BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18223 21. Wahlperiode 27.09.19 Große Anfrage der Abgeordneten Dietrich Wersich, Ralf Niedmers, Dr. Jens Wolf, Wolfhard Ploog, Thilo Kleibauer (CDU) und Fraktion vom 02.09.19 und Antwort des Senats Betr.: Wie steht es um die Sicherheit der Kunstwerke in den staatlichen Hamburger Museen und den Deichtorhallen? In Hamburg werden Kunstwerke und Sammlungsgegenstände in den staatlichen Museen in der Regel nicht versichert. Das bedeutet, dass im Schadensfall überlassene Leihgaben an die Museumsstiftungen öffentlichen Rechts und die Deichtorhallen Hamburg GmbH unter die Staatshaftung fallen. Nach Auffassung des Senats sei dies deutlich günstiger als eine Versicherung, da man auf diese Weise die Versicherungsprämien spare. Im letzten Doppelhaushalt für 2019/2020 ist eine Sicherheitsleistung für überlassene Leihgaben für 2019 bis zur Höhe von insgesamt 1 725 Millionen Euro und für 2020 von 1 025 Millionen Euro beschlossen worden (Drs. 21/14505, Artikel 5, Nummer 11). Die Kunstwerke und Sammlungsgegenstände im Eigentum der Stadt Hamburg in den staatlichen Museen Hamburgs und den Deichtorhallen sind weder durch die Staatshaftung oder durch Sicherheitsleistungen abgesichert noch sind diese anderweitig versichert. Vor diesem Hintergrund kommt der bestmöglichen Sicherung der Kunstwerke und Sammlungsgegenstände eine hohe Bedeutung zu. Zu diesen Sicherheitsaspekten gehören auch die Neugestaltung der Hamburger Kunsthalle und des Depots der Kunsthalle (Drs. 20/7171) im April 2016 sowie die Herrichtung eines neuen Depots für die Stiftung Historische Museen (Drs. 20/11431 und 20/11289) im Jahr 2015. Die Sicherheitsmaßnahmen der staatlichen Museumsgebäude und damit auch der Kunstwerke sowie die Verstärkung des Personals für die Sicherheit – teils auch über Fremdpersonal im Zuge von Outsourcingmaßnahmen – führten in den vergangenen Jahren zu immensen Kostensteigerungen. Diese Kosten müssen die Museen aus ihrem eigenen Haushaltsbudget finanzieren, was unter anderem zulasten ihrer Mittel für Ausstellungen geht, da die Budgets der Museen in den letzten Jahren nicht entsprechend der Sicherheitskosten mitgewachsen sind. Diese Sicherheitsmaßnahmen sind jedoch nach Auffassung des Rechnungshofs der Freien und Hansestadt Hamburg nicht ausreichend (Drs. 21/16180). Der Rechnungshof kritisiert Mängel bei den Vorkehrungen gegen Sachbeschädigungen und Diebstähle. Überwiegend fehle es zudem an Risikoanalysen , Sicherheitskonzepten und an einer Schadens- und Ursachendokumentation . Die zuständige Behörde nehme ihre Aufsichts- und Kontrollaufgaben Drucksache 21/18223 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 nicht hinreichend wahr. Bei einer Museumsstiftung ist sogar der Verbleib von 40 Behördenleihgaben unklar. Weiterhin verfügt keine Museumsstiftung bisher über schriftliche Regelungen für die Nutzung ihrer Depots und Archive für Externe. Der Senat bezeichnet diese Feststellungen des Rechnungshofs als zutreffend und die Behörde für Kultur und Medien will den Forderungen des Rechnungshofs nachkommen (Drs. 21/17098). Gleichzeitig verweist der Senat in der Drs. 21/17098 darauf, dass zurzeit 63 Prozent der Kunstgegenstände musealen Sammlungen inventarisiert seien und dass der Inventarisierungsprozess bis 2025 abgeschlossen sei. Und in der Drs. 21/16180 verweist der Rechnungshof darauf, dass der Gesamtwert der Sammlungsgegenstände der Museumsgegenstände zum 31.12.2017 bei über 3 Milliarden Euro läge. Wir bitten darum, die Fragen ohne Verweis auf andere Drucksachen zu beantworten. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Die Hamburger Museen haben während ihres mehr als hundertjährigen Bestehens fortlaufend Kulturschätze in ihre Sammlungen aufgenommen, bewahrt, erforscht und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Das Bewahren dieser Kulturgüter von erheblichen ideellen und materiellen Werten gehört zu den Kernaufgaben der Museen, was auch den Schutz der Objekte vor Verlust und Beschädigungen einschließt. Darüber hinaus sind die Hamburger Museumsstiftungen Mitglied im International Council of Museums (ICOM) und im Deutschen Museumsbund (DMB) und orientieren sich an den international geltenden Standards für die sicherheitstechnischen Bedingungen zur Lagerung und Präsentation der musealen Sammlungen und an den Richtlinien im Leihverkehr. Die Behörde für Kultur und Medien (BKM) und die Museen nehmen die Feststellungen des Rechnungshofes sehr ernst und haben viele seiner Anregungen aufgegriffen. In einer zwischen BKM und Rechnungshof getroffenen Ergebnisvereinbarung hat die BKM zugesagt, dass sie im Rahmen ihrer Fach- und Rechtsaufsicht darauf hinwirken wird, dass Sicherheitskonzepte, soweit noch nicht erfolgt, erstellt und Schadensvorgänge systematisch und umfassend dokumentiert werden. Sie werde dafür Sorge tragen, dass die Museumsstiftungen Evakuierungs- und Rettungspläne erarbeiten und Benutzungsordnungen für ihre Depots und Archive erlassen, soweit noch nicht vorhanden . Mit der Umsetzung dieser Maßnahmen wurde umgehend begonnen, sie sind zum Teil bereits abgeschlossen. Generell gilt in der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) der Grundsatz der