BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18220 21. Wahlperiode 10.09.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 02.09.19 und Antwort des Senats Betr.: Lässt der Senat die Bürger in Langenhorn mit dem Absinken des Bodens und den dadurch verursachten Schäden an den Häusern allein? Die Zeitung „Hamburger Abendblatt“ berichtete am 24. Juli 2019 (https://www.abendblatt.de/hamburg/article226570655/Haeuser-in- Langenhorn-brechen-auseinander.html, zuletzt abgerufen am 5. August 2019) über Häuser in Langenhorn, die um mindestens zehn Zentimeter abgesackt sind. Dies hatte zur Folge, dass sich breite Risse in den Kellerwänden und Fassaden der Häuser am Georg-Clasen-Weg, Gehlengraben, Willersweg und Wildermuthring bildeten. Die ersten Risse traten im Sommer 2006 auf. Im vergangenen Sommer kam es zu erneuten Schäden an den Häusern. Auch die öffentliche Zuwegung zu den Häusern war stellenweise weggesackt und musste vom Bezirksamt erneuert werden. Ein von den Bewohnern des betroffenen Gebiets beauftragter Gutachter stellte fest, dass die Tonschicht wegen Trockenheit geschrumpft sei. Dies könnte auch an den hohen Bäumen auf öffentlichem Grund in der Umgebung liegen. Zu diesem Schluss kam auch ein anderer Gutachter, der aber auch eine Ausspülung durch undichte Hauptsielleitungen als Ursache für möglich hält und dringend eine Überprüfung des Bodens empfiehlt. Das Naturschutzamt schließt die Bäume hingegen als Ursache für das Absinken des Bodens aus. Auch eine Grundwasserabsenkung sei laut der Umweltbehörde nicht die Ursache Der Gutachter empfiehlt eine hydraulische Anhebung und anschließende Unterspritzung der Häuser. Dies würde für die betroffenen Anwohner jeweils Kosten in Höhe von 40 000 bis 60 000 Euro verursachen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Hat die zuständige Behörde mittlerweile neue Erkenntnisse bezüglich der Ursache für die Absenkung des Bodens westlich und östlich des Rings 3 in Langenhorn? Wenn ja, welche Erkenntnisse liegen ihr vor? Die Absackungen hängen ursächlich mit den geologischen Untergrundverhältnissen zusammen. Aufgrund einer eiszeitlichen Stauchung des Untergrundes tritt hier relativ oberflächennah und im kleinräumigen Wechsel mit Sanden und Kiesen der sogenannte Lauenburger Ton auf. Dieser Ton neigt bei Wasserentzug generell zur Schrumpfung . Infolge der Schrumpfung kann es zu Geländesetzungen kommen. Baugrundgutachten beziehungsweise Stellungnahmen von Baugrundsachverständigen aus dem Bereich Georg-Clasen-Weg (Nummer 61) und Gehlengraben (Nummer 11) kamen zu einem ähnlichen Schluss. Im Übrigen war die zuständige Behörde in den letzten Jahr- Drucksache 21/18220 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 zehnten nur vereinzelt mit Geländeabsackungen im Bereich der genannten Straßenzüge befasst. Wenn nein, warum wird seitens der zuständigen Behörde keine Ursachenforschung betrieben? Entfällt. 2. Was plant die zuständige Behörde, um die in Langenhorn betroffenen Bürger und Bürgerinnen zu unterstützen? Die zuständige Behörde stellt den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern auf Anfrage die vorliegenden geologischen und hydrologisch-hydrogeologischen Informationen (zum Beispiel Bohrungen, Gutachten und Bohrungswasserstände) zur Verfügung und wird anlassbezogen beratend tätig. 3. Was tut die zuständige Behörde im Bereich des Bodenmanagements, damit die Fundamente der Häuser sicher bleiben und nicht durch ein Absinken des Bodes gefährdet werden? Eine behördliche Zuständigkeit zur Maßnahmenergreifung gegen natürliche, geologisch bedingte Prozesse im Untergrund gibt es nicht. Potenzielle Baurisiken sind bei der Planung von Gebäuden auf lange Sicht durch Baugrundgutachten abzuschätzen bzw. zu ermitteln und von der Bauherrin beziehungsweise vom Bauherrn zu tragen. Leider wurden bei der Erstellung der Häuser auf entsprechende Gutachten mit einer weitergehenden Erkundung des Untergrundes verzichtet. 4. Hat die zuständige Behörde Erkenntnisse, dass es in Hamburg an anderen Stellen durch Baumbewuchs zu einem Absinken des Bodens kam? Wenn ja, in welchen Gebieten war dies der Fall und was unternahm sie dagegen? Einzelne Altgutachten (Zeitraum zwischen 1962 und 1998) der zuständigen Behörde geben Hinweise auf die Schrumpfungseigenschaften des Lauenburger Tons und vergleichbarer Ablagerungen bei Austrocknung. Hierbei wird explizit auf eine mögliche verstärkende Austrocknung des Tones durch Baumbewuchs hingewiesen. Ein direkter Zusammenhang konnte allerdings nicht nachgewiesen werden. 5. Wodurch kann es zu einem Absinken des Grundwasserspiegels kommen ? Welche Maßnahmen ergreift die zuständige Behörde, wenn der Grundwasserspiegel absinkt? Regional sinkende Grundwasserspiegel werden in der Regel durch die Förderung von Grundwasser oder durch eine geringe Grundwasserneubildung infolge von deutlich geringer ausfallenden Niederschlägen hervorgerufen. Im betroffenen Gebiet sowie in seinem Umfeld scheidet die erstgenannte Ursache aus. Somit ist das Absinken des Grundwassers auf geringere Niederschläge zurückzuführen. Dagegen können behördlicherseits keine Maßnahmen ergriffen werden.