BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18218 21. Wahlperiode 10.09.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 02.09.19 und Antwort des Senats Betr.: Gewerbegebiet Viktoriapark/Minervapark (III) – Schafft der Senat gerne vollendete Tatsachen? Der Senat beziehungsweise das zuständige Bezirksamt Wandsbek plant und erschließt gegen den Willen vieler Bürger und trotz Bedenken von Umweltverbänden ein gemeinsames Gewerbegebiet mit dem Amt Siek in Schleswig- Holstein unter dem Titel Viktoriapark/Minervapark. Bereits mit Schriftlicher Kleiner Anfrage vom 15.07.2019 (Drs. 21/17808), vom 30.11.2017 (Drs. 21/11168) und zuvor mit mehreren Schriftlichen Kleinen Anfragen zu dem Gewerbegebiet zum Opfer fallenden Naturraum (Drs. 21/7201 vom 08.12.2016, Drs. 21/6550 vom 02.11.2016 sowie Drs. 21/6376 vom 17.10.2016) wurde die Entwicklung seitens der CDU kritisch begleitet. Der zuletzt vom BUND beim Verwaltungsgericht Hamburg beantragte Baustopp veranlasste die Umweltbehörde, die Erschließungsarbeiten zunächst zu unterbrechen. Wie die Hamburger Presse nunmehr berichtet, habe das Verwaltungsgericht nach überschlägiger Prüfung entschieden, dass durch die Bauarbeiten geschützten Biotope weder zerstört noch erheblich beeinträchtigt werden. Vielmehr sei seit Beginn der Bauarbeiten kein geschütztes Biotop mehr vorhanden. Das Gericht schließt sich damit der Argumentation der Umweltbehörde an und billigt damit das Verhalten der Behörden bei der Schaffung vollendeter Tatsachen in Sachen Zerstörung des Naturraums. Daneben wirkt im Nachhinein betrachtet besonders das Verhalten der Behörden kritisch: Der beschlossene Bebauungsplan ist nach wie vor nicht im amtlichen Anzeiger veröffentlicht worden, sodass Verbände oder Bürger keine Klagemöglichkeit haben. Obwohl der Plan bereits Ende 2018 verabschiedet wurde und seit Februar 2019 Vorgenehmigungsreife hat, ist der Plan immer noch nicht veröffentlicht worden. Auf diese Weise konnten die Erschließungsarbeiten und damit die Zerstörung der Natur jedoch bereits beginnen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Auf welchem Stand befindet sich das Bebauungsplan- beziehungsweise Planfeststellungsverfahren zu den Gewerbegebieten Viktoriapark und Minervapark aktuell (Stand 31.08.2019)? 2. Warum wurde der Bebauungsplan beziehungsweise das Planfeststellungsverfahren , wie jüngst in den Hamburger Medien dargestellt, bereits Ende 2018 beschlossen/festgestellt, jedoch noch nicht veröffentlicht, obwohl bereits im Februar 2019 die Vorgenehmigungsreife erreicht wurde ? Drucksache 21/18218 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Siehe Drs. 21/17808. Ein aktuellerer Sachstand liegt nicht vor. 3. Inwieweit werden hierdurch die Klagemöglichkeiten der betroffenen (Naturschutz-)Verbände und anderer Bürger beschnitten? Die Klagemöglichkeiten werden nicht beschnitten. Dies gilt sowohl für Verwaltungsentscheidungen , die aufgrund der erreichten Vorweggenehmigungsreife getroffen werden, als auch für den Bebauungsplan Rahlstedt 131 nach Feststellung. 4. Wie nehmen der Senat und die zuständigen Behörden zu dem Vorwurf Stellung, dass durch die oben geschilderte Vorgehensweise der verzögerten Veröffentlichung und vorzeitig begonnenen Erschließungsarbeiten vor Ort Fakten geschaffen wurden? Siehe Antworten zu 1. und 2. sowie zu 3. 5. Wann haben weitere Schritte der Bauarbeiten der Straßen- und Wegeverbindungen begonnen und wann soll die Erschließung abgeschlossen sein? Die Erschließungsarbeiten wurden am 12. August 2019 von der VICTORIA PARK HAMBURG GmbH & CO. KG wieder aufgenommen. Für den Bereich zwischen Sieker Landstraße und der Stapelfelder Straße will die VICTORIA PARK HAMBURG GmbH & CO. KG voraussichtlich bis Ende dieses Jahres den Fahrbahn- und Leitungsbau abschließen.