Selbstdeckung (VV zu § 37 LHO, Nummer 3.6), auch bei der Ausleihe von Ausstellungsstücken an Museen und die Deichtorhallen. Dies bedeutet, dass für den Schutz der Leihgüter keine Versicherung abgeschlossen wird, sondern ein eventueller Schaden oder die Zerstörung des Leihgutes aus Haushaltsmitteln beglichen wird. Mit Beschluss über die Feststellung des Haushaltsplans der Freien und Hansestadt Hamburg für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 vom 13. Dezember 2018 wurde der Senat ermächtigt, zugunsten der dort aufgeführten Museen (öffentlich-rechtlichen Stiftungen) zur Absicherung überlassener Leihgaben von Kunstwerken im Haushaltsjahr 2019 Schäden bis zur Höhe von insgesamt 1 725 Millionen Euro und im Haushaltsjahr 2020 bis zur Höhe von insgesamt 1 025 Millionen Euro zu übernehmen. Die summierte Liste der Ausstellungen über die Selbstversicherung wird bei der BKM geführt. Im Regelfall ist die Gewährträgerhaftung bei der Ausleihe ausreichend. Für den Fall, dass diese grundsätzliche Haftung von einem Leihgeber nicht anerkannt wird, kann von der zuständigen Behörde eine „Selbstversicherungsbescheinigung“ abgegeben werden. Diese Bescheinigung bedeutet den Schuldbeitritt der Freien und Hansestadt Hamburg , diese haftet neben dem bisherigen Schuldner. Wenn die Sicherheitsleistung bereits ausgeschöpft sein sollte oder der Leihgeber zwingend auf einen Versiche- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18223 3 rungsabschluss besteht, wird eine Deckung über den Kunstsammelversicherungsvertrag vorgenommen, da sonst keine Übergabe des Leihgutes erfolgt. Die Freie und Hansestadt Hamburg hat einen Kunstsammelversicherungsvertrag mit einem Versicherungsunternehmen (Versicherungsbeginn 1. Januar 2005) geschlossen , der von Museen bei Interesse beziehungsweise Bedarf genutzt werden kann. Versicherungsschutz besteht für Transporte, Aufenthalte und Ausstellungen von Kunstgegenständen aller Art im Rahmen des Leihverkehrs, welcher sich einerseits auf Leihgaben im Eigentum der Versicherungsnehmerin außerhalb deren Räumlichkeiten und andererseits auf Leihnahmen von fremden Eigentümern in dem Räumen der Versicherungsnehmerin bezieht. Die Höchstersatzleistung beträgt derzeit maximal 26 Millionen Euro je feuertechnisch getrenntem Lager beziehungsweise Ausstellungsgebäude sowie für ein Transportmittel (weitere Begrenzungen zum Beispiel für Begleittransporte, Postsendungen et cetera sind in den Bedingungen beschrieben). Die Versicherungsprämie wird vom Versicherer entsprechend jeder angemeldeten Ausstellung ermittelt und dem jeweiligen Nutzer der Versicherung in Rechnung gestellt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. a) Wie viele Kunstwerke und Sammlungsgegenstände befinden sich aktuell (Stichtag 31.07.2019) im Eigentum der staatlichen Museen, der Deichtorhallen und der Freien Hansestadt Hamburg, und welchen Wert oder Schätzwert haben diese jeweils zu diesem Stichtag ? Bitte differenziert nach Freie und Hansestadt Hamburg, den einzelnen staatlichen Museen und Deichtorhallen aufführen. Siehe Anlage 1. Der Wert beziehungsweise Schätzwert der Kunstwerke und Sammlungsgegenstände im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg beläuft sich auf insgesamt rund 3 131 Millionen Euro. Für den derzeit bilanzierten Wert erfolgt derzeit eine Neubewertung der Sammlungsgegenstände. Der Wert beziehungsweise Schätzwert der Kunstwerke und Sammlungsgegenstände im Stiftungsvermögen beläuft sich auf insgesamt rund 54 Millionen Euro. Die Benennung der nach einzelnen Museen beziehungsweise den Deichtorhallen aufgeschlüsselten Werte beziehungsweise Schätzwerte berührt Sicherheitsbelange der jeweiligen Einrichtungen. Von detaillierten Ausführungen wird daher aus Sicherheitsgründen abgesehen. Die Wertermittlung des Stiftungsvermögens der Stiftung Archäologisches Museum Hamburg erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt und kann aktuell nicht eingeschätzt werden. b) Hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde Kenntnis darüber, wo sich die Kunstwerke und Sammlungsgegenstände der Freien Hansestadt Hamburg befinden? Wenn nein, warum nicht? Ja. Die genauen Standorte innerhalb der Museen und ihrer Depots obliegen den Einrichtungen und ihrem Fachpersonal. c) Wurde in der Vergangenheit ein Angebot bei Versicherungen für Kunstwerke und Sammlungsgegenstände eingeholt? Wenn ja, wann, bei wem und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Nein, in den letzten zehn Jahren sind keine individuellen Angebote bei Versicherungen eingeholt worden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. a) Wie viele Kunstwerke und Sammlungsgegenstände als Dauerleihgaben oder temporäre Leihgaben befinden sich derzeit in den staatlichen Museen und den Deichtorhallen in Hamburg? Welchen Wert Drucksache 21/18223 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 beziehungsweise Schätzwert haben diese? Bitte differenziert nach Freie und Hansestadt Hamburg, den einzelnen staatlichen Museen und Deichtorhallen aufführen. Siehe Anlage 1. Der Wert beziehungsweise Schätzwert der Dauerleihgaben beläuft sich auf insgesamt rund 325 Millionen Euro. Der Wert beziehungsweise Schätzwert der der temporären Leihgaben beläuft sich auf insgesamt rund 472 Millionen Euro. Die Benennung der nach einzelnen Museen beziehungsweise den Deichtorhallen aufgeschlüsselten Werte beziehungsweise Schätzwerte berührt Sicherheitsbelange der jeweiligen Einrichtungen. Von detaillierten Ausführungen wird daher aus Sicherheitsgründen abgesehen. b) Wurde in der Vergangenheit ein Angebot bei Versicherungen für diese Kunstwerke eingeholt? Wenn ja, wann, bei wem und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Für einzelne Leihgaben wurden von den Museen und den Deichtorhallen Angebote von Versicherungen eingeholt, sofern der Leihgeber die Staatshaftung oder den Kunstsammelversicherungsvertrag (siehe Vorbemerkung) nicht akzeptiert, beziehungsweise eine Versicherung nicht von den Leihgebern selbst abgeschlossen wurde. Dabei erfolgt eine Einzelfallbetrachtung unter anderem nach Kunstwerken, Leihgebern , Versicherungsarten (zum Beispiel Transportversicherung, Exzedentenversicherung , allgemeine Leihgabenversicherung), aus der sich eine Vielzahl von Einzelvorgängen ergibt, die in den Museen und den Deichtorhallen nicht gesondert statistisch auswertbar erfasst werden. Eine nachträgliche Auswertung der Daten ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 3. Sind für einzelne Kunstwerke und Sammlungsgegenstände in den Hamburger staatlichen Museen und den Deichtorhallen zurzeit Versicherungen abgeschlossen? Wenn ja, seit wann, zu welchen Kosten beziehungsweise Prämien und mit welchem Versicherungsumfang? Bitte differenziert nach den einzelnen staatlichen Museen und Deichtorhallen darstellen. Zu den für einzelne Kunstwerke und Sammlungsgegenstände als Leihgaben abgeschlossenen Versicherungen siehe Anlage 1. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. a) Welche Kosten in welcher Höhe sind seit 2010 jeweils jährlich in den einzelnen staatlichen Museen und den Deichtorhallen für technische und personelle Sicherheitsmaßnahmen angefallen? Wenn keine genauen Werte vorliegen, bitte Schätzwerte angeben. Bitte die Kosten differenziert nach den einzelnen staatlichen Museen und Deichtorhallen und unterteilt nach Investitionen in Technik und Personal jährlich von 2010 bis 2018 auflisten sowie danach, ob es sich um eigenes Personal oder um Fremdpersonal handelt. b) Soweit sie nicht unter 4. a) aufgeführt sind: Wie haben sich diese Kosten in den einzelnen externen Museumsarchiven beziehungsweise Museumsdepots seit 2010 entwickelt? Wenn keine genauen Werte vorliegen, bitte Schätzwerte angeben. Bitte die Kosten differenziert nach den einzelnen staatlichen Museen und Deichtorhallen und unterteilt nach Investitionen in Technik und Personal jährlich von 2010 bis 2018 auflisten sowie danach, ob es sich um eigenes Personal oder um Fremdpersonal handelt. Siehe Anlage 2. Im Übrigen sind im Rahmen des Programms zur Instandsetzung der Museumsgebäude sowie zur Beseitigung von Funktionsmängeln durch die Vermieterin IMPF (jetzt: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18223 5 SpriG) seit 2012 unter anderem sicherheitsrelevante Maßnahmen an den Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung und Außenhautsicherung umgesetzt worden. Darüber hinaus wurden Verbesserungen bei den technischen Sicherheitsstandards der Museen und der Deichtorhallen zum Beispiel im Zusammenhang mit Depotsanierungen , der Sanierung der Nordhalle der Deichtorhallen und der 2016 abgeschlossenen Modernisierung der Kunsthalle aus Haushaltsmitteln finanziert, die zusätzlich von der Bürgerschaft bereitgestellt wurden. 5. a) Reichten die für die unter 4. genannten Sicherheitskosten, die jeweils in den Wirtschaftsplänen dafür vorgesehenen, in den einzelnen Museumsstiftungen und den Deichtorhallen aus? b) Wie hoch waren diese Budgets in den Jahren 2010 bis 2018? c) Wie hoch waren die tatsächlichen Ausgaben in den genannten Jahren ? Soweit die im Plan vorgesehenen Mittel nicht ausreichten, durch welche Umschichtungen oder Einsparungen wurden diese Kosten finanziert? Und/oder gab es separate Ausgleiche aus dem Landeshaushalt? Wenn ja, welche? Bitte differenziert nach den einzelnen staatlichen Museen und Deichtorhallen sowie nach Jahr darstellen. Die Museumsstiftungen und die Deichtorhallen erhalten jährliche Betriebskostenzuschüsse als institutionelle Zuwendung, die sie im Rahmen ihrer Verantwortung für das Gesamtbudget selbständig bewirtschaften. Sofern unterjährig höhere oder niedrigere Bedarfe bei einzelnen Positionen des Wirtschaftsplans eintreten, werden diese durch Umschichtungen zwischen verschiedenen Planansätzen ausgeglichen. Sofern darüber hinausgehende Finanzbedarfe in der Vergangenheit zu Defizitentwicklungen der Museumsstiftungen oder der Deichtorhallen geführt haben, sind diese durch zusätzliche Mittel aus dem Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg nachträglich abgedeckt worden (siehe hierzu Drs. 18/6276, 19/5690, 20/5434 und 20/5961). Im Übrigen siehe Anlage 2 mit den Plan- und Ist-Werten der Wirtschaftspläne aus den Jahren 2010 bis 2018. 6. In welchem Umfang ist in den staatlichen Museen und Deichtorhallen Sicherheitspersonal zur Sicherung der Gebäude und der Kunstwerke beschäftigt und wie hat sich der Umfang dieses Sicherheitspersonals seit 2010 entwickelt? Bitte differenziert darstellen nach Umfang in Vollzeitäquivalenten , den einzelnen Museen und den Deichtorhallen sowie nach Jahr darstellen und nach den Kategorien a) eigenes Personal (im Innenbereich und im Außenbereich während und außerhalb der Öffnungszeiten), b) externes Personal (im Innenbereich und im Außenbereich während und außerhalb der Öffnungszeiten). Siehe Anlage 3. 7. Aus Kostengründen haben nach Feststellung des Rechnungshofs einzelne Museumsstiftungen entweder Sicherheitsmaßnahmen reduziert oder von sachkundigen Dritten empfohlene Sicherheitsvorschläge nicht umgesetzt (Drs. 21/16180). a) Um welche Museumsstiftungen handelt es sich dabei? b) Welche Sicherheitsmaßnahmen wurden reduziert? Bitte für die einzelnen Museumsstiftungen und Deichtorhallen getrennt darstellen. c) Welche Sicherheitsvorschläge wurden nicht umgesetzt? Bitte auch hier für die einzelnen Museumsstiftungen und Deichtorhallen getrennt darstellen. Drucksache 21/18223 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 d) Wann und von welchen sachkundigen Dritten wurden diese Sicherheitsvorschläge empfohlen? Die Feststellungen des Rechnungshofs bezogen sich nur auf die Museumsstiftungen und nicht auf die Deichtorhallen. Die BKM hat die Anregungen des Rechnungshofes aufgegriffen und in sinnvollem Umfang umgesetzt. Die aus vereinzelten Prüfungsfeststellungen abgeleiteten pauschalisierten Bewertungen des Rechnungshofes teilt die BKM hingegen nicht, da sie einer detaillierten Betrachtung teilweise nicht gerecht werden und zudem, zum Beispiel bei der Erfassung von Schadensfällen, die unterschiedliche Bewertung aus museumsfachlicher Sicht und nach allgemeinem Verständnis nicht hinreichend trennscharf unterscheidet. Sicherheitsvorschläge wurden vor allem von dem von den Museen beauftragten Sicherheitsberater unterbreitet sowie in Einzelfällen von externen Sachverständigen, sofern sie vom Vorstand oder von der Vermieterin beauftragt worden waren. Die Berichte des Sicherheitsberaters stellen auf Stichproben basierende Bestandsaufnahmen ausgewählter Sicherheitsbereiche dar. Eine Auswertung erfolgt anlassbezogen . Verschiedene Sicherheitsvorschläge konnten nicht umgesetzt werden, weil sie nicht im Einklang mit geltende Vorschriften (zum Beispiel Denkmalschutz und Personen - sowie Datenschutz) waren oder wegen erforderlicher baulicher Eingriffe in die Gebäude nur im Rahmen größerer Umbaumaßnahmen realisiert werden konnten. Unter Einbeziehung des Mieter-Vermieter-Modells ist in allen Gebäuden der Museumsstiftungen mit umfassenden Bestandsaufnahmen begonnen worden, die auch Risikoanalysen und -bewertungen sowie Sicherheitskonzepte und Realisierungsplanungen beinhalten. Diese Bestandsaufnahmen sind noch nicht abgeschlossen. Mit Ergebnisse ist Mitte 2020 zu rechnen. Die Benennung einzelner Sicherheitsmaßnahmen oder von Einzelheiten aus den Sicherheitsberichten berührt Sicherheitsbelange der jeweiligen Einrichtungen. Von detaillierten Ausführungen wird daher aus Sicherheitsgründen abgesehen. 8. Der für alle Museumsstiftungen tätige Sicherheitsberater stellte in seinen Sicherheitsberichten teilweise deutliche Defizite fest. Die Behörde für Kultur und Medien habe diese Berichte in der Vergangenheit nicht erhalten (Drs. 21/16180). a) Hat die zuständige Behörde mittlerweile die Sicherheitsberichte erhalten? Wenn ja, wann, wie lauten diese und was hat die Auswertung dieser Berichte durch die zuständige Behörde ergeben? Wenn nein, warum hat die zuständige Behörde diese Berichte noch nicht erhalten? b) Wie kam es dazu, dass die Sicherheitsberichte nicht oder so lange nicht an die zuständige Behörde weitergeleitet worden sind? Ja. Auftraggeber des Sicherheitsberaters sind die selbständigen Museumsstiftungen. Eine Weitergabe erforderlicher Informationen (zum Beispiel Handlungsbedarfe) aus den Berichten an die aufsichtführende Behörde erfolgte anlassbezogen nach Entscheidung durch die Geschäftsführungen der Museumsstiftungen. Im Übrigen siehe Antwort zu 7. a) bis d). 9. Bei einer Museumsstiftung konnte der Verbleib von 40 Behördenleihgaben nicht geklärt werden. Bei dieser kam es zudem zu diversen Sachbeschädigungen . Eine andere Museumsstiftung hat einen Diebstahlsfall benannt (Drs. 21/16180). a) Um welche Museumsstiftungen handelt es sich? b) Welche Behördenleihgaben sind betroffen? c) Konnte mittlerweile der Verbleib der 40 Kunstwerke geklärt werden? Wenn ja, wo befinden sich diese? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18223 7 Wenn nein, warum nicht und wurden seitens der zuständigen Behörde in Zusammenarbeit mit der Museumsstiftung Nachforschungen zu dem Verbleib betrieben, und mit welchem Ergebnis? Nach sukzessiver Überprüfung der Behördenausleihen, einer Rückführung der Werke zur Begutachtung in die Hamburger Kunsthalle und einer Neuordnung der Leihverträge einschließlich einer Standorterfassung bleiben noch fünf Werke, deren Verbleib bislang noch nicht aufgeklärt werden konnte. Es handelt sich um Kunstobjekte der Hamburger Kunsthalle und des Museum für Kunst und Gewerbe, die an verschiedene Fachbehörden ausgeliehen waren. Diebstähle konnten in zwei Fällen nachgewiesen werden, der Verbleib der anderen drei Werke ist unklar. Zur weiteren Recherche wurden die Werke in den einschlägigen Forschungsplattformen eingestellt. d) Sind von den Sachbeschädigungen Behördenleihgaben oder andere Kunstwerke betroffen? e) Konnte aufgeklärt werden, wie es zu den Sachbeschädigungen kam? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht und wurden seitens zuständigen Behörde in Zusammenarbeit mit der Museumsstiftung Nachforschungen zu den Sachbeschädigungen betrieben, und falls ja, wann und mit welchem Ergebnis? Es sind keine Behördenleihgaben betroffen. Es handelt sich um kleinere Veränderungen und Beschädigungen, die mutmaßlich durch Besucherinnen oder Besucher verursacht worden waren, unter anderem an Objekten im Außenbereich. Da eine durchgehende Überwachung nicht erfolgt, konnten die Verursacher nicht in allen Fällen ermittelt werden. Es wurden restauratorische und konservatorische Maßnahmen durchgeführt , um die Schäden zu beheben. f) Ist von dem Diebstahl eine Behördenleihgabe oder ein anderes Kunstwerk betroffen? g) Konnte der Diebstahlsfall aufgeklärt werden? Welches Kunstwerk ist betroffen? Konnte aufgeklärt werden, wie es zu dem Diebstahl kam? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht und wurden seitens zuständigen Behörde in Zusammenarbeit mit der Museumsstiftung Nachforschungen zu dem Diebstahlsfall betrieben und falls ja, seit wann und mit welchem Ergebnis? Es handelt sich nicht um eine Behördenleihgabe. Es handelt sich um einen im Jahr 2015 begangenen Aufbruchsdiebstahl, der bei der Polizei zur Anzeige gebracht, bislang jedoch noch nicht aufgeklärt wer-den konnte. Im Übrigen sieht der Senat im Hinblick auf die Möglichkeit der Beeinträchtigung der Ermittlungen von einer Antwort ab. 10. In dem Bericht des Rechnungshofs heißt es, dass nur zwei Museen eine Risikoanalyse und -bewertung vorgenommen und Sicherheitskonzepte erstellt haben (Drs. 21/16180). a) Welche Museen sind dies? b) Wie lauten deren Risikoanalysen und -bewertungen? Bitte getrennt für die Museen darstellen. c) Wie lauten die erstellten Sicherheitskonzepte? Auch hier bitte getrennt für die Museen darstellen. Ausgehend von der Objektbeschreibung werden mit den Risikoanalysen das räumliche Umfeld und die infrastrukturellen Rahmenbedingungen der Einrichtung untersucht und danach die allgemeine Bedrohungslage für die Einrichtung beurteilt. Daran schließt sich eine Analyse der mechanischen Sicherungsmaßnahmen, der melde- Drucksache 21/18223 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 technischen und ablauforganisatorischen Maßnahmen sowie eine Schwachstellenanalyse an, aus deren Bewertung Handlungsempfehlungen in den untersuchten Bereichen abgeleitet werden. Die in den Sicherheitskonzepten empfohlenen Maßnahmen umfassen eine Kombination aus mechanischer Absicherung, Elektronik und Organisation der Verfahrensabläufe in den zu sichernden Objekten. Die Benennung einzelner Einrichtungen, die Sicherheitskonzepte erstellt haben beziehungsweise die Darstellung von Einzelheiten aus den Sicherheitskonzepten berührt Sicherheitsbelange der jeweiligen Einrichtungen. Von weitergehenden Ausführungen wird daher aus Sicherheitsgründen abgesehen. 11. Der Senat versprach, dass die zuständige Behörde den Forderungen des Rechnungshofs in Bezug auf Risikoanalysen und Sicherheitskonzepte nachkommt (Drs. 21/17098). Hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde zusammen mit den staatlichen Museen und den Deichtorhallen anlässlich des Berichts des Rechnungshofs mittlerweile Sicherheitskonzepte und Risikoanalysen und -bewertungen entwickelt beziehungsweise vorgenommen? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Bitte für die einzelnen staatlichen Museen und den Deichtorhallen getrennt darstellen. Wenn nein, warum nicht und welche Sicherheitskonzepte schweben den Beteiligten vor? Wann kann mit den Sicherheitskonzepten und Risikoanalysen gerechnet werden? Die Feststellungen des Rechnungshofs bezogen sich nur auf die Museumsstiftungen und nicht auf die Deichtorhallen. Die im Rahmen der Einführung des Mieter-Vermieter-Modells in allen Gebäuden der Museumsstiftungen sowie in den Deichtorhallen begonnenen aufgenommenen umfassenden Bestandsaufnahmen beinhalten auch Risikoanalysen und -bewertungen sowie Sicherheitskonzepte und Realisierungsplanungen. Diese Bestandsaufnahmen sind noch nicht abgeschlossen. Mit Ergebnissen ist Mitte 2020 zu rechnen. Im Übrigen siehe Antwort zu 7. a) bis d). 12. Der Senat versprach, dass die zuständige Behörde den Forderungen des Rechnungshofs in Bezug auf die Depots nachkommt (Drs. 21/17098). Wurden mittlerweile seitens der Museumsstiftungen schriftliche Regelungen für die Nutzung ihrer Depots und Archive für Externe aufgestellt? Wenn ja, wie lauten diese, und sind diese der zuständigen Behörde bekannt? Wenn nein, warum wurden bislang keine Regelungen aufgestellt und wann ist mit diesen Regelungen zu rechnen? Die BKM hat entsprechend der mit dem Rechnungshof abgeschlossenen Ergebnisvereinbarung die Museumsstiftungen mit der Überarbeitung beziehungsweise – soweit diese noch nicht vorliegen – der Erarbeitung der schriftlichen Regelungen beauftragt. Dies ist in Teilen bereits abgeschlossen (siehe Benutzungsordnung der Bibliothek & Archive für die Mitarbeiter/-innen der Hamburger Kunsthalle, Anlage 4). Eine vollständige Rückmeldung aller Museumsstiftungen soll bis 31. Dezember 2019 erfolgen, die BKM wird dem Rechnungshof entsprechend der abgeschlossenen Ergebnisvereinbarung zum 31. Dezember 2020 über den Sachstand und die weiteren Planungen berichten. 13. Die Behörde für Kultur und Medien hat dem Rechnungshof zum 1. April 2019 über den Umsetzungsstand bezüglich seiner Forderungen zu den Sicherheitsvorkehrungen in Museen berichtet (Drs. 21/17098). Wie lautet dieser Bericht und wie bewertet die Behörde für Kultur und Medien den Umsetzungsstand? Bitte detailliert schildern. Die Bestandsaufnahme zur Risikoanalyse und -bewertung ist in der Hamburger Kunsthalle, im Museum für Kunst und Gewerbe, in der Stiftung Historische Museen Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18223 9 sowie im Archäologischen Museum umgesetzt worden. Das Staatsarchiv hat unabhängig davon ebenfalls ein Sicherheitskonzept erarbeitet. Eine Auswertung in Zusammenarbeit mit dem Staatsarchiv steht noch aus. Im Museum am Rothenbaum steht aufgrund der angestrebten Neuausrichtung des Hauses, die auch bauliche Maßnahmen beinhalten kann, die Risikoanalyse noch aus und wird im Zuge der Planungen vorgenommen. Auch hinsichtlich der Notfallpläne wird eine abgestimmte Vorgehensweise mit dem Staatsarchiv angestrebt. Die bekannten Sicherheitsanforderungen werden bei der Wirtschaftsplanung der Museen berücksichtigt beziehungsweise im Rahmen der jeweiligen Projektbudgets miteinbezogen. Ferner erfolgte eine sukzessive Überprüfung und Aktualisierung der Behördenleihgaben nebst Besichtigungen vor Ort. An za hl K un st w er ke (D au er le ih ga be n) An za hl K un st w er ke (te m po rä re Le ih ga be n) se it Hö he K os te n bz w . P rä m ie n Ve rs ich er un gs - su m m e Ku ns th al le ca . 1 30 .0 00 14 .0 00 1. 97 5 98 ./. ./. ./. M us eu m fü r Ku ns t u nd Ge w er be 64 0. 80 0 (S ch ät zu ng ) 15 .0 00 (S ch ät zu ng ) 1. 24 1 48 5 ./. 84 4, 05 E UR 30 3. 50 0 EU R M us eu m a m Ro th en ba um ca . 2 65 .0 00 5. 20 0 ca . 2 70 25 2 ./. ./. ./. St ift un g Hi st or isc he M us ee n Ha m bu rg 3. 80 1. 93 8 (S ch ät zu ng ) 1. 25 2 An la ge po sit io ne n (in kl . Ko nv ol ut e) 16 5 45 5 20 19 27 8, 70 E UR 1. 41 7, 00 E UR 16 9. 23 7, 64 E UR 84 8. 04 0, 00 E UR Ar ch äo lo gi sc he s M us eu m Ha m bu rg 1. 81 0. 00 0 22 6 0 ./. ./. ./. ./. De ich to rh al le n 0 en tf. 11 .2 22 66 3 Ju li/ Se pt em be r 20 19 97 .0 90 ,0 0 79 .1 05 .5 00 ,0 0 An m er ku ng : D ie a ng eg eb en e An za hl d er W er ke u m fa ss t z . T . K ov ol ut e, d ie a us m eh re re n Ei nz el ob je kt en b es te he n. Ab ge sc hl os se ne V er sic he ru ng en fü r e in ze ln e Ku ns tw er ke u . S am m lu ng sg eg en st än de (S tic ht ag 31 .0 7. 20 19 ) Zu 3 ) In st itu tio ne n An za hl K un st w er ke /S am m lu ng im Tr eu ha nd ve rm ög en Zu 1 a ) Zu 2 a ) An za hl K un st w er ke /S am m lu ng im St ift un gs ve rm ög en Drucksache 21/18223 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 Anlage 1 PL AN IS T PL AN IS T PL AN IS T 20 10 10 .0 00 k. A. 50 4. 00 0 k. A. k. A. k. A. 88 .0 00 57 5. 00 0 18 0. 00 0 39 5. 00 0 58 0. 00 0 57 5. 00 0 13 0. 58 8 34 0. 90 5 33 0. 74 6 10 .1 59 36 9. 00 0 34 0. 90 5 20 11 10 .0 00 k. A. 50 9. 15 0 k. A. k. A. k. A. 28 .0 00 57 1. 00 0 19 0. 00 0 40 1. 00 0 58 0. 00 0 59 1. 00 0 0 42 6. 07 9 37 6. 41 5 49 .6 64 42 6. 90 0 42 6. 07 9 20 12 10 .0 00 2. 07 3. 00 0 53 3. 00 0 1. 54 0. 00 0 1. 64 3. 00 0 2. 07 3. 00 0 55 .0 00 71 6. 00 0 20 0. 00 0 51 6. 00 0 64 0. 00 0 71 6. 00 0 0 47 0. 58 3 41 4. 07 2 56 .5 11 47 0. 30 0 47 0. 58 3 20 13 10 .0 00 1. 72 4. 00 0 49 8. 00 0 1. 22 6. 00 0 1. 94 8. 00 0 1. 72 4. 00 0 38 .0 00 90 1. 00 0 22 0. 00 0 68 1. 00 0 71 5. 00 0 90 1. 00 0 0 53 0. 05 2 46 6. 93 2 63 .1 20 52 4. 10 0 53 0. 05 2 20 14 10 .0 00 1. 56 8. 00 0 56 9. 00 0 99 9. 00 0 1. 59 9. 00 0 1. 56 8. 00 0 18 .0 00 88 6. 00 0 24 0. 00 0 64 6. 00 0 90 0. 00 0 88 6. 00 0 0 57 2. 32 9 51 0. 27 0 62 .0 59 56 9. 70 0 57 2. 32 9 20 15 10 .0 00 1. 38 2. 00 0 52 6. 00 0 85 6. 00 0 1. 34 6. 00 0 1. 38 2. 00 0 26 .0 00 93 0. 00 0 26 0. 00 0 67 0. 00 0 93 0. 00 0 93 0. 00 0 0 60 1. 31 9 53 0. 40 3 70 .9 16 65 0. 90 0 60 1. 31 9 20 16 10 .0 00 2. 30 1. 00 0 53 2. 00 0 1. 76 9. 00 0 1. 63 2. 00 0 2. 30 0. 88 7 68 .0 00 1. 01 4. 00 0 28 0. 00 0 73 4. 00 0 98 0. 00 0 1. 01 4. 00 0 0 57 5. 16 3 50 2. 70 2 72 .4 61 57 7. 50 0 57 5. 16 3 20 17 10 .0 00 2. 26 7. 00 0 45 4. 00 0 1. 81 3. 00 0 2. 15 4. 00 0 2. 26 7. 00 0 12 .0 00 1. 05 9. 00 0 32 0. 00 0 73 9. 00 0 1. 03 0. 00 0 1. 05 9. 00 0 0 55 2. 73 5 45 8. 81 8 93 .9 17 55 1. 00 0 55 2. 73 5 20 18 10 .0 00 2. 35 3. 00 0 59 5. 00 0 1. 75 8. 00 0 2. 24 4. 00 0 2. 35 3. 00 0 22 .0 00 95 9. 00 0 34 0. 00 0 61 9. 00 0 1. 19 5. 00 0 95 9. 00 0 0 58 0. 14 2 45 9. 23 3 12 0. 90 9 57 9. 50 0 58 0. 14 2 PL AN IS T PL AN IS T PL AN IS T 20 10 17 .0 00 1. 31 6. 00 0 72 9. 00 0 58 7. 00 0 1. 20 4. 00 0 1. 31 6. 00 0 0 14 5. 38 8 13 1. 54 1 13 .8 47 13 9. 04 1 14 5. 38 8 0 93 .5 87 ,0 2 0 93 .5 87 ,0 2 11 1. 49 9, 92 93 .5 87 ,0 2 20 11 37 .0 00 1. 43 4. 00 0 77 5. 00 0 65 9. 00 0 1. 21 5. 00 0 1. 43 4. 00 0 0 17 9. 06 5 13 6. 78 5 42 .2 80 16 1. 78 5 17 9. 06 5 0 11 3. 90 0, 17 0 11 3. 90 0, 17 10 0. 40 0, 00 11 3. 90 0, 17 20 12 60 .0 00 1. 44 1. 00 0 75 0. 00 0 69 1. 00 0 1. 24 7. 00 0 1. 44 1. 00 0 49 .1 65 16 9. 82 4 16 1. 75 2 8. 07 2 16 6. 75 2 16 9. 82 4 0 14 5. 90 0, 55 0 14 5. 90 0, 55 96 .1 55 ,0 7 14 5. 90 0, 55 20 13 9. 00 0 1. 53 6. 00 0 78 9. 00 0 74 7. 00 0 1. 32 0. 00 0 1. 53 6. 00 0 0 19 4. 88 0 17 9. 04 4 15 .8 36 18 6. 54 4 19 4. 88 0 0 11 6. 03 6, 38 0 11 6. 03 6, 38 11 9. 60 5, 96 11 6. 03 6, 38 20 14 9. 00 0 1. 50 8. 00 0 80 4. 00 0 70 4. 00 0 1. 29 6. 00 0 1. 50 8. 00 0 0 18 0. 83 9 17 1. 67 4 9. 16 5 17 6. 67 4 18 0. 83 9 0 11 6. 64 9, 10 0 11 6. 64 9, 10 91 .3 00 ,0 8 11 6. 64 9, 10 20 15 79 .0 00 1. 50 1. 00 0 74 7. 00 0 75 4. 00 0 1. 39 3. 00 0 1. 50 1. 00 0 0 18 8. 77 5 18 7. 70 2 1. 07 3 19 2. 70 2 18 8. 77 5 0 31 5. 02 8, 51 0 31 5. 02 8, 51 13 5. 46 3, 18 31 5. 02 8, 51 20 16 57 .0 00 1. 51 5. 00 0 78 5. 00 0 73 0. 00 0 1. 45 0. 00 0 1. 51 5. 00 0 0 19 1. 97 3 18 9. 73 8 2. 23 5 19 4. 73 8 19 1. 97 3 0 24 6. 99 6, 04 0 24 6. 99 6, 04 17 7. 27 7, 00 24 6. 99 6, 04 20 17 0 1. 62 0. 00 0 77 7. 00 0 84 3. 00 0 1. 43 3. 00 0 1. 62 0. 00 0 0 19 4. 54 8 18 1. 40 9 13 .1 39 18 8. 90 9 19 4. 54 8 0 25 9. 27 9, 75 0 25 9. 27 9, 75 19 4. 37 3, 00 25 9. 27 9, 75 20 18 0 1. 66 3. 00 0 76 7. 00 0 89 6. 00 0 1. 53 5. 00 0 1. 66 3. 00 0 0 20 2. 58 9 19 0. 22 2 12 .3 67 19 7. 72 2 20 2. 58 9 0 26 6. 19 3, 44 0 26 6. 19 3, 44 27 0. 71 8, 41 26 6. 19 3, 44 Zu 4 ) Zu 5 b ) u nd c) Si ch er he its ko st en P er so na l Zu 5 b ) u nd c) M us eu m a m R ot he nb au m Zu 5 b ) u nd c) Si ch er he its ko st en P er so na l i n jä hr lic he Ko st en ei ge ne s Pe rs on al Fr em dp er - so na l jä hr lic he In ve st iti on s- Ja hr jä hr lic he In ve st iti on sjä hr lic he Ko st en ei ge ne s Pe rs on al Fr em dp er - so na l jä hr lic he In ve st iti on sjä hr lic he Ko st en ei ge ne s Pe rs on al Fr em dp er - so na l Ku ns th al le M us eu m fü r K un st u nd G ew er be Si ch er he its ko st en P er so na l Zu 4 ) Zu 4 ) Ja hr St ift un g Hi st or isc he M us ee n Ha m bu rg jä hr lic he In ve st iti on sko st en in Te ch ni k in E UR (o hn e Ab sc hr ei bu ng ) in E UR jä hr lic he Ko st en Pe rs on al in EU R (S um m e Pe rs on al u nd Fr em dp er so n al ) ei ge ne s Pe rs on al Fr em dp er - so na l Si ch er he its ko st en P er so na l Ar ch äo lo gi sc he s M us eu m H am bu rg De ich to rh al le n Zu 4 ) Zu 5 b ) u nd c) Zu 4 ) Zu 5 b ) u nd c) Zu 4 ) Zu 5 b ) u nd c) jä hr lic he In ve st iti on sko st en in Te ch ni k (o hn e Ab sc hr ei bu n g) jä hr lic he Ko st en Pe rs on al (S um m e Pe rs on al u nd Fr em dp er so n al ) ei ge ne s Pe rs on al Fr em dp er - so na l * * Si ch er he its ko st en P er so na l jä hr lic he In ve st iti on sko st en in Te ch ni k in EU R (o hn e Ab sc hr ei bu n g) jä hr lic he Ko st en Pe rs on al in EU R (S um m e Pe rs on al u nd Fr em dp er so n al ) ei ge ne s Pe rs on al Fr em dp er - so na l Si ch er he its ko st en P er so na l Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18223 11 Anlage 2 2010 15,16 21 7,6 8,9 12,03 2011 15,33 21 6,8 8,7 13,95 2012 15,33 21 6,8 11,9 15,18 2013 14,33 21 6,8 15 15,67 2014 15,33 15 6,8 14,7 15,65 2015 14,16 15 6,8 15,2 14,48 2016 13,66 35 6,8 16,5 14,14 2017 11,66 28 6,8 15,3 13,49 2018 11,16 28 8 11,8 12,11 2010 16,9 4,1 4 2011 18,4 4,5 3,5 2012 18,5 5,5 3,8 2013 19,7 5,5 3,3 2014 19,4 5,6 3,2 2015 19,3 5,7 3,7 2016 19,5 5,7 4 2017 20,8 4,6 5,1 2018 21,4 4,7 5,4 ** Die Stellenverteilung beim externen Personal liegt in der Verantwortung des beauftragten Dienstleisters. *** Die Daten zu den Vollzeitäquivalenten beim externen Personal werden nicht gesondert statistisch auswertbar erfasst. * Die Daten zum eingesetzten Personal werden nicht aufgeschlüsselt nach Innenbereich und Außenbereich sowie während und außerhalb der Öffnungszeiten erfasst. Vollzeitäquivalente eigenes Personal* externes Personal* Jahr Keine Angabe in VZÄ möglich.*** Nur temporär bei Bedarf. Keine Angabe in VZÄ möglich.** Durchschnittlich 3,5 VZÄs (Ausstellungsumbauten und Sonderveranstaltungen inkl.) Vollzeitäquivalente Vollzeitäquivalente Vollzeitäquivalente eigenes Personal* externes Personal* Kunsthalle Museum für Kunst und Gewerbe Museum am Rothenbaum Jahr eigenes Personal* externes Personal* Vollzeitäquivalente eigenes Personal* externes Personal* Vollzeitäquivalente eigenes Personal* externes Personal* eigenes Personal* externes Personal* Stiftung Historische Museen Hamburg Archäologisches Museum Hamburg Deichtorhallen Drucksache 21/18223 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 12 Anlage 3 Benutzungsordnung der Bibliothek & Archive für die Mitarbeiter_innen der Hamburger Kunsthalle 1. Geltungsbereich Die Benutzungsordnung gilt für die Benutzung der Bibliothek und der Archive durch die Mitarbeiter_innen der Hamburger Kunsthalle. 2. Die Abteilung Information & Dokumentation 2.1. Die Bibliothek Die wissenschaftliche Spezialbibliothek der Hamburger Kunsthalle gliedert sich in die folgenden Bereiche: - Forschungsbibliothek zur Bildenden Kunst vom 13. Jahrhundert bis in die Gegenwart - Sammlung lllustrierter Bücher und Künstlerbücher Die Bibliothek ist eine Präsenzbibliothek. lm Studiensaal, über den Bibliothekskatalog und über das Intranet werden den Mitarbeiter_innen vorhandene oder ermittelbare Medien und lnformationen zu den Sammelgebieten der Bibliothek zur Benutzung zur Verfügung gestellt. 2.2. Die Archive Die Hamburger Kunsthalle besitzt mehrere Archive und archivarische Sammlungen. Das Historische Archiv Hamburger Kunsthalle (HAHK) dokumentiert die Geschichte der Hamburger Kunsthalle und die Aktivitäten der im und für das Museum tätigen Personen. Das Kunstarchiv Hamburger Kunsthalle (KAHK) versammelt Archivgut und Sammlungen, die in enger Verbindung mit dem Museum stehen. 3. Öffnungszeiten Die Mitarbeiter_innen haben über den Studiensaal Zugang zum Bibliotheksmagazin und dürfen die Medien der Forschungsbibliothek selbstständig aus den Regalen nehmen. Die Öffnungszeiten sind: Mo-Mi, Fr 9-18 Uhr, Do 9-20 Uhr und nach vorheriger Vereinbarung. Illustrierte Bücher, Künstlerbücher und die Archivbestände werden den Mitarbeiter_innen im Studiensaal zu den Zeiten der Graphikvorlage (Di, Do und Fr von 14-17 Uhr) oder nach vorheriger Vereinbarung vorgelegt 4. Benutzungsbedingungen 4.1. Allgemeines Das Mitbringen von Speisen und Getränken in den Studiensaal oder in die Magazinräume der Bibliothek ist nicht gestattet. Mitgebrachte Laptops können genutzt werden. Es wird den Mitarbeiter_innen jedoch nicht erlaubt einen selbst mitgebrachten Scanner oder einen Scanner am Arbeitsplatz zu verwenden. Im Studiensaal ist eine ruhige Arbeitsatmosphäre einzuhalten. Aus diesem Grund ist der Gebrauch von Mobil-Telefonen untersagt. 4.2. Benutzung der Medien der Bibliothek Jede_r Mitarbeiter_in erhält nach Vereinbarung von einer Bibliotheksmitarbeiterin eine Einführung in die Benutzung der Bibliothek, ohne die die Bestände nicht benutzt werden dürfen. Der_die Mitarbeiter_in hat die Möglichkeit, die Medien der Forschungsbibliothek für einen begrenzten Zeitraum (max. 3 Monate) auszuleihen und am Arbeitsplatz in der Hamburger Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18223 13 Anlage 4 Kunsthalle zu nutzen. Mit der Bibliotheksleitung kann für einzelne Medien über einen Sonderstandort verhandelt werden. Für jedes entliehene Medium ist ein Stellvertreter auszufüllen. Wird das entliehene Medium an eine_n andere_n Kolleg_in weitergereicht, muss der Stellvertreter angepasst werden. 4.3. Benutzung der Archivbestände Die Benutzung des Archivguts ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Aus konservatorischen Gründen kann die Abteilung Information & Dokumentation die Vorlage einzelner Bestände einschränken oder ganz untersagen. Die Archivbestände werden ausschließlich im Studiensaal vorgelegt und könnten nicht an den Arbeitsplatz ausgeliehen werden. 4.4. Informationsbeschaffung außerhalb der eigenen Bestände Die Bibliotheksmitarbeiter_innen besorgen den Mitarbeiter_innen Informationen und Medien, die nicht im Bestand vor Ort vorhanden sind. Die Bibliothek besitzt Leseausweise bei den wissenschaftlichen Bibliotheken in Hamburg und kann dort Medien für die Mitarbeiter_innen ausleihen. Ebenso können Bestellungen per Fernleihe oder Dokumentlieferdienste im In- und Ausland aufgegeben werden. 5. Reproduktionen Fotokopien von Seiten aus den Medien der Bibliothek und von Archvigut dürfen nur am Buchkopierer angefertigt werden. Illustrierte Bücher und Künstlerbücher sowie einzelne Rara können nicht kopiert werden. Aus konservatorischen Gründen kann bei einzelnen Medien und Archivbeständen ein Kopierverbot festlegt werden. Der_Die Benutzer_in ist verpflichtet, die Bestimmungen des Urheberrechts zu beachten. Den Mitarbeiter_innen ist es gestattet, aus den Medien der Bibliothek sowie von Archivgut mit einer selbst mitgebrachten Fotokamera Fotografien zu erstellen (ohne Blitz). Aus konservatorischen Gründen können einzelne Medien oder Archivgut für das Fotografieren gesperrt werden. Von den Mitarbeiter_innen der Bibliothek können Ausdrucke einzelner Seiten von den digitalen Medien der Bibliothek angefertigt werden. 6. Pflichten des_der Benutzer_innen Der_die Benutzer_in ist verpflichtet, die Vorschriften der Benutzungsordnung und die Anordnungen der Bibliotheksmitarbeiter_innen zu befolgen. Der_die Benutzer_in ist verpflichtet, die ihm vorgelegten Medien und Kunstwerke mit größer Vorsicht und Sorgfalt zu behandeln. Für Notizen ist ausschließlich ein Bleistift zu verwenden (keine Mikrominen). Etwaige Beschädigungen eines Mediums sind den Bibliotheksmitarbeiter_innen sofort zu melden. Geschieht dies nicht, gelten die Medien und Kunstwerke als in einwandfreiem Zustand vorgefunden und der_die Mitarbeiter_in haftet für den jeweiligen Schaden. Bei Verlust eines Mediums haftet ebenfalls der_die Mitarbeiter_in. 7. Inkrafttreten Die vorliegende Benutzungsordnung tritt am 1.10.2018 in Kraft. Hamburg, 30.09.2018 Hamburger Kunsthalle- Stiftung Öffentlichen Rechts – Der Vorstand gez. Prof. Dr. Christoph Martin Vogtherr, Norbert Kölle Drucksache 21/18223 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 14 18223ga_Text 18223ga_Anlagen 18223ga_Antwort_Anlage1 1a), 2a), 2b), 3) 18223ga_Antwort_Anlage2 4), 5b) 18223ga_Antwort_Anlage3 6) 18223ga_Antwort_Anlage4