BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18224 21. Wahlperiode 10.09.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 02.09.19 und Antwort des Senats Betr.: Baugemeinschaften und das Angebot an städtischen Grundstücken Im „Koalitionsvertrag über die Zusammenarbeit in der 21. Legislaturperiode der Hamburgischen Bürgerschaft zwischen der SPD, Landesorganisation Hamburg und Bündnis 90/Die Grünen, Landesverband Hamburg“ heißt es im Kapitel Wohnen und Stadtentwicklung unter anderem zu Baugemeinschaften und kleinen Genossenschaften (Seite 56): Der Senat wird weiterhin Baugemeinschaften mit städtischen Grundstücken unterstützen. Auch bei der Entwicklung privater Grundstücke wird sich die Stadt unter Nutzung des Planrechts und vertraglicher Vereinbarungen für Baugemeinschaften einsetzen. Die Hälfte der Baugemeinschaftsgrundstücke soll möglichst an kleinere Genossenschaften vergeben werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Um den aktuellen Gegebenheiten und den Veränderungen innerhalb der städtischen Liegenschaftspolitik gerecht zu werden, wird derzeit eine neue Bodendrucksache erarbeitet die auch das Ersuchen aus Drs. 21/15595 beantworten wird. Der Senat beabsichtigt, städtische Grundstücke in Zukunft verstärkt über Erbbaurechte zu vergeben . Dabei sichert die Bestellung von Erbbaurechten den Flächenbestand der Stadt ab, sodass spätere gesamtstädtische Entwicklungen und die Umsetzung sozialpolitischer Ziele, insbesondere im Hinblick auf die Schaffung bezahlbaren Wohnraums, langfristig ermöglicht werden. Gerade für soziale Träger, Kleingenossenschaften und gemeinwohlorientierte Zielgruppen, bietet das Erbbauecht mit jährlicher Erbbauzinszahlung , die Möglichkeit, Projekte erfolgreich zu realisieren. In Einzelfällen kann vom Grundsatz einer Vergabe im Erbbaurecht abgewichen werden und ein Verkauf alternativ erfolgen. Grundsätzlich erfolgt eine Vergabe städtischer Grundstücke zum Verkehrswert; Abschläge werden aufgrund von Bindungen nicht gewährt. Allerdings können vereinbarte Bindungen (Begrenzung der Miethöhe und Veräußerungsverzicht) den Verkehrswert beeinflussen. Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) hat gemeinsam mit dem Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Jahr 2012 ein „Konzept zur Ermittlung des Bodenwertes im Rahmen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus“ entwickelt, das diese Auswirkungen von Verpflichtungen abbildet. Dieses Konzept dient als Vorgabe bei der Beauftragung einzelner Gutachten. Danach wird der unbelastete Bodenwert um die Faktoren Mietpreisbindung, Zuschüsse und Zinsvorteil angepasst. Bei der Mietpreisbindung wird die Mindermiete als Differenz zwischen Marktmiete (ortsüblicher Vergleichsmiete) und der sich aufgrund der Mietbindung ergebenden Ist-Miete ermittelt und berücksichtigt. Drucksache 21/18224 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Derzeit findet eine Überarbeitung dieses Konzepts im Hinblick auf Marktanpassung und neue Vergabekonzepte (zum Beispiel Auswirkungen von Erbbaurechtsvergaben, preisreduzierter Mietwohnungsbau et cetera) statt. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen siehe Drs. 20/14365 und 21/17421. Für die Beantwortung der Fragen wurde auf den Zeitraum von Januar 2015 bis zum Ende des 2. Quartals 2019 abgestellt. Dargestellt sind alle Verkäufe von beziehungsweise Erbbaurechtsbestellungen an Wohnungsbaugrundstücken des Allgemeinen Grundvermögens, Auftragsgeschäfte des Hamburger Versorgungsfonds (HVF) sowie von f & w fördern und wohnen AöR (f & w) und der IBA Hamburg GmbH. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. In den Jahresberichten der Kommission für Bodenordnung werden Anhandgaben und erfolgte Verkäufe beziehungsweise Erbbaurechtvergaben von städtischen Grundstücken nicht differenziert aufgeführt. Wie viele städtische Grundstücke (mit welcher Flächengröße) sind in der 21. Legislaturperiode bisher insgesamt für den Wohnungsbau a. verkauft, b. im Erbbaurecht vergeben, Zur besseren Darstellung wird im Folgenden nicht nur auf die Anzahl der Grundstücke abgestellt, sondern zusätzlich auf die Anzahl von Wohneinheiten (WE). Jahr Grundstücke Verkauf Grundstücke Erbbaurechts- Bestellung Grundstücksfläche (m²) Anzahl WE 2015 117 0 707 601 2 561 2016 82 0 571 314 3 609 2017 188 5 588 369 3 356 2018 151 2 396 570 2 428 2019* 47 0 134 667 915 Gesamt 585 7 2 398 521 12 869 * bis 30.06.2019 c. anhand gegeben worden? 2019 laufende Anhandgaben Bezirk Anzahl der WE WE Kleingenossen - schaft WE Einzeleigentum (WEG) WE Genossenschaft mit mehr als 1 000 Wohnungen Hamburg- Mitte 78 20 0 0 Altona 44 20 0 0 Eimsbüttel 478 0 0 50 Hamburg- Nord 739 12 42 104 Wandsbek 494 0 0 0 Bergedorf 57 0 0 0 Harburg 463 24 0 0 Gesamt 2 353 76 42 154 Anhandgaben sind für die Vergangenheit nicht aufgeführt, weil sie regelhaft zu Verkäufen beziehungsweise Erbbaurechtsbestellungen geführt haben. Die Darstellung von anhand gegebenen Grundstücken erfolgt insofern nur für noch laufende Fälle. 2. Wie viele der unter 1. a. bis 1. c. genannten städtischen Grundstücke entfallen auf a. Baugemeinschaften im genossenschaftlichen Eigentum (kleine Genossenschaften), b. Baugemeinschaften im Einzeleigentum (WEG), Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18224 3 c. Baugemeinschaften mit Traditionsgenossenschaften? 3. Wie viele Wohnungen wurden beziehungsweise werden auf den unter Nummern 1. a. – c. genannten Grundstücken errichtet? Bitte Aufstellung nach Bezirken sowie differenziert nach verkauften beziehungsweise im Erbbaurecht vergebenen beziehungsweise anhand gegebenen Grundstücken . Siehe Anlage. 4. Auf wie vielen von den unter 1. a. bis c. genannten städtischen Grundstücken werden Wohnungen für vordringlich Wohnungssuchende errichtet oder flexible Konzepte umgesetzt für die Wohnraumversorgung bestimmter Zielgruppen, die besonders von Wohnungsversorgungsproblemen betroffen sind, wie zum Beispiel psychisch Kranke, Rollstuhlfahrende , Haftentlassene, Jugendliche (gemäß SGB VIII)? a. Wie viele Wohnungen sind dies insgesamt? b. Welche Unternehmen errichten diese Wohnungen? i. Genossenschaften mit mehr als 1 000 Wohnungen ii. Kleine Genossenschaften iii. Stiftungen iv. „PFLEGEN & WOHNEN“ v. SAGA GWG, vi. Kapitalgesellschaften vii. Private Einzeleigentümer/-innen Eine statistische Erfassung der WE mit sogenannter WA Bindung (vordringlich Wohnungssuchende ) findet erst seit dem 1. Januar 2019 statt. Seitdem wurden neun Grundstücke mit dem Ziel der Errichtung von insgesamt 43 WE mit WA Bindungen verkauft. Hiervon werden zwei WE durch Kleingenossenschaften, 20 WE von f & w, 13 WE durch Kapitalgesellschaften und acht WE von der SAGA GWG errichtet. Fünf Grundstücke sind im Wege von Konzeptausschreibungen und vier Grundstücken im Wege einer Direktvergabe vergeben worden. 5. In welcher Höhe (absolut und i.v.H.) gewährt die Stadt bei Verkauf oder Vergabe im Erbbaurecht von städtischen Grundstücken Abschläge vom allgemeinen Verkehrswert für a. öffentlich geförderte WA-gebundene Wohnungen mit 20-, 30-, 40- jähriger Bindung und für eine dauerhafte Bindung während der Laufzeit eines Erbbaurechts, b. Wohnungen im 1. Förderungsweg mit 20-, 30-, 40- jähriger Bindung und für eine dauerhafte Bindung während der Laufzeit eines Erbbaurechts , c. Wohnungen im 2. Förderungsweg mit 20-, 30-, 40-jähriger Bindung und für eine dauerhafte Bindung während der Laufzeit eines Erbbaurechts , d. Wohnungen für Kleingenossenschaften im Wohnungsbauprogramm Baugemeinschaften mit 20-, 30-, 40-jähriger Bindung und für eine dauerhafte Bindung während der Laufzeit eines Erbbaurechts? 6. Nach welcher Methode und welchen Berechnungsverfahren werden die unter Nummer 5 genannten Abschläge gewährt? Bitte die Methoden genau erläutern und Berechnungsformeln angeben. 7. Während der rot-grünen Koalition 1997 – 2001 wurden Grundstücke für Kleingenossenschaften ausschließlich im Erbbaurecht vergeben, auch bei schwierigen Grundstückserschließungen und unterschiedlichen Drucksache 21/18224 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Eigentumsformen (zum Beispiel eG und WEG) auf dem gleichen Grundstück . Das Erbbaurecht mit laufendem Erbbauzins kann die Finanzierung von Bauvorhaben für kleine Genossenschaften deutlich erleichtern. Warum wird beziehungsweise wurde diese Praxis unter der heutigen Koalition nicht fortgeführt? Siehe Vorbemerkung. 8. Aktuell wird das städtische Grundstück Dieselstraße-Schlicksweg in Barmbek-Nord Baugemeinschaften angeboten. a. Weshalb ist hier keine Vergabe im Erbbaurecht vorgesehen, zumal der Senat ankündigte, vermehrt das Erbbaurecht zu nutzen? Die Entscheidung über die Form der Veräußerung der Grundstücke des Plangebietes Barmbek-Nord 11 (Dieselstraße) im Rahmen des Verkaufs ist bereits vor einiger Zeit getroffen und zum Teil auch bereits umgesetzt worden. Daher soll dies fortgesetzt werden. Die Bestellung von Erbbaurechten wird für die Stadt zukünftig eine größere Rolle spielen. b. Aus welchen Gründen sollen auf diesem Grundstück nicht wie im Koalitionsvertrag vorgesehen die Hälfte der geplanten 90 Wohnungen durch Kleingenossenschaften errichten werden? Die Grundstücksausschreibung stellt es den Baugemeinschaften frei, in welcher Eigentumsform sie ihr Projekt realisieren möchten. Wohnungspolitisch ist ein überwiegender Anteil an gefördertem Wohnungsbau mit Belegungsbindungen vorgesehen, der Anteil der Wohnungen im individuellen Eigentum (WEG) sollte maximal ein Drittel aller Wohnungen betragen. Der Senat verfolgt weiterhin das Ziel, dass die Hälfte der Baugemeinschaften in der Form von Kleingenossenschaften realisiert wird. c. „Das Grundstück ist gut an den öffentlichen Nahverkehr angebunden “, heißt es in der Ausschreibung. Warum wird dieses Grundstück nicht für autofreies Wohnen ausgeschrieben, sondern stattdessen eine Tiefgarage gefordert, mit der Begründung, der B-Plan schließe oberirdische Stellplätze aus (Seite 7 unten der Ausschreibung)? Es handelt sich um die Baugemeinschaftsausschreibung für das Baufeld 3a im Baugebiet Dieselstraße/Schlicksweg. Die Vorgaben eines Verzichts auf die Errichtung von oberirdischen Stellplätzen sind mit dem Bebauungsplan Barmbek Nord 11 getroffen worden. Dass dies von den Baugemeinschaften bei ihren Planungen zu beachten ist, wurde als Information beziehungsweise Hinweis in die Grundstücksausschreibung aufgenommen. Dies bedeutet im Umkehrschluss aber nicht, dass eine Tiefgarage zwingend errichtet werden muss. Bezirk Anzahl der WE davon Verkauf davon ER WE Kleingenossenschaft WE Einzeleigentum (WEG) WE Genossenschaft mit mehr als 1.000 Wohnungen Mitte 175 175 0 0 0 0 Altona 104 104 0 0 0 0 Eimsbüttel 392 392 0 0 0 0 Nord 532 532 0 0 15 41 Wandsbek 675 675 0 0 20 0 Bergedorf 179 179 0 18 0 0 Harburg 215 215 0 0 0 0 div. Lagen* 289 289 0 0 0 0 Gesamt 2.561 2.561 0 18 35 41 Bezirk Anzahl der WE davon Verkauf davon ER WE Kleingenossenschaft WE Einzeleigentum (WEG) WE Genossenschaft mit mehr als 1.000 Wohnungen Mitte 651 651 0 0 0 0 Altona 30 30 0 0 0 0 Eimsbüttel 403 403 0 0 0 39 Nord 1222 1222 0 0 79 10 Wandsbek 736 736 0 0 24 18 Bergedorf 306 306 0 0 0 0 Harburg 244 244 0 0 0 0 div. Lagen* 17 17 0 0 0 0 Gesamt 3.609 3.609 0 0 103 67 Bezirk Anzahl der WE davon Verkauf davon ER WE Kleingenossenschaft WE Einzeleigentum (WEG) WE Genossenschaft mit mehr als 1.000 Wohnungen Mitte 21 21 0 0 0 0 Altona 309 308 1 25 62 170 Eimsbüttel 304 303 1 0 0 0 Nord 616 616 0 0 0 0 Wandsbek 1191 1190 1 0 0 0 Bergedorf 2 1 1 0 0 0 Harburg 904 903 1 0 0 0 div. Lagen* 9 9 0 0 0 0 Gesamt 3.356 3351 5 25 62 170 Bezirk Anzahl der WE davon Verkauf davon ER WE Kleingenossenschaft WE Einzeleigentum (WEG) WE Genossenschaft mit mehr als 1.000 Wohnungen Mitte 333 333 0 0 0 0 Altona 63 63 0 0 0 0 Eimsbüttel 143 143 0 0 0 0 Nord 809 809 0 18 57 58 Wandsbek 434 432 2 0 0 0 Bergedorf 81 81 0 0 0 0 Harburg 546 546 0 0 0 0 div. Lagen* 19 19 0 0 0 0 Gesamt 2.428 2426 2 18 57 58 Bezirk Anzahl der WE davon Verkauf davon ER WE Kleingenossenschaft WE Einzeleigentum (WEG) WE Genossenschaft mit mehr als 1.000 Wohnungen Mitte 168 168 0 0 0 0 Altona 73 73 0 0 0 0 Eimsbüttel 10 10 0 0 0 0 Nord 153 153 0 17 0 0 Wandsbek 383 383 0 0 0 0 Bergedorf 0 0 0 0 0 0 Harburg 124 124 0 0 0 0 div. Lagen* 4 4 0 0 0 0 Gesamt 915 915 0 17 0 0 *(z.B. Paketverkäufe u. Einfamilienhaus-Programm) 2015 2016 2017 2018 2019 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18224 5 Anlage 18224ska_Text 18224ska_Anlage