche Meilensteine für den Rückkauf der Fernwärmegesellschaft und die Umsetzung des Senatskonzepts zum Umbau der Fernwärmeversorgung waren bei der Entscheidung zur Ausübung der Kaufoption jeweils wann genau in den Jahren 2019ff vorgesehen? Wesentliche Meilensteine für den Rückkauf der Fernwärmegesellschaft bei der Ausübung der Kaufoptionen waren die Unterzeichnung des Kaufvertrags und der Vollzug des Anteilskaufs, für die die beihilferechtliche Klärung abgeschlossen sein sollte. Nach der am 7. Juni 2019 im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung der EU-Kommission Drucksache 21/18205 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 wurde der 2. September 2019 zwischen den Parteien als Termin vereinbart. Im Übrigen vergleiche Drs. 21/17901. a. Wie sieht insbesondere der Zeitplan für das Planfeststellungsverfahren und der Bau der Fernwärmetrasse unter der Elbe aus? Die Einreichung des Genehmigungsantrags soll noch im September 2019 erfolgen, die Ausschreibung dann Mitte 2020 starten. Die Bauarbeiten könnten nach Vorliegen der Genehmigung beginnen. b. Welche Veränderungen und Verschiebungen gab es an den Meilensteinen und dem Zeitplan in den vergangenen Monaten aus jeweils welchen Gründen? Keine. 3. Wurden während der Veröffentlichungs- und Einspruchs- beziehungsweise Klagefrist Planungsmaßnahmen oder andere vorbereitende Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Rückkauf oder dem zukünftigen Betrieb des Fernwärmenetzes durchgeführt? a. Wenn ja, welche Maßnahmen waren dies und welche Kosten sind dafür angefallen? (Bitte einzeln aufführen.) Ja, die gemeinsam mit Vattenfall begonnenen Vorbereitungen und Planungen für den Ersatz des Heizkraftwerks Wedel und ein neues Energieerzeugungskonzept sind fortgesetzt worden. Im Übrigen siehe Drs. 21/17901. b. Wenn nein, inwiefern führt dies zu welchen (weiteren) Verzögerungen beim oben genannten Zeitplan für den vom Senat angestrebten Umbau der Fernwärmeversorgung, zum Beispiel auch hinsichtlich der Stilllegung des Kraftwerks Wedel? Entfällt. 4. Haben der Senat beziehungsweise Dienststellen oder öffentliche Unternehmen /Beteiligungen der Freien und Hansestadt Hamburg vor Ablauf der Veröffentlichungs- und Einspruchs- beziehungsweise Klagefrist bindende Verträge im Zusammenhang mit dem Rückkauf oder dem zukünftigen Betrieb des Fernwärmenetzes geschlossen? Wenn ja, wie wurde mit der bestehenden Rechtsunsicherheit und insbesondere dem Risiko eines möglichen Einspruchs beziehungsweise einer Klage umgegangen? Die Wärme Hamburg GmbH (WHH) hat im Zusammenhang mit dem gestarteten „Carve -Out-Prozess“ zur Herauslösung von Querschnittsfunktionen aus dem Vattenfall- Konzern und Aufbau dieser und anderer wesentlicher Funktionen in der WHH beziehungsweise im HGV-Konzern verschiedene Verträge mit städtischen Unternehmen (Gasnetz Hamburg GmbH, Stromnetz Hamburg GmbH, Hamburg Wasser) sowie mit Vattenfall-Gesellschaften geschlossen. Diese Verträge standen unter dem Vorbehalt des Abschlusses und Vollzuges des Kaufvertrags zwischen Vattenfall und der HGV. Vattenfall und die HGV haben zudem Beratungsleistungen zur Steuerung und Begleitung des „Carve-Out-Prozesses“ beauftragt, die jederzeit zum Monatsende hätten beendet werden können.