BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18221 21. Wahlperiode 10.09.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 02.09.19 und Antwort des Senats Betr.: Stadtteilfest „Gleis3Eck“ am Mittleren Landweg Am Freitag, den 30.08.2019, startet die Fortsetzung von „3 Tage Gleis3eck“, einem Stadtteilfest, das unter anderen von der Lawaetz-Stiftung, der Städtebauförderung und dem Bezirksamt Hamburg gefördert und ermöglicht wird. Als Veranstalter werden in dem Programmblatt benannt: 1. f & w fördern und wohnen AöR Grüner Deich 21, 20097 Hamburg, 2. Gebietsentwicklung Mittlerer Landweg (Lawaetz-Stiftung) Am Gleisdreieck 23, 21033 Hamburg, 3. ETSV Hamburg von 1924 e. V. Mittlerer Landweg 40, 21033 Hamburg. In dem Veranstaltungsblatt findet sich nachfolgender Hinweis nach § 6 Absatz 1 des Versammlungsgesetzes wieder: „Ausgeschlossen von den Veranstaltungen sind gemäß § 6 Absatz 1 des Versammlungsgesetzes Personen, die rechtsextremen Parteien, den „Freien Kameradschaften“ oder sonstigen rechtsextremen Vereinigungen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind. Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen“. Im Umkehrschluss sind daher linksextreme Parteien und sonstige linksextreme Vereinigungen und Menschen, die der linksextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch linksextremistische oder verfassungsfeindliche Äußerungen in Erscheinung getreten sind, eingeladen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften von f & w fördern und wohnen AöR (f & w) und SAGA wie folgt: 1. Wie hoch sind die öffentlichen Zuschüsse für diese Veranstaltung? Drucksache 21/18221 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Welche Vorgaben sind seitens der Behörden für die Durchführung der Veranstaltung gemacht worden? 3. Hatten der Senat oder das Bezirksamt Bergedorf Kenntnis über den Inhalt der Ausschlusserklärung der Veranstalter nach § 6 Absatz 1 VersG? 4. Wenn ja, hält der Senat diese Erklärung nach § 6 Absatz 1 VersG im Hinblick auf Artikel 3 GG in Verbindung mit Artikel 8 GG für verfassungsgemäß ? 5. Wenn ja, aus welchen Gesichtspunkten? 6. Wenn nein, warum wurde die Erklärung seitens des Senates nicht im oben genannten Sinne auch auf linksextreme Teilnehmer erweitert? Die Veranstaltung wurde seitens des Bezirksamtes Bergedorf aus Mitteln des Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) in Höhe von 6 700 Euro gefördert . Darüber hinaus beteiligte sich die SAGA mit 1 500 Euro. Dem Bezirksamt Bergedorf war die Ausschlusserklärung bekannt. Der Senat hat sich mit der Angelegenheit nicht befasst